Parlamentskorrespondenz Nr. 1182 vom 11.12.2019

Causa Casinos Austria: SPÖ und NEOS setzen ersten Schritt zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Gemeinsames Verlangen im Nationalrat eingelangt

Wien (PK) – Der erste Schritt zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Casinos Austria ist gesetzt. SPÖ und NEOS haben heute wie angekündigt im Nationalrat ein gemeinsames Verlangen eingebracht. Sie möchten "mutmaßliche politische Absprache über das Gewähren ungebührlicher Vorteile im Bereich der Vollziehung des Bundes durch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre und diesen jeweils unterstellte leitende Bedienstete an natürliche oder juristische Personen, die politische Parteien direkt oder indirekt begünstigen" in ausgewählten Bereichen untersuchen. Es geht also nicht nur um die umstrittene Vorstandsbesetzung bei der Casinos Austria AG, sondern generell um eine mögliche "Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung". Der Untersuchungszeitraum des als "Ibiza-Untersuchungsausschuss" titulierten U-Ausschusses soll sich vom 18. Dezember  2017 bis zum 10. Dezember 2019 erstrecken.

Gegliedert haben SPÖ und NEOS den Untersuchungsgegenstand in sieben bzw. acht Bereiche. Neben der Vollziehung des Glücksspielgesetzes und Managemententscheidungen bei der Casinos Austria AG soll es unter anderem auch um die Neustrukturierung der Finanzaufsicht und der ÖBIB/ÖBAG und damit einhergehende Postenbesetzungen (inkl. der Oesterreichischen Nationalbank), Vorstands- und Aufsichtsratsbesetzungen in staatsnahen Betrieben, das Beteiligungsmanagement des Bundes, etwaige Schenkungen an Parteien aus Glücksspielkreisen und eine mögliche ungebührliche Bevorteilung Dritter gehen. Ebenso wollen SPÖ und NEOS das Zustandekommen von Gesetzentwürfen prüfen, wobei laut Erläuterungen rund 60% der 117 Regierungsvorlagen der letzten Legislaturperiode unter die Lupe genommen werden sollen.

Auch etwaigen politischen Einflussnahmen auf die behördlichen Ermittlungen nach Bekanntwerden der Ibiza-Affäre und die Zusammensetzung der SOKO Ibiza soll gemäß dem U-Ausschuss-Verlangen nachgegangen werden.

Federführend eingebracht wurde die Initiative von Kai Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (NEOS). Sie hegen den Verdacht, dass es unter der türkis-blauen Koalition zu Korruption, Untreue und Amtsmissbrauch gekommen ist, wobei sie den von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video getätigten Ausspruch "Die Novomatic zahlt alle" als Ausgangspunkt für die Untersuchungen sehen.

Verhärtet hat sich die Verdachtslage nach Meinung von Krainer und Krisper durch die Bestellung des FPÖ-Bezirksrats Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria AG und in diesem Zusammenhang bekanntgewordene Chat-Protokolle. Es stehe der Verdacht im Raum, dass der Novomatic gegen Geld und Postenvergabe bessere gesetzliche Rahmenbedingungen – Stichwort Casinokonzessionen – in Aussicht gestellt worden seien. Dieser mögliche "Gesetzeskauf" könnte aber nur die Spitze des Eisbergs sein, mutmaßen SPÖ und NEOS. Es müsse geprüft werden, ob die türkis-blaue Bundesregierung Maßnahmen nur deswegen getroffen hat, weil illegale Geldflüsse und/oder Postenvergaben versprochen wurden.

Die zeitliche Abgrenzung des Ausschusses wird an der Angelobung der Regierung Kurz am 18. Dezember 2017 und dem Tag der Abberufung Sidlos als Finanzvorstand in einer außerordentlichen Hauptversammlung der CASAG festgemacht.

Geschäftsordnungsausschuss hat acht Wochen Zeit für Beratungen

Das gemeinsame Verlangen von SPÖ und NEOS wird am Schluss der heutigen Nationalratssitzung – nach einer Kurzen Debatte – dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, die Initiative auf ihre formale Korrektheit zu prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie, auf Vorschlag des Nationalratspräsidenten, den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt zu wählen. Für einen entsprechenden Bericht an den Nationalrat hat der Ausschuss gemäß Verfahrensordnung maximal acht Wochen Zeit, wobei die Beratungen spätestens bis zum 8. Jänner aufzunehmen sind.

Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss den beantragten U-Ausschuss grundsätzlich nicht, da SPÖ und NEOS zusammen über 55 Mandate verfügen und damit das notwendige Einsetzungsquorum von einem Viertel der Abgeordneten (46) problemlos erreichen. Sollte es zu Differenzen über die korrekte Formulierung des Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der Verfassungsgerichtshof. (Schluss) gs