Parlamentskorrespondenz Nr. 1185 vom 11.12.2019

Nationalrat stimmt Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst zu

Abänderungsantrag mit Klarstellungen zu Abfertigungsansprüchen von Bundestheaterbediensteten einhellig angenommen

Wien (PK) – Die zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarte Gehaltserhöhung für den öffentlichen Dienst ist auf Schiene. Der Nationalrat stimmte heute dem ausverhandelten Gehaltsplus von durchschnittlich 2,3% mit breiter Mehrheit zu, Gegenstimmen gab es nur von den Abgeordneten der NEOS. Basis für den Beschluss bildete eine von der ÖVP vorgelegte Dienstrechts-Novelle, sie bringt auch einige weitere Neuerungen für den öffentlichen Dienst.

Gemäß dem per Abänderungsantrag in die Dienstrechts-Novelle eingebauten Gehaltsabschluss werden die Gehälter für Vertragsbedienstete und BeamtInnen des Bundes mit 1. Jänner 2020 gestaffelt zwischen 2,25% im obersten und 3,05% im untersten Einkommensbereich angehoben. Untergrenze ist ein monatliches Plus von 50 €, die Zulagen steigen um 2,3%. 320 Mio. € kostet das Paket den SteuerzahlerInnen, wie das Finanzministerium laut Medienberichten errechnet hat.

Weitere Punkte der 3. Dienstrechts-Novelle 2019 betreffen u.a. Normierungen hinsichtlich etwaiger Auslegungs- und Vollzugprobleme zum "Papamonat", die unbefristete Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit, die Schulevaluation und die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen durch HochschullehrerInnen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird außerdem klargestellt, dass nicht verbrauchter Urlaub künftig nicht mehr automatisch verfällt, wenn er nicht zeitgerecht in Anspruch genommen wurde. Vielmehr muss der bzw. die Vorgesetzte nachweisen, dass er bzw. sie rechtzeitig und unmissverständlich auf die Inanspruchnahme des Urlaubs gedrängt und diesen auch ermöglicht hat. Ergänzend dazu wird normiert, dass Erklärungen und Anträge auf Ruhestandsversetzung in Hinkunft frühestens drei Monate – statt zwei Monate – nach Einbringen wirksam werden.

Im Zuge der Debatte brachte Friedrich Ofenauer (ÖVP) einen von allen fünf Fraktionen unterstützten Abänderungsantrag ein, um eine Klarstellung in Hinblick auf Abfertigungsansprüche von Bundestheaterbediensteten vorzunehmen. Da diese Bediensteten weitgehend BundesbeamtInnen gleichgestellt sind, gibt es damit auch nach der Ausgliederung der Bundestheater keine Abfertigungsansprüche, soweit nicht die Dienstgeber andere Regelungen vereinbaren. Diese Abänderung wurde einhellig angenommen.

NEOS kritisieren Gehaltsabschluss ohne Reformschritte

Die NEOS hielten an ihrer bereits im Budgetausschuss geäußerten Kritik am Gehaltsabschluss fest. Abgeordneter Gerald Loacker forderte mit einem Entschließungsantrag eine Angleichung des Dienstrechts für öffentlich Bedienstete in beide Richtungen. Demnach sollten nicht nur Schlechterstellungen, sondern auch Besserstellungen des öffentlichen Dienstes gegenüber dem privaten Arbeitsrecht beseitigt werden. Der Antrag blieb allerdings in der Minderheit. Loacker kritisierte ebenso wie Karin Doppelbauer (NEOS) etwa bezahlte Mittagspausen als solche Besserstellung. Es gehe um gleiches Recht für alle, so Doppelbauer, die jedoch auch die Wertschätzung des öffentlichen Dienstes betonte. Ein so starkes Lohnplus ohne Reformen habe aus ihrer Sicht allerdings einen fahlen Beigeschmack für SteuerzahlerInnen, sagte die NEOS-Abgeordnete.

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne begrüßen Abschluss, FPÖ zudem für eigenes Exekutivdienstrecht

Die ÖVP-Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Gertraud Salzmann und Hans Stefan Hintner begrüßten die Gesetzesnovelle ausdrücklich. Der öffentliche Dienst sei eine tragende Säule der Republik, so etwa Salzmann. Die Bevölkerung sei sich dessen auch bewusst, wie eine jüngste Studie zeige. Hintner sieht im Gehaltsabschluss unter anderem positiv, dass die Massenkaufkraft und damit die Konjunktur unterstützt werde.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) geht davon aus, dass auch Länder und Kommunen mit den Gehaltsanpassungen im Bund nachziehen werden. Diese stellten eine Wertschätzung aller öffentlich Bediensteten dieses Landes dar, betonte Heinisch-Hosek. Aus Sicht von Christian Drobits (SPÖ) spiegelt der positive Gehaltsabschluss die funktionierende Sozialpartnerschaft in Österreich wider und stellt eine "Erfolgsgeschichte" dar. Viele Menschen würden indirekt und direkt davon profitieren.

Einig mit Drobits war Markus Koza (GRÜNE), wonach es ein positives Zeichen sei, gerade die unteren und niedrigeren Einkommen im Verhältnis stärker anzuheben. In diesem Zusammenhang verwies Koza auch auf den aus seiner Sicht positiven Sockel von 50 Euro. Er wies allerdings auch auf Herausforderungen im Bereich öffentlicher Dienst hin, etwa im Hinblick auf die aufgrund seiner "Überalterung" notwendigen Nachbesetzungen. 

Christian Lausch (FPÖ) hingegen konnte der Vorlage zwar grundsätzlich zustimmen, sah darin aber nicht den großen Wurf. Der Lohnabschluss sei unter "Schwarz-Blau" höher und gerechter gewesen. Überfällig und ein wichtiger Schritt wäre für ihn allerdings ein eigenes Dienstrecht für die Exekutive, wie er betonte.

Demgegenüber sieht Eva Blimlinger (GRÜNE) dringendere Probleme, insbesondere was die von Koza erwähnten Nachbesetzungen von Planstellen betreffe. Es gehe nicht um einen schlanken, sondern um einen guten und abgesicherten Staat, so Blimlinger. Richtung NEOS würde sie deren Forderung umdrehen - nämlich umgekehrt die Privatwirtschaft an den öffentlichen Dienst anzupassen, beispielsweise im Hinblick auf Mittagspausen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/sox

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