Parlamentskorrespondenz Nr. 1207 vom 13.12.2019

Neu im Sozialausschuss

SPÖ unternimmt neuen Anlauf zum Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat

Wien (PK) – Die SPÖ unternimmt einen neuen Anlauf, um Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat in Österreich zu verbieten und hat eine entsprechende Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes beantragt (167/A). Nach Meinung der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker und Julia Herr haben sich zuletzt Hinweise auf die Gefährlichkeit des Wirkstoffs vermehrt. Sie sehen daher im Sinne des Vorsorgeprinzips rasches Handeln für geboten.

Um die Notwendigkeit des Verbots zu unterstreichen, haben die Abgeordnetem dem Antrag eine achtseitige Erläuterung beigefügt, in denen sie unter anderem auf verschiedene Studien verwiesen. So gibt es ihnen zufolge etwa neue Belege für die karzinogene Wirkung von Glyphosat. Zudem hätten Untersuchungen gezeigt, dass Glyphosat den menschlichen Hormonhaushalt negativ beeinflussen könne und der Kontakt von Labormäusen mit Glyphosat häufig zu Prostata-, Eierstock- und Nierenerkrankungen bei deren Nachkommen führe. Auch die Umwelt sehen Leichtfried und seine FraktionskollegInnen gefährdet, das deutsche Umweltbundesamt stufe etwa Glyphosat als für die Artenvielfalt hochgradig schädigend ein.

Die SPÖ verweist im Antrag außerdem auf den hohen Anteil an Bio-Betrieben in der heimischen Landwirtschaft. Die biologische Produktion sei in Österreich ungleich höher als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und damit auch ein Verbot von Glyphosat ungleich wichtiger, macht sie geltend. Überdies werden mögliche Gefahren für Grundwasserreserven und damit für das Trinkwasser durch übermäßigen bzw. falschen Pestizideinsatz hervorgehoben.

Verbindlich beschlossen werden kann ein einseitiges Glyphosat-Verbot in Österreich allerdings nur, wenn die EU keine Einwände erhebt. In diesem Sinn hat der Nationalrat die Regierung begleitend zum Gesetzentwurf per Entschließung mit breiter Mehrheit beauftragt, das Vorhaben der EU-Kommission zur Notifizierung vorzulegen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1187/2019). Damit wollen die Abgeordneten vermeiden, dass das Glyphosat-Verbot ein zweites Mal aus formalen Gründen scheitert.

Schon im Juli dieses Jahres haben SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT nämlich ein Glyphosat-Verbot in Österreich beschlossen. Die entsprechende Gesetzesnovelle kann trotz ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt allerdings nicht in Kraft treten, weil die EU-Kommission die Meinung vertritt, dass das unmittelbar nach dem Nationalratsbeschluss eingeleitete Notifizierungsverfahren zu spät erfolgte und damit EU-Vorgaben verletzt wurden. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein sieht sich daher außerstande kundzumachen, dass die Bedingungen für das Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt sind. (Schluss) gs