Parlamentskorrespondenz Nr. 1229 vom 18.12.2019

Neu für den Verkehrsausschuss

SPÖ und FPÖ wollen Erleichterungen für Feuerwehren im Kraftfahrgesetz

Wien (PK) – Für Änderungen des Kraftfahrgesetzes, um die Arbeit der Feuerwehren zu erleichtern, sprechen sich die Abgeordneten Christian Hafenecker (FPÖ) und Alois Stöger (SPÖ) aus (161/A). Hauptpunkt ihres Initiativantrags ist eine Regelung, die der Feuerwehr bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen erlaubt, auf Datenbanken mit technischen Fahrzeugdaten zuzugreifen. Das ist insbesondere nötig, weil vermehrt Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am Straßenverkehr teilnehmen und moderne Fahrzeugtechnik immer komplexer wird. Feuerwehren benötigen daher Daten, um die Lage richtig zu beurteilen und Gefährdungen vermeiden zu können. Personenbezogene Daten werden dazu nicht benötigt, halten die Antragsteller fest.

Eine weitere Regelung, die laut SPÖ und FPÖ im Kraftfahrgesetz wünschenswert ist, wäre die explizite Berechtigung zur Führung von Blaulicht für Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehr. Bisher muss für sie ein gesonderter Blaulicht-Bescheid der Landesverwaltung eingeholt werden. Dieser bürokratische Aufwand würde künftig entfallen. (Schluss) sox