Parlamentskorrespondenz Nr. 19 vom 14.01.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der FPÖ bzw. der NEOS zu den Themen Sozialhilfe, inklusiver Arbeitsmarkt und Krankenstand im Zivildienst

Sozialhilfe: FPÖ pocht auf Ausführungsgesetze der Länder

Wien (PK) – Unbeschadet der Aufhebung einzelner Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof pocht die FPÖ auf entsprechende Ausführungsgesetze der Länder. Sozialminister Rudolf Anschober solle unverzüglich Kontakt mit den Landesregierungen aufnehmen und dabei eine Umsetzung der vom VfGH nicht beanstandeten Bestimmungen einmahnen, fordern Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch in einem Entschließungsantrag (173/A(E)). Gleichzeitig wollen sie die Regierung zu neuen, verfassungskonformen Vorschlägen für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzesteile – insbesondere die degressive Staffelung der Kinderzuschläge, den Arbeitsqualifizierungsbonus und die Sozialhilfe-Statistik betreffend – verpflichten.

In den Erläuterungen zum Antrag weist die FPÖ darauf hin, dass etliche Punkte des Grundsatzgesetzes die VfGH-Prüfung bestanden haben bzw. gar nicht angefochten wurden. Konkret werden etwa die niedrigeren Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte in Höhe der Grundversorgung, der Ausschluss jeglicher Leistung für Ausreisepflichtige bzw. bloß geduldete Fremde, die Pflicht zur Absolvierung einer Integrationsprüfung mit Deutschniveau B1, der grundsätzliche Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen, die verpflichtende 12-monatige Befristung von Bescheiden, die verankerten Höchstgrenzen für Erwachsene und die verpflichtende Einführung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems genannt. Unzulässig sei es außerdem, Sperren des Arbeitslosengeldes durch höhere Sozialhilfeleistungen auszugleichen.

Inklusiver Arbeitsmarkt: NEOS fordern Umsetzung von Empfehlungen der Volksanwaltschaft

Um die Chancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern, sprechen sich die NEOS für eine Umsetzung von Empfehlungen der Volksanwaltschaft aus (185/A(E)). Insbesondere geht es Abgeordneter Fiona Fiedler darum, die Einteilung von behinderten Menschen in arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige abzuschaffen, Menschen, die in Beschäftigungstherapie-Werkstätten arbeiten, sozialrechtlich abzusichern und in diesen Einrichtungen neue Modelle der Entlohnung – anstelle des bisherigen "Taschengeldsystems" – zu prüfen. Die laut UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtende Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts sei nahezu unmöglich, wenn beispielsweise Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter 50% von Angeboten des AMS ausgeschlossen sind, macht Fiedler in den Erläuterungen zum Antrag unter anderem geltend.

Zivildiener sollen Krankheitsdiagnose verschweigen können

Ein Dorn im Auge ist den NEOS überdies, dass Zivildiener, anders als ArbeitnehmerInnen, im Falle eines Krankenstands verpflichtet sind, die Diagnose in der Krankenstandsbestätigung anzugeben. Geschehe das nicht, begehe der Zivildiener eine Dienstpflichtverletzung und könne verwaltungsstrafrechtlich belangt werden, kritisiert Yannik Shetty und hat in diesem Sinn eine Novellierung des Zivildienstgesetzes (199/A) beantragt. Zivildiener hätten schließlich das gleiche Recht auf Wahrung ihrer Privatsphäre wie andere StaatsbürgerInnen, argumentiert er. (Schluss) gs