Parlamentskorrespondenz Nr. 79 vom 28.01.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Opposition zu den Themenbereichen Sozialhilfe, Notstandshilfe und Sozialversicherung

Wien (PK) – Die FPÖ hat nicht nur den bei der letzten Nationalratssitzung abgelehnten Entschließungsantrag zur häuslichen Pflege umgehend wieder eingebracht (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 71/2020), sondern auch ihre Anträge zur Sozialhilfe und zur medizinischen Versorgung von Häftlingen. Zudem geht es ihr um die Erhaltung des Weißen Hofs als Reha-Zentrum der AUVA in Klosterneuburg. Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Notstandshilfe zeitlich zu limitieren und damit von der Sozialhilfe abzugrenzen.

Sozialhilfe: FPÖ pocht auf Ausführungsgesetze der Länder

Unbeschadet der Aufhebung einzelner Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof pocht die FPÖ auf entsprechende Ausführungsgesetze der Länder. Sozialminister Rudolf Anschober solle unverzüglich Kontakt mit den Landesregierungen aufnehmen und dabei eine Umsetzung der vom VfGH nicht beanstandeten Bestimmungen einmahnen, fordern Herbert Kickl und Dagmar Belakowitsch in dem erneut eingebrachten Entschließungsantrag (213/A(E)). Gleichzeitig wollen sie die Regierung zu neuen, verfassungskonformen Vorschlägen für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzesteile – insbesondere die degressive Staffelung der Kinderzuschläge, den Arbeitsqualifizierungsbonus und die Sozialhilfe-Statistik betreffend – verpflichten.

In den Erläuterungen zum Antrag weist die FPÖ darauf hin, dass etliche Punkte des Grundsatzgesetzes die VfGH-Prüfung bestanden haben bzw. gar nicht angefochten wurden. Konkret werden etwa die niedrigeren Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte in Höhe der Grundversorgung, der Ausschluss jeglicher Leistung für Ausreisepflichtige bzw. bloß geduldete Fremde, die Pflicht zur Absolvierung einer Integrationsprüfung mit Deutschniveau B1, der grundsätzliche Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen, die verpflichtende 12-monatige Befristung von Bescheiden, die verankerten Höchstgrenzen für Erwachsene und die verpflichtende Einführung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems genannt. Unzulässig sei es außerdem, Sperren des Arbeitslosengeldes durch höhere Sozialhilfeleistungen auszugleichen.

FPÖ für Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung

Ihren neuerlichen Antrag auf Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung (222/A(E)) begründen Herbert Kickl und Harald Stefan damit, dass derzeit Geld verschwendet werde. Da Häftlinge, sieht man von der Arbeitslosenversicherung arbeitender Gefängnisinsassen ab, nicht sozialversichert seien, müsse der Bund die Kosten für ärztliche Betreuung und medizinische Behandlungen direkt tragen, skizzieren sie. ÄrztInnen und Krankenanstalten würden dem Justizministerium dabei allerdings den – ungleich teureren – Tarif für unversicherte PrivatpatientInnen verrechnen. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf einen kritischen Bericht des Rechnungshofs.

NEOS wollen Notstandshilfe zeitlich befristen

Für eine zeitliche Befristung der Notstandshilfe plädieren die NEOS (239/A(E)). Wer über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos ist, sollte demnach nur noch Sozialhilfeleistungen bekommen. Damit würde man nicht nur Doppelstrukturen beseitigen, sondern auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, eine Beschäftigung anzunehmen, argumentiert Gerald Loacker, wobei auch er sich auf Empfehlungen des Rechnungshofs beruft. Es brauche ein möglichst chancenorientiertes, treffsicheres und effizientes System der sozialen Sicherung.

In den Erläuterungen zum Antrag weist Loacker unter anderem darauf hin, dass sowohl 2017 als auch 2018 mehr Menschen Notstandshilfe als Arbeitslosengeld bezogen haben. Er sieht durch diese Entwicklung auch das Versicherungsprinzip überspannt und die Solidarität der Versichertengemeinschaft überfordert. Zudem sei die Notstandshilfe teilweise so niedrig, dass die BezieherInnen schon jetzt ergänzende Sozialhilfe beantragen könnten.

Erhaltung des Reha-Zentrums Weißer Hof

Mit einem Entschließungsantrag stellt sich die FPÖ Plänen entgegen, das von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) betriebene Reha-Zentrum "Weißer Hof" nur noch bis 2026 in Klosterneuburg zu betreiben und den Standort dann ins Unfallkrankenhaus Wien-Meidling zu übersiedeln (268/A(E)). Anstatt intakter Natur würde die Patientinnen und Patienten, vorrangig Arbeitsunfallversehrte, dort ein Blick auf "Wohn- und Bürobunker" erwarten, kritisieren Norbert Hofer und Dagmar Belakowitsch. Zudem stehen die Pläne ihrer Meinung nach in krassem Gegensatz zu einer notwendigen Stärkung des ländlichen Raumes. (Schluss) gs