Parlamentskorrespondenz Nr. 109 vom 04.02.2020

Bundesheer: Klaudia Tanner will verstärkt in Ausrüstung und Modernisierung investieren

Verteidigungsministerin legt Jahresbericht 2018 der Parlamentarischen Bundesheerkommission samt Stellungnahme vor

Wien (PK) – Nur ein zeitgemäß ausgestattetes Bundesheer kann seinen Verfassungsauftrag erfüllen, steht für Klaudia Tanner fest. Die Verteidigungsministerin unterstreicht in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht 2018 der Parlamentarischen Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (III-96 d.B.) die Notwendigkeit von Beschaffungen und Modernisierungen im Bundesheer und mahnt überdies eine entsprechende budgetäre Dotierung ein. Tanner greift damit einen Appell der Abgeordneten Reinhard Bösch (FPÖ) und Michael Hammer (ÖVP) sowie des ehemaligen Abgeordneten Otto Pendl (SPÖ) auf, die bereits am 27. März 2019 als Vorsitzende der Kommission bei der Präsentation des Berichts auf eine Budgetaufstockung und den Abbau des Investitionsrückstands beim Heer gedrängt hatten (siehe Aussendung der Parlamentskorrespondenz Nr. 300/2019). 

Ministerin warnt vor Fähigkeitsverlust des Bundesheers als Folge von Defiziten in der Ausstattung

Mangelnde Investitionen in den letzten Jahrzehnten hätten zu einem Fähigkeitsverlust des Bundesheers geführt, sodass Operationen zum umfassenden Schutz der Bevölkerung nur mehr in Teilbereichen wahrgenommen werden können, schlägt Tanner Alarm. Die 2018 durchgeführten Beschaffungsvorgänge würden keineswegs den Schluss zulassen, dass damit das Bundesheer in die Lage versetzt ist, den vielschichtigen und aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, gibt die Ressortleiterin zu bedenken und spricht von massiven Defiziten im Bereich diverser Waffensysteme, des Personalstands und der Infrastruktur und daraus resultierender Einbußen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Heers. Als zwingend notwendig sieht Tanner  Beschaffungen und Modernisierungen vor allem in den Bereichen gepanzerte und ungepanzerte Fahrzeuge, Bewaffnung und persönliche Schutzausrüstung, Digitalisierung und Cyber-Fähigkeiten, Informationsgewinnung, Drohnenabwehr sowie leichte Mehrzweckhubschrauber.  

2018 wieder weniger Beschwerden beim Bundesheer

Die Stellungnahme Tanners ist dem Bericht der Parlamentarischen Bundesheerkommission angeschlossen, der für das Jahr 2018 wieder einen Rückgang bei der Zahl der Beschwerden ausweist. Demnach leitete die Kommission 2018 267 Verfahren ein (2017: 393), wobei rund drei Viertel der Beschwerdeführer aus dem Bereich des Kaderpersonals kamen und rund ein Viertel der Beschwerden von Grundwehrdienern erhoben wurden. Die Beschwerdegründe bezogen sich vor allem auf Personalangelegenheiten, Angelegenheiten des Ausbildungs- und Dienstbetriebs und mangelhafte Infrastruktur. Nach wie vor fallen einzelne Beschwerden unter die Kategorie "unangebrachte Ausdrucksweisen" und "Schikanen". Insgesamt haben 2018 2.744 Personen die Beschwerdekommission in Anspruch genommen. (Schluss) hof