Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 27.02.2020

Nationalrat stellt Pensionsanpassung 2020 für Paare mit Ausgleichszulage sicher

NEOS-Anträge zu Arbeiterkammerreform abgelehnt

Wien (PK) – Mit einer Gesetzesreparatur per Initiativantrag korrigierte der Nationalrat heute ein Versehen beim Beschluss der Pensionsanpassung für 2020. Damit profitieren auch Paare, die eine Ausgleichszulage beziehen, in vollem Umfang von der für 2020 vorgesehenen Pensionserhöhung. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst. Die NEOS gingen nicht mit, sie übten scharfe Kritik am derzeitigen Pensionssystem. Abänderungsanträge der SPÖ und der NEOS, die in der Debatte eingebracht wurden, blieben in der Minderheit.

Bereits vom Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt wurden drei Anträge der NEOS, mit denen sie der Arbeiterkammer neue Regeln geben wollten. Auch im Plenum sprachen sich nur NEOS und FPÖ für diese Anträge aus, sie fanden damit keine Mehrheit. Eine zentrale Forderung der NEOS ist es, die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer auf freiwillige Basis zu stellen und diese Regelung mittels Pilotversuchs in Salzburg zu erproben. Des Weiteren sind sie für eine gesetzliches Objektivitätsgebot sowie für eine Einschränkung der Rücklagenbildung der Arbeiterkammer.

Gesetzesreparatur sichert Pensionsanpassungen für Paare ab

Im September 2019 wurde beschlossen, den Ausgleichszulagenrichtsatz für Paare (Ehepaare und eingetragene Partnerschaften) außertourlich anzuheben, um einen Verlust durch die neuerdings vorgesehene Besteuerung der Mindestpension zu vermeiden. Bei dieser Anhebung wurde jedoch vergessen, auch die geplante Pensionserhöhung von 3,6% im Pensionsanpassungsgesetz zu berücksichtigen. Daher wird jetzt die Ausgleichszulage für Paare rückwirkend per 1. Jänner auf 1.524,99 € angehoben.

Grundsätzliche Kritik kam von den NEOS, die sich vor allem gegen die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension nach vierzig Versicherungsjahren (die so genannte Hacklerregelung) wandten. NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker kritisierte die Beschlüsse zu Pensionen im September 2019 als Wahlgeschenke, bei denen man die junge Generation vergessen habe. In dieser Richtung argumentierte auch NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty. Hier gehe es nicht um Jung gegen Alt, sondern um die Nachhaltigkeit des Pensionssystems, die alle ExpertInnen fordern. Mit den Beschlüssen, die im Herbst 2019 gefasst wurden, werde ein Pensionssystem fortgeschrieben, das die Interessen der jüngeren Generation nicht berücksichtige, sagte der NEOS-Abgeordnete. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach die im Vorjahr gefassten Beschlüsse wieder rückgängig zu machen seien. Außerdem brachte er einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, mit dem erklärten Ziel, abschlagsfreie Frühpensionen abzuschaffen und die längerfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu sichern. Johannes Margreiter (NEOS) kritisierte, dass viel zu oft Gesetze beschlossen werden, die aufgrund schlechter Formulierung nicht angewendet werden können. Das Gesetz, das nun repariert werde, sei ein Beispiel für einen solchen Schnellschuss. Er sei jedenfalls dagegen, dass die Generationen gegeneinander ausgespielt werden, er wolle keine Altersversorgung auf Kosten der jüngeren Generation.

Die Mehrheit der Abgeordneten sprach sich jedoch klar für den Beschluss aus. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wandte sich dagegen, die jüngere Generation gegen die Älteren auszuspielen. Bei Ehegattenrichtsatz sei ein Fehler passiert, der dazu geführt habe, dass die Pensionserhöhung bei diesen Pensionen nicht erfolgte. Dieser Fehler werde nun repariert. Auch für Ehepaare, die Ausgleichszulage beziehen, steigt die Pension nun um 3,6%.

Markus Vogl (SPÖ) begrüßte ebenfalls, dass ein Versehen bei der Formulierung eines Gesetzes rasch repariert werde. Eine große Reparatur steht allerdings aus seiner Sicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse an. Er befürchte, dass das drohende Defizit der ÖGK auf Kosten der PatientInnen über Selbstbehalte saniert werden soll. Um diese von der SPÖ geortete Gefahr abzuwenden, brachte er einen Abänderungsantrag ein. Nach Vorstellung der SPÖ sollte der §31 des ASVG, der die Festlegung von Selbstbehalten durch den Dachverband der Krankenversicherungen regelt, ersatzlos gestrichen werden. Diese Abänderung fand jedoch keine Mehrheit. Ebenso wurde der SPÖ-Antrag auf Abschaffung der Selbstbehalte für UnternehmerInnen nach dem GSVG abgelehnt. Christoph Matznetter (SPÖ) argumentierte für seinen Antrag mit dem Hinweis, dass dieser besonders Klein- und Kleinstunternehmen entlasten solle. Niemand dürfe für Krankheit bestraft werden, sagte er.

Eine kurze Geschäftsordnungsdebatte löste FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch aus, mit dem Antrag auf Herbeischaffung von Arbeitsministerin Christine Aschbacher, welche die Debatte vorzeitig verlassen habe. Dieser Antrag wurde abgelehnt. SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried kritisierte das Resultat der Abstimmung und meinte, das Ergebnis sei aufgrund einer Verzögerung der Abstimmung von Seiten des Präsidiums zustande gekommen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka betonte, die Abstimmung sei korrekt erfolgt. Ministerin Aschbacher kehrte wenig später in den Saal zurück.

Belakowitsch wies die Darstellung der NEOS, dass das österreichische Pensionssystem nicht nachhaltig gesichert sei, zurück. Sie und ihr Fraktionskollege Peter Wurm verteidigten vehement das Recht von Langzeitversicherten auf eine abschlagfreie Frühpension. Belakowitsch forderte das Recht auf eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren für alle ArbeitnehmerInnen.

Markus Koza (Grüne) betonte, es sei nicht angebracht, Pensionszahlungen und Investitionen in den Klimaschutz gegeneinander aufzurechnen, wie die NEOS das täten. Beide seien leistbar. Die Gesetzesreparatur, die auf Reaktionen von Betroffenen reagiere, sei berechtigt. Der SPÖ sei zu danken, dass sie mit der Zustimmung zur Abänderung eines ihrer Anträge eine rasche Lösung des Problems ermöglicht habe.

NEOS wollen neue Regeln für Arbeiterkammer und Ende der Pflichtmitgliedschaft

Drei Initiativanträge haben die NEOS zur Änderung des Arbeiterkammergesetzes eingebracht. Eine ihrer Forderungen ist eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer. Um die Auswirkungen dieser Änderung zu testen schlagen sie vor, in Salzburg einen Pilotversuch zur Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaft zu starten. Alle ArbeitnehmerInnen, die der Arbeiterkammer Salzburg zugehörig sind, sollten eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft erhalten. Außerdem soll nach den Vorstellungen der NEOS die Arbeiterkammer ausdrücklich per Gesetz zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet werden. Ein dritter Antrag der NEOS zum Arbeiterkammergesetz schließlich zielt auf eine Begrenzung der Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen ab, wobei für den laufenden Betrieb benötigte Sachanlagen nicht berücksichtigt werden sollen.

NEOS: Kammern brauchen mehr Transparenz und Demokratisierung

Die Arbeiterkammer lasse Transparenz in ihrer Arbeit vermissen, kritisierte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Der Rechnungshof habe nur eine begrenzte Prüfkompetenz. Die Arbeiterkammer überprüfe sich im Wesentlichen selbst. Um "Licht in die Sache zu bringen", forderte Loacker in einen Entschließungsantrag eine gesetzliche Verpflichtung für alle Kammern, ihre Rechnungsabschlüsse nach der Genehmigung durch die Aufsicht vollständig auf ihren Webseiten zu veröffentlichen. Dieser Antrag fand keine Zustimmung. Auch dass es keine Obergrenzen für Rücklagen der Arbeiterkammer gibt, ist Loacker ein Dorn im Auge. Grundsätzlich müsste der Kammerzwang enden, damit würde die Arbeiterkammer automatisch zu einer Serviceeinrichtung werden. Josef Schellhorn (NEOS) weitete die Kritik der NEOS auf die Wirtschaftskammer aus. Die Aussage ihres Präsidenten Harald Mahrer auf dem Opernball, die Wirtschaftskammer gehe mit den Mitgliedsbeiträgen sparsam um, stehe im klaren Widerspruch zur Realität. Die NEOS werden daher auch zur Wirtschaftskammer sechs Anträge einbringen, kündigte er an, die unter anderem das Ende der Pflichtmitgliedschaft, Auflösung überhöhter Rücklagen, ein Ende unnötiger Inseratenkampagnen, Reform des Wahlrechts und eine Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs umfassen.

FPÖ erneuert Forderung nach Ende von "Zwangsmitgliedschaften"

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch hielt fest, Anlass für die Anträge der NEOS seien Inserate der Arbeiterkammer Salzburg, in denen alle Parlamentsparteien mit Ausnahme der SPÖ diffamiert worden seien. Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern, sowohl Arbeits- als auch Wirtschaftskammer, sei eine langjährige Forderung der FPÖ und werde ebenso unterstützt wie die selbstverständliche Forderung nach Überparteilichkeit. Auch die Begrenzung der Rücklagen sei eine völlig nachvollziehbare Forderung. Die Ablehnung der NEOS-Anträge durch die anderen Fraktionen ist aus ihrer Sicht unverständlich. Ihm gehe es nicht um Kammern-Bashing, betonte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. Der Reformbedarf der Kammern sei aus seiner Sicht unbestritten, ebenso sei es eine Tatsache, dass ÖVP und SPÖ sich seit Jahren gegen Reformen wehren und die Kammern als Vorfeldorganisationen benützten. Er sei dafür, zumindest eine Opt-out-Möglichkeiten nach fünf Jahren Zwangsmitgliedschaft zu schaffen.

ÖVP: Kammern erbringen wichtige Vertretungs- und Verwaltungsleistungen

Alle Berufe in Österreich seien in Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert, die wichtige Aufgaben erfüllen, hielt Klaus Fürlinger (ÖVP) fest. Fordere man die Abschaffung der Kammern, müsse man die Frage beantworten, wer die gesetzlichen Verwaltungsaufgaben erfülle. Letztlich müsste als die staatliche Verwaltung ausgebaut werden, was vermutlich nicht im Sinne des Antragsstellers sei. Zweifellos müsse man auf die Objektivität der Arbeiterkammer achten, sie solle die Belange der ArbeiterInnen und Angestellten vertreten und nicht als SPÖ-Vorfeldorganisation agieren. Die aus seiner Sicht "unqualifizierten Angriffe" der NEOS auf die Wirtschaftskammer wies Michael Hammer (ÖVP) zurück. Er legte ein Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und zur Selbstverwaltung der Kammern ab. Die Anträge der NEOS, auch wenn einige Kritikpunkte berechtigt seien, würden zu starke Eingriffe in diese Selbstverantwortung der Kammern bedeuten. Auch ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf verteidigte die Pflichtmitgliedschaft der Kammern, die damit ihren Aufgaben in Selbstverwaltung nachkommen und den Staat von gewissen Aufgaben entlasten können. Dahinter stehe also ein zutiefst liberaler Gedanke. Kopf verteidigte ausdrücklich die Teilnahme des Wirtschaftskammerpräsidenten am Opernball.

SPÖ: Arbeiterkammer erbringt für Mitglieder hohe Leistungen

Dietmar Keck (SPÖ) warf den NEOS vor, sie würden mit ihren Anträgen zur Arbeiterkammer letztlich eine Beschränkung der Rechte der ArbeiterInnen und Angestellten fordern. Im Durchschnitt mache der Arbeiterkammerbeitrag 7 € im Monat aus, diesem stehe eine hohe Leistung für die Mitglieder gegenüber, betonte Keck. Sie erstreite jedes Jahr hohe Geldbeträge und erbringe wichtige Beratungsleistungen, etwa bei der Pflegegeldeinstufung. Sein Fraktionskollege Alois Stöger (SPÖ) widersprach in einer Tatsächlichen Berichtigung der Darstellung Loackers, wonach es keine Transparenz bei den Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammer gebe. Vielmehr würden Rechnungsabschlüsse sehr wohl im Internet veröffentlicht, sagte er unter Verweis auf die Website der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Grüne: Kritik muss ausgewogen und angemessen sein

Entgegen den Vorstellungen der selbst ernannten "Kammerjäger" würden die Kammern noch lange existieren, sagte Markus Koza (Grüne). Ohne Pflichtbeiträge könnte die Arbeiterkammer ihre Leistungen in der Durchsetzung der Rechte der unselbstständig Beschäftigten nicht erbringen. Berechtigte Kritik müsse sich die Arbeiterkammer wie jede andere Kammer und jede Partei gefallen lassen, es sei aber nicht angebracht, ihr einen politischen Maulkorb verpassen zu wollen, sagte Koza. Elisabeth Götze (Grüne) sprach von einem Kammern-Bashing der NEOS und der FPÖ, das zurückzuweisen sei. Bei aller Kritik würden die Kammern wichtige Leistungen der Interessensvertretung erbringen. (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.