Parlamentskorrespondenz Nr. 301 vom 01.04.2020

Neu im Menschenrechtsausschuss

Unabhängige Rechtsberatung im Asylverfahren, Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum, Änderungen im Fremdenpolizeigesetz

Wien (PK) – Für eine unabhängige Asylrechtsberatung treten die NEOS in einer Entschließung ein, die dem Menschenrechtausschuss zugewiesen wurde. Außerdem spricht sich die Oppositionsfraktion gegen den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum sowie Änderungen im Fremdenpolizeigesetz aus.

Die NEOS fordern von der Regierung, die Asylrechtsberatung aus der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) wieder auszugliedern. Die Oppositionsfraktion ortet eine problematische finanzielle, personelle und organisatorische Verflechtung zwischen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – einer weisungsgebundenen Behörde des Innenministeriums - und der Agentur, die zu 100% im Eigentum des Bundes steht. Laut dem im Mai 2019 beschlossenen BBU-Errichtungsgesetz soll die Agentur die Rechtsberatung, die Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe, die Menschenrechtsbeobachtung von Abschiebungen sowie Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen ab 1. Jänner 2021 aufnehmen. Die NEOS fordern stattdessen eine unabhängige und qualitätsvolle Rechtsberatung im Verfahren vor dem BFA bzw. vor dem Bundesverwaltungsgericht, um sicherzustellen, dass europa- und menschenrechtliche Vorgaben für ein faires Verfahren entsprochen werde (347/A(E)).

Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden

Als problematisch sehen die NEOS zudem den aus ihrer Sicht rasanten globalen Vormarsch von Gesichtserkennungssoftware durch Sicherheitsbehörden. Laut Medienberichten würden immer mehr Staaten der Sicherheitsstrategie Chinas folgen, die sich durch Totalüberwachung mittels Gesichtserkennungssoftware und massenhafter Videoüberwachung auszeichne. Die Oppositionsfraktion fordert demnach von der Regierung, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum verankert. Dabei sei im Besonderen darauf zu achten, dass BürgerInnen keiner Totalüberwachung im öffentlich Raum unterworfen sind. Außerdem soll das anlasslose Aufzeichnen von Bewegungsprofilen, die Verknüpfung von Echtzeitvideoüberwachung und Gesichtserkennungssoftware sowie biometrische und algorithmengesteuerte Gesichtserkennung oder ein anderes biometrisches Verfahren zum Ziel der anlasslosen Identifizierung nicht zulässig sein (354/A(E)).

Eine weitere Forderung in diesem Zusammenhang zielt auf ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ab. Geht es nach den NEOS, sollen sich insbesondere die Europaministerin sowie der Innenminister im Rat der Europäischen Union bzw. generell auf Unionsebene dafür einsetzen (364/A(E)).

Temporäre Aussetzung von Abschiebungen und Zurückschiebungen

Die NEOS regen schließlich Änderungen im Fremdenpolizeigesetz an, die der Umsetzung von einstweiligen Maßnahmen des UN-Menschenrechtsausschusses Rechnung tragen sollen. Im Fremdenpolizeigesetz ist derzeit geregelt, dass Zurückweisungen bzw. Zurückschiebungen sowie Abschiebungen in einen Staat unzulässig sind, solange die Empfehlung einer vorläufigen Maßnahme durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entgegensteht. Diese Regelung soll nach Meinung der Oppositionsfraktion um einstweilige Maßnahmen des UN-Menschenrechtsausschusses ausgeweitet werden. (357/A). (Schluss) keg