Parlamentskorrespondenz Nr. 354 vom 22.04.2020

Neu im Sozialausschuss

ÖVP und Grüne legen weitere COVID-19-Gesetze vor

Wien (PK) – Im Rahmen der heutigen Nationalratssitzung haben ÖVP und Grüne auch fünf COVID-19-Gesetze aus den Bereichen Soziales und Arbeit eingebracht. Zumindest drei davon sollen bereits morgen vom Sozialausschuss vorberaten werden.

Bestimmungen über Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter werden präzisiert

Vorrangiges Ziel einer Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze (483/A) ist es, die Bestimmungen über die verpflichtende Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter, die Anfang April vom Parlament beschlossen wurden, zu präzisieren. So wird der Passus, wonach DienstnehmerInnen im Bereich der kritischen Infrastruktur von der Regelung ausgenommen sind, gestrichen. Auch sie dürfen demnach künftig – bei voller Entgeltfortzahlung – nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn sie aufgrund bestimmter Vorerkrankungen zur COVID-19-Risikogruppe zählen und ihre Arbeit weder im Homeoffice verrichten können noch ihnen ein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Während der Freistellung erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen ihr normales Gehalt, dem Arbeitgeber werden die vollen Kosten – inklusive Lohnnebenkosten – durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ersetzt. Allerdings gibt es für den öffentlichen Dienst und Parteien Ausnahmen, was die Kostenrückerstattung betrifft. Die Länder müssen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen treffen. Die Freistellung soll vorläufig bis maximal Ende Mai gelten, kann von Arbeitsministerin Christine Aschbacher, im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, aber – bis längstens Ende Dezember – verlängert werden, wenn die Krisensituation andauert.

Eine Verpflichtung für ArbeitnehmerInnen, sich vom behandelnden Arzt ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Eine genaue Definition, wer zur Risikogruppe zählt, soll per Verordnung durch den Gesundheitsminister festgelegt werden.

Weitere Punkte des 9. COVID-19-Gesetzes betreffen den vorübergehenden Weiterbezug einer befristeten Invaliditätspension bzw. von Kranken- und Rehabilitationsgeld für den Fall, dass erforderliche Begutachtungen wegen der Corona-Krise nicht rechtzeitig erfolgen können. Ebenso soll die Sechs-Wochen-Frist für den fortdauernden Anspruch auf ärztliche Leistungen nach Ende einer Pflichtversicherung temporär verlängert werden. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen der Krankenversicherungsträger werden vom Bund ersetzt. Schließlich wollen die Koalitionsparteien auch festlegen, dass pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, TrainerInnen und SchiedsrichterInnen weiterhin – bis längstens 31. Dezember – beitragsfrei ausgezahlt werden können.

Zusätzliche Fördermittel für freiwilliges Engagement

Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien zielt darauf ab, freiwilliges Engagement in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie zu unterstützen (481/A). Demnach soll der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement künftig auch Aktivitäten und Initiativen fördern können, die zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet wurden. Dafür werden dem Fonds gemäß dem 10. COVID-19-Gesetz zusätzlich 600.000 € aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.

Pflege: Sozialministeriumservice soll Daten pflegebedürftiger Personen weitergeben dürfen

Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des Bundespflegegesetzes hat den Zweck, die adäquate Betreuung pflegebedürftiger Personen auch für den Fall sicherzustellen, dass ausländische Betreuungskräfte ausfallen (482/A). Konkret soll das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ermächtigt werden, Daten von Personen, die das Modell der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, an die jeweils zuständigen Ämter der Landesregierungen bzw. den Fonds Soziales Wien zu übermitteln. Dadurch soll eine Un- bzw. Unterversorgung der Betroffenen vermieden werden. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für diesen Zweck nicht mehr gebraucht werden, spätestens Ende 2020 hat das jedenfalls zu erfolgen. (Schluss) gs