Volksanwälte fordern mehr Prüfkompetenzen
Volksanwaltschaftsausschuss debattiert Bericht über Kontrolle der Verwaltung 2019
Wien (PK) – Die Ausweitung der Prüfkompetenzen auf Organisationen, die sich überwiegend in der öffentlichen Hand befinden, forderten die drei Volksanwälte in der heutigen Sitzung des Volksanwaltschaftsausschusses des Nationalrats. Die Abgeordneten debattierten den ersten Teil des Jahresberichts 2019 "Kontrolle der Verwaltung" und stellten der Qualität und dem Umfang des Berichts durchwegs ein gutes Zeugnis aus.
Die Volksanwaltschaft sieht sich in einigen Bereichen, insbesondere in der Daseins-Vorsorge wie etwa bei Krankenanstalten oder Pflegeheimen mit dem Umstand konfrontiert, dass diese von den öffentlichen Trägern ausgelagert werden und somit nicht geprüft werden können, führte Volksanwalt Werner Amon auf entsprechende Fragen der Abgeordneten Heike Grebien (Grüne), Christian Lausch (FPÖ) und Gudrun Kugler (ÖVP) aus. Amon betonte in der Debatte, dass die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zum Großteil hervorragend funktioniere. In wenigen Fällen müsse aber bei der Behebung von Missständen der Umweg über die Träger gegangen werden, so Amon. Man müsse sich überlegen, wie dies umgesetzt werden könne, denn diese Unternehmen dürften sich nicht der Verantwortung entziehen, forderte Abgeordnete Kugler (ÖVP). Volksanwalt Walter Rosenkranz informierte den Ausschuss, dass die Ausweitung der Prüfkompetenzen keine zusätzlichen Personalressourcen notwendig machen würden, da die Aktenlast ohnehin anfalle. Es gehe darum, die betreffenden Organisationen zur Kooperation zu verpflichten. Eine Prüfung der Wirtschaftskammer in ihrer Rolle als Gesetzesvollzieherin des Finanzministeriums im Bereich der Corona-Hilfen liege zwar im Kontrollbereich der Volksanwaltschaft, die gesamte Wirtschaftskammer als Organisation allerdings nicht, erklärte Rosenkranz in Richtung Eva-Maria Holzleitner (SPÖ).
Forderung nach zentraler Anlaufstelle für Anliegen von Menschen mit Behinderung
Gleich mehrere Vorschläge lieferte die Volksanwaltschaft im Bereich Menschen mit Behinderung. Die Betroffenen seien im Falle von Anliegen oder Problemen häufig mit drei bis vier unterschiedlichen Stellen konfrontiert, erläuterte der damit befasste Volksanwalt Bernhard Achitz auf Fragen von Heike Grebien (Grüne) und Gudrun Kugler (ÖVP). Die Volksanwaltschaft sei schon an die letzte Regierung mit der Forderung nach einer zuständigen Stelle nach dem One-Stop-Shop-Prinzip herangetreten, was dann nicht umgesetzt wurde, berichtete Achitz. Hier sei nun das Sozial- und Gesundheitsministerium gefordert, dessen Einrichtung zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Ländern zu koordinieren. Dieses habe zugesagt nach entsprechenden Lösungen zu suchen und man werde dies weiter beobachten, so der Volksanwalt.
Im Jahr 2019 legte das Kontrollorgan des Nationalrats einen Sonderbericht "Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderungen" vor. Auf diesen bezog sich Bernhard Achitz in seinen Ausführungen zum Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung. Die Arbeitsunfähigkeit werde meist sehr früh festgestellt, was bedeute, dass die Betroffenen über keine eigene Sozialversicherung verfügen und in Werkstätten lediglich Taschengeld und keinen Lohn erhalten, kritisierte Achitz. Dies stehe im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel sei ein System der Entlohnung einzuführen, so der Volksanwalt.
Im Bereich der Pflegegeldeinstufung insbesondere bei Menschen mit Demenz ortete die Volksanwaltschaft Defizite bei der Begutachtung der Pensionsversicherungsanstalten durch AllgemeinmedizinerInnen. Diese würden aus Kostengründen nicht von FachärztInnen durchgeführt und die Beurteilungen dürften in diesem Bereich den Pflegebedarf häufig unterschätzen, erläuterte Achitz in Richtung Abgeordnetem Rudolf Silvan (SPÖ).
Meiste Beschwerden in den Bereichen Soziales, Justiz und Innere Sicherheit
16.641 Beschwerden oder 60 bis 80 Beschwerden pro Tag langten vergangenes Jahr bei der Volksanwaltschaft ein, berichtete Volksanwalt Amon. 48% der Beschwerden führten zu detaillierten Prüfungen und 8.016 Verfahren. 4.051 Fälle lagen zwar im Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft, aber es gab keine Anhaltspunkte auf Missstände. Die meisten Beschwerden betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit mit 29%, gefolgt von Justiz mit 22% und Innere Sicherheit mit 20%, berichtete Amon dem Ausschuss auf eine Frage von Peter Weidinger (ÖVP). Eine amtswegig eingeleitete Prüfung, also Fälle in denen die Volksanwaltschaft ohne Beschwerde von sich aus tätig wird, erfolgte in 103 Fällen. Die Volksanwaltschaft fungiert auch als Kontrollorgan - Tirol und Vorarlberg ausgenommen - auf Länderebene, erklärte Volksanwalt Amon. Im Bereich der Länder- und Gemeindeverwaltung erfolgten 2.917 Prüfverfahren und 27,5% betrafen den Sozialbereich wie etwa die Mindestsicherung, 21% Fragen der Raumordnung und des Baurechts, erfuhr Ausschussvorsitzender Martina Diesner-Wais (ÖVP).
Die bei der Volksanwaltschaft angesiedelte Rentenkommission, die sich mit Entschädigungen von Heimopfern nach dem Heimopferrentengesetz befasst, verzeichnete 550 Anträge und absolvierte 15 Sitzungen. Die Sitzungen wurden verdoppelt, da Rückstände aufgearbeitet werden mussten, berichtete Volksanwalt Achitz, aufgrund einer Frage von Ulrike Fischer (Grüne). Durch die Aufstockung der Planstellen durch den letzten Budgetbeschluss sehe man die Ressourcen in diesem Bereich nun aber als ausreichend an, so Achitz. Die ursprüngliche Annahme, dass Anträge mit der Zeit rückläufig seien, habe sich bis dato nicht bestätigt, ergänzte er.
Volksanwälte rechnen mit Anstieg der Beschwerden zu COVID-19-Maßnahmen
Auch wenn die Corona-Krise nicht in das Berichtsjahr 2019 fiel, erkundigten sich mehrere Abgeordnete wie Reinhold Einwallner (SPÖ), Johann Singer (ÖVP) und Rosa Ecker (FPÖ) nach Beschwerden in diesem Bereich. Die Polizei habe große Leistungen vollbracht, aber man merke an den Beschwerden, dass diese unter großem Druck gestanden sei. Darum habe man den entsprechenden Leitfaden des Ministeriums angefordert, um dies weiter verfolgen zu können, berichtete Walter Rosenkranz. Insgesamt sei die Bearbeitung der Fallzahlen in der Krise aber nicht zurückgegangen. Bis zum 3. Mai habe es 247 Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona-Krise gegeben, wobei die Volksanwaltschaft noch einen Anstieg erwarte. Anstiege bei den Beschwerden gab es vor allem in den Bereichen Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Strafen und nach der Einreise nach Österreich verhängte Quarantänemaßnahmen, wogegen Beschwerden zu AMS und Mindestsicherung rückläufig waren, erklärten die Volksanwälte Amon und Achitz.
Volksanwaltschaft hielt verstärkt Sprechtage in den Justizanstalten ab
Johannes Margreiter von den NEOS wies auf die Steigerung der Beschwerden im Justizbereich um 19% hin. Werner Amon erklärte dazu, dass die Sprechtage in den Justizanstalten verstärkt wurden und damit auch mehr Beschwerden eingingen. Dies sei notwendig geworden, da dort eine angespannte Stimmung herrsche. Zu Beginn der Corona-Krise gab es dort viele Restriktionen, berichtete Amon. Die Zusammenarbeit in dieser Sache sei mit der zuständigen Generaldirektion aber sehr gut abgelaufen. Von über 80 Beschwerden pro Tag in diesem Bereich bezog sich durchschnittlich nur eine auf COVID-19-Maßnahmen, berichtete der Volksanwalt. Betreffend fehlender Lichtschalter in bestimmten Einrichtungen der Justizanstalten äußerte das Kontrollorgan allerdings Kritik. Michel Reimon (Grüne) wies auf entsprechende Missstände im Bericht 2018 hin. Diese wurden immer noch nicht ausgeräumt, erklärte Walter Rosenkranz. Die dafür vorgebrachten Begründungen können seitens der Volksanwaltschaft und des beigezogenen Menschenrechtsbeirats nicht nachvollzogen werden. (Schluss) gun