Parlamentskorrespondenz Nr. 584 vom 05.06.2020

Neu im Sozialausschuss

NEOS fordern Senkung der Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammerbeiträge

Wien (PK) – Die NEOS haben eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Wirtschaftskammergesetzes beantragt (564/A). Geht es nach den Abgeordneten Gerald Loacker und Josef Schellhorn, soll die von allen ArbeitnehmerInnen zu entrichtende Arbeiterkammerumlage in der Höhe von 0,5% des Bruttolohns künftig nur noch für Gehaltsbestandteile über 1.000 € zum Tragen kommen. Ein analoger Freibetrag je ArbeitnehmerIn ist – zur Entlastung von Unternehmen – bei der Wirtschaftskammerumlage 2 vorgesehen. Diese soll außerdem jeweils nur noch bis zur Höchstbeitragsgrundlage fällig werden. Für beide "Umlagefreibeträge" schreibt der Antrag eine jährliche Inflationsanpassung fest.

Begründet wird die Initiative von Loacker und Schellhorn damit, dass sowohl die Arbeiterkammer als auch die Wirtschaftskammer über hohe Rücklagen verfügen und ein Beitrag der Kammern zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise notwendig sei. Die vorgeschlagene Senkung des Arbeiterkammerbeitrags würde vor allem auch Geringverdienende entlasten, argumentieren sie. Gleichzeitig bringe eine Senkung der Lohnnebenkosten Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen und wäre ein wichtiger Impuls zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Änderung der Rahmenhaushaltsordnung (RHO) der Arbeiterkammer

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS die Änderung der Rahmenhaushaltsordnung (RHO) der Arbeiterkammer. Zum einen sieht Gerald Loacker nicht ein, dass die Arbeiterkammern in ihren Rechnungsabschlüssen – anders als die Wirtschaftskammern – nur ein saldiertes Finanzergebnis ausweisen ohne detaillierte Darstellung etwa von Wertpapierverlusten (549/A(E)). Zum anderen ist er der Meinung, dass erwartete Ausgaben für eine Digitalisierungsoffensive richtiger Weise als Rücklage zu verbuchen wären. Stattdessen hätten die Arbeiterkammern aber Rückstellungen gebildet – um, wie Loacker vermutet, hohe Rücklagen zu verschleiern (550/A(E)). In beiden Fällen fordern die NEOS Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf, in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde eine Änderung der RHO voranzutreiben. (Schluss) gs