Parlamentskorrespondenz Nr. 692 vom 25.06.2020

System der Qualitätssicherung der Hochschulen wird vervollständigt

Wissenschaftsausschuss debattiert Bericht über die Ergebnisse der Studierenden-Sozialerhebung

Wien (PK) – Weitere Punkte der umfangreichen Tagesordnung des heutigen Wissenschaftsausschusses war der Beschluss von zwei Gesetzen für den Hochschulsektor. Ein wesentlicher Teil der Änderungen des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes ist die Einbeziehung der Pädagogischen Hochschulen in das System der externen Qualitätssicherung. Außerdem erfolgt eine gesetzliche Differenzierung von Privathochschulen und Privatuniversitäten, letztere müssen auch Doktoratsstudien anbieten, um die Bezeichnung Universität tragen zu können. Dieser Novelle stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ an.

Eine Novelle zum Hochschulgesetz, mit der die AQ Austria mit der Qualitätssicherung der Pädagogischen Hochschulen beauftragt wird, fand nur die Mehrheit der Koalitionsparteien.

Behandelt wurden auch Fragen der Studienförderung. Eine Änderung des Studienförderungsgesetzes sichert Mobilitätsstipendien für österreichische Studierende auch nach dem Brexit. Anträge der SPÖ zu Stipendien und Studienbeihilfen wurden vertagt. Ein SPÖ-Antrag auf Erlass der Studienbeiträge für das Sommersemester 2020 wurde abgelehnt.

Der Wissenschaftsausschuss behandelte auch die aktuelle Erhebung über die soziale Lage der Studierenden sowie die Vorschau des Wissenschaftsministers auf EU-Vorhaben für 2020. Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Externe Qualitätssicherung wird auf Pädagogische Hochschulen ausgeweitet

Zu den wesentlichen Inhalten einer von Bundesminister Heinz Faßmann vorgelegten Novelle gehört die Aufnahme der Pädagogischen Hochschulen und der anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen ins System der externen Qualitätssicherung nach dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG). Damit wären künftig alle österreichischen Hochschulen vom System der externen Qualitätssicherung nach HS-QSG erfasst.

Weiters ist die Umbenennung des bisherigen Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG) in Fachhochschulgesetz (FHG) geplant, das mit neuen Bestimmungen versehen wird. Zudem soll mit der Novelle auch ein Bundesgesetz über Privathochschulen (PrivHG) erlassen werden, mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der Bestimmungen des Privatuniversitätengesetzes (PUG), der bisherigen gesetzlichen Grundlage für die Errichtung von Privatuniversitäten. Ab 2021 würde demnach das PUG durch das neue PrivHG abgelöst. Alle diese Änderungen sollen einer qualitäts- bzw. kapazitätsorientierten Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten dienen, die mit den Bologna-Zielen konform sei, heißt es dazu in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (234 d.B.).

Mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen der Fachhochschulen, dem FHStG, zum FHG wird die Bezeichnung "Fachhochschule" für alle Erhalter von FH-Studiengängen verankert. Außerdem sind inhaltliche Klarstellungen und Änderungen zu bereits bestehenden Regelungen im FHStG in den Bereichen des Studienrechts und des Berichtswesens der Fachhochschulen vorgesehen.

Eva Blimlinger begrüßte seitens der Grünen, dass mit der Umbenennung in "Fachhochschulgesetz" auch der tertiäre Sektor im Bereich FH gestärkt werde. Auch der langjährige Wunsch, die Studienplatzfinanzierung zu verankern, sei eingeflossen. Sie brachte einen Abänderungsantrag ein, der laut Blimlinger die seitens der Fachhochschulen vorgebrachten Bedenken berücksichtigen soll, wonach es durch die neuen Regelungen zu keinem Ungleichgewicht zwischen den Erhaltern und dem akademischen Kollegium bei der Entscheidung über die strategische Weiterentwicklung von Fachhochschulen kommen sollte.

Erfreulich ist aus Sicht von Josef Smolle (ÖVP), dass mit den Änderungen nunmehr bei der Qualitätssicherung an alle Teile des tertiären Bildungssektors mit gleichen Maßstäben herangegangen werde. Ein wichtiges Symbol sei etwa die Möglichkeit zur Verwendung der Bezeichnung "RektorIn" auch im Bereich der Fachhochschulen, die man mit dem Abänderungsantrag sicherstelle.

Skeptisch, ob das Gesetz die Frage des Gleichgewichts von Erhaltern von Fachhochschulen und akademischen Kollegien sinnvoll lösen kann, zeigte sich hingegen FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger. Seine Fraktion werde zustimmen, da das Gesetz eine Reihe guter Ansätze habe, und er einmal davon ausgehe, dass der Abänderungsantrag den Bedenken der FPÖ Rechnung trage. Allerdings behalte die FPÖ sich vor, im Plenum auch gegen das Gesetz zu stimmen bzw. getrennte Abstimmungen zu verlangen.

NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre meinte, das Gesetzespaket habe aus Sicht ihrer Fraktion besonders in Bezug auf die Fachhochschulen einige Schwächen. Sie werde daher vorerst nicht zustimmen.

Weitgehend negativ fiel das Urteil der SPÖ aus. Sonja Hammerschmid (SPÖ) sagte, das FHG müsste noch weiter diskutiert werden. Die vorgesehenen Kompetenzverschiebungen würden viele unnötige Konflikte heraufbeschwören, meinte sie. Was den weiteren Ausbau der Privatuniversitäten betreffe, stehe sie diesem an sich mit Skepsis gegenüber. Sie sei grundsätzlich dagegen, dass Universitäten sich "privat" nennen, obwohl sie weitgehend mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Mit der Differenzierung von Privathochschulen und Privatuniversitäten vollziehe sich eine weitere, unnötige Aufsplitterung und Kommerzialisierung des tertiären Bildungssektors, fügte Andrea Kuntzl (SPÖ) hinzu. Die SPÖ lehne daher das Gesamtpaket ab, auch wenn die Aufnahme der Pädagogischen Hochschulen in die externe Qualitätssicherung ein richtiger Schritt sei.

Auf eine dramatische Finanzlage der Fachhochschulen verwies Abgeordneter Martin Graf (FPÖ), der kritisierte, dass das aktuelle Budget keine Erhöhung der Fördersätze für Fachhochschulen vorsehe. Graf fordert daher in einem Entschließungsantrag (652/A(E)) eine Erhöhung der Fördersätze für die Fachhochschulplätze mit dem kommenden Studienjahr 2020/21 um zumindest zehn Prozent. Josef Smolle (ÖVP) brachte dazu den Antrag auf Vertagung ein. Es sei ein gutes Signal für die Fachhochschulen, dass ihre Finanzierung derzeit unabhängig von der BIP-Entwicklung weiter gesichert sei. Bundesminister Heinz Faßmann sagte, angesichts geburtenschwacher Jahrgänge sehe er derzeit keine Berechtigung für eine Aufstockung der Fachhochschulplätze.

Qualitätssicherung von Pädagogischen Hochschulen durch AQ Austria

Kontrovers debattiert wurde eine Novelle zum Hochschulgesetz 2005. Sie soll laut der Regierungsvorlage von Bildungsminister Heinz Faßmann ein professionelles Management an den Pädagogischen Hochschulen (PH) sicherstellen. Außerdem ist es das Ziel, das Qualitätsmanagementsystem weiterzuentwickeln und eine regelmäßige Durchführung von internen und externen Evaluierungen sicherzustellen (235 d.B.). Für jede öffentliche PH wird demnach künftig alle sieben Jahre ein Audit (externe Evaluierung) durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) vorgesehen. Die Gesetzesänderung wurde nur mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen.

Kritik an der Novelle kam von den Oppositionsparteien. Für sie sind die Änderungen eher als Rückschritt anstelle der angestrebten Angleichung der PH an die anderen Hochschulen und deren Autonomie zu sehen. Statt sie weiterzuentwickeln, würden die PH wieder verstärkt ans Gängelband des Ministeriums gelegt, meinte etwa Sonja Hammerschmid (SPÖ). Das Ministerium könnte auch über Zielvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen eine Steuerungsfunktion ausüben. Martina Künsberg Sarre (NEOS) übte Kritik an der Novelle, indem sie sagte, die angekündigte Entpolitisierung der Hochschulen sei nicht zu erkennen. Auch Axel Kassegger (FPÖ) sah eher einen Abbau von Autonomie bei den PH als einen Schritt in Richtung größerer Unabhängigkeit.

Eva Blimlinger (Grüne) sah hingegen in den Maßnahmen eine erste Grundlage für eine größere Autonomie der PH, auf der man aufbauen müsse. Parteipolitik werde aus den Kollegialgremien nun herausgehalten. Rudolf Taschner (ÖVP) verwies auf die besonderen Aufgaben der PH in der LehrerInnenbildung. Daher müsste eine enge Abstimmung des Angebots mit dem Ministerium erfolgen. Auch seine Fraktionskollegin Gertrude Salzmann argumentierte, die Rolle der PH bedinge, dass es keine völlige Autonomie in der Frage der Studienpläne geben könne. Sie müssten dafür Sorge tragen, dass ihre AbsolventInnen den Anforderungen des Bildungsministeriums entsprechen.

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann argumentierte ebenfalls, die Novelle stelle einen Schritt in Richtung einer größeren Autonomie dar. Eine volle Programmautonomie könne es nicht geben, da an die PH spezifische Erwartungen gerichtet würden.

Studienförderungsgesetz soll EU-Austritt von Großbritannien und Nordirland Rechnung tragen

Das Thema Studienförderung beschäftigte den Wissenschaftsausschuss im Zusammenhang mit einer Novelle, die Wissenschaftsminister Heinz Faßmann zum Studienförderungsgesetz vorgelegt hat. Mit ihr wird dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Rechnung getragen (204 d.B.). Die Zustimmung zu dieser Änderung erfolgte einstimmig. Sie sieht vor, dass österreichische Studierende, die Studien in Großbritannien und Nordirland betreiben, weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können. Diese Stipendien sind derzeit nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch britische Studierende, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben, unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie EWR-BürgerInnen in Österreich Studienbeihilfe beziehen können, ohne dass es dabei zu einer Schlechter- oder Besserstellung britischer StaatsbürgerInnen gegenüber EWR-BürgerInnen kommt, erläuterte ÖVP-Abgeordneter Johann Weber. 

Teil dieser Debatte waren auch zwei Initiativanträge der SPÖ zu den Themen Selbsterhalterstipendien und Studienförderung, die vom Ausschuss bereits einmal vertagt wurden. SPÖ-Abgeordnete Andrea Kuntzl plädiert für eine Anhebung der Altersgrenze für den Bezug von SelbsterhalterInnenstipendien auf 40 Jahre (332/A) angesichts einer geänderten Lebensrealität. Es komme immer häufiger vor, dass Menschen zuerst erwerbstätig seien und später, im Sinne einer Weiterbildung und des lebenslangen Lernens, mit einem Studium beginnen, sagte sie. Mit Verweis auf die steigenden Lebenshaltungskosten spricht sich Kuntzl außerdem dafür aus, dass die Studienbeihilfen im Abstand von jeweils drei Jahren evaluiert und allenfalls valorisiert werden (333/A). Die beiden Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

SPÖ will Änderungen bei Studienbeiträgen für Berufstätige

Per Initiativantrag will SPÖ-Abgeordnete Andrea Kuntzl Verbesserungen für berufstätige Studierende erreichen. Die vorgeschlagene Novelle zum Universitätsgesetz zielt auf eine verfassungskonforme Regelung zum Erlass des Studienbeitrags ab (334/A). Die alte Regelung war Ende 2016 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Ein von der Österreichischen HochschülerInnenschaft vorgeschlagener Lösungsvorschlag sehe vor, im Gesetz das vom Verfassungsgerichtshof geforderte differenzierte Verständnis des Jahreseinkommens zu berücksichtigen. Die Festlegung einer Mindestverdienstgrenze soll dabei beibehalten werden. Auch würde damit weiterhin auf das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn und auf den Einkommensbegriff des Einkommenssteuerrechts abgestellt. Den Bedenken des Verfassungsgerichtshofs wäre nach diesem Modell durch Maßnahmen Rechnung zu tragen, die verhindern sollen, dass das Jahreseinkommen in unsachlicher Weise unter die Mindestverdienstgrenze absinkt. Die SPÖ-Initiative wurde von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

In Anbetracht der enormen Auswirkungen der Corona-Krise erscheine es unangebracht, die finanzielle Situation der Hochschulen gegen die finanzielle Situation der Studierenden auszuspielen, merkt SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl in einem Entschließungsantrag an. Sie fordert daher den Wissenschaftsminister auf, eine Rückerstattung von Studienbeiträgen und Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 im Sinne des angekündigten "neutralen Semesters" zu verordnen. Auch müsse den Hochschulen der Ausfall kompensiert werden (704/A(E)). ÖVP-Abgeordneter Nico Marchetti sah die Frage von Rückerstattungen als in der Autonomie der Universitäten liegend und die bestehende Regelung dazu als schlüssig. Dieser Sichtweise schlossen sich die Abgeordneten der anderen Fraktionen an, der Antrag wurde nur von der SPÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Soziale Lage der Studierenden

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat einen Bericht über die Ergebnisse der aktuellen Studierenden-Sozialerhebung vorgelegt (III-144 d.B.). Bundesminister Heinz Faßmann verweist in seinem Vorwort auf den wichtigen Beitrag der Studienförderung zur existenziellen Absicherung der Studierenden. Die Ausweitung der direkten und indirekten Unterstützungen verfolge einen notwendigen sozialen Ausgleich, honoriere hervorragende Leistungen und mildere erschwerende Begleitumstände im Studium ab, unterstreicht Faßmann.

In der Einleitung wird auch auf Ergebnisse einer Befragung im April 2020 eingegangen, in der die Erfahrungen mit der durch COVID-19-Maßnahmen bedingte Umstellung auf E-Learning abgefragt wurden. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass die Einschränkungen in der studienbegleitenden Erwerbstätigkeit andauern werden. Gerade typische Studierenden- und Ferienjobs sind von der wirtschaftlichen Situation besonders betroffen. Damit sei zumindest die teilweise Studienfinanzierung einer größeren Gruppe gefährdet, hält das Bildungsressort fest. Als Auskunftsperson zu diesem Tagesordnungspunkt stand Martin Unger vom Institut für Höhere Studien (IHS) zur Verfügung. Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Faßmann: Zufriedenheit mit dem Studium auf 70% gestiegen

Von 2016 bis 2019 seien die Studienförderungen wesentlich angestiegen, hob Bildungsminister Heinz Faßmann hervor. Aber auch die Zufriedenheit mit dem Studium sei auf 70% angewachsen. Auch wenn es hier Unterschiede in den Studienrichtungen gebe, sei das ein sehr erfreuliches Ergebnis. Insgesamt stelle der Bericht den Hochschulen und der Hochschulpolitik ein gutes Zeugnis aus, so der Minister.

Zu den von Andrea Kuntzl (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) thematisierten nicht-traditionellen Studienzugängen sprach der Minister unter anderem Maßnahmen der Bildungsberatung an, um zu solchen Zugängen zu motivieren. Was die von Kuntzl angesprochene Möglichkeit einer zweiten Corona-Welle im Herbst betrifft, werde in einer Taskforce mit den Universitäten gemeinsam beraten, wie gegebenenfalls damit umzugehen sei. So habe sich etwa Distance-learning bewährt, sagte Faßmann. Zudem müsse die Abhaltung von Prüfungen sichergestellt werden. Es stelle sich dabei auch die Frage, wie weit dann Präsenzlehre ermöglicht werden könne. Was den Härtefallfonds betrifft, sprach sich der Minister dafür aus, dass auch jene mit Geringfügigkeiten Zugang haben sollten. Umgekehrt sei er froh, dass es eine ungekürzte Familienbeihilfe gebe. Ebenso in Richtung Kuntzl betonte er, wenn über eine Inflationsanpassung bei der Studienförderung nachgedacht werden soll, müsste die Logik auch durchgezogen und als Paket umgesetzt werden. Einbrüche bei den Studierendenzahlen der Erstsemestrigen wolle er relativieren, zumal unter Umständen etwa ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt wie in den letzten Jahren ein unmittelbares Übertreten in selbigen bewirken und zu einem Rückgang an Erstsemestrigen führen könne.

Das Thema Bezahlung von Pflichtpraktika hängt aus Sicht von Faßmann stark damit zusammen, ob das Praktikum eine Ausbildung oder vielmehr eine produktive Leistung für das Unternehmen darstellt, erörterte er in Richtung Axel Kassegger (FPÖ). Aussagekräftiger als die Rekrutierungsquote befand der Minister gegenüber Nico Marchetti (ÖVP) den Anteil an "First-Generation-Studierenden". Zu der von Nikolaus Scherak (NEOS) aufgeworfenen Frage, ob der freie Hochschulzugang tatsächlich mehr Durchmischung bringe, zeigte sich Faßmann demgegenüber zufrieden mit dem derzeitigen Modell.

Unger: Finanzielle Schwierigkeiten der Studierenden etwas verringert

Martin Unger vom IHS bestätigte, dass es im Ergebnis aus dieser Sozialerhebung im Vergleich zu früher positivere Entwicklungen gegeben hat. Auch wenn der Prozentsatz klein wirke, es sei immerhin ein Schritt, dass sich etwa die finanziellen Schwierigkeiten der Studierenden um 4% verringert haben. Einen Grund dafür stelle auch die genannte Erhöhung der Studienförderung der letzten Jahre dar. Nach wie vor gebe es jedoch auch Gruppen mit höheren Belastungen, etwa Alleinerziehende, Studierende mit Behinderung oder Menschen aus Drittstaaten.

Die Zahl an Studierenden aus "First-Generation-Familien" werde in Zukunft sinken, so der Experte, da sich in der Elterngeneration immer mehr die Bildungsexpansion niederschlage, was auch einen Erfolg selbiger darstelle. Was den nicht-traditionellen Studienzugang betrifft, gab er zu bedenken, dass es ein Viertel Studierender mit verzögertem Zugang gibt, die aus der Erwerbstätigkeit kommen – und zwar hauptsächlich an den Fachhochschulen, weil Vollzeitstudien mit dem Beruf oft schwierig zu vereinbaren seien. Eva Blimlinger (Grüne) sprach einen Rückgang an Studierenden mit Migrationshintergrund an. Hier gehe es um relative Veränderungen, meinte Unger, aus seiner Sicht sei hier etwa die Zahl der Flüchtlinge des Jahres 2015 ein Faktor.

Bericht über EU-Vorhaben vor der Corona-Krise: Europäischer Bildungsraum soll bis 2025 Wirklichkeit sein

Die EU besitzt keine Regelungskompetenz im Bildungsbereich, die Mitgliedsstaaten kooperieren aber auf EU-Ebene in der Entwicklung gemeinsamer politischer Ziele und tauschen sich über ihre Erfahrungen in der Bildungspolitik aus. Im Bereich der Forschung besteht ein EU-Rahmenprogramm, das der finanziellen Unterstützung von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und technologischer Entwicklung sowie der direkten Forschung von Innovation einschließlich Risikofinanzierung dient. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) – noch vor der Corona-Krise - eine Vorschau auf die EU-Vorhaben des Jahres 2020 vorgelegt, die einen Überblick über die geplanten Aktivitäten in Bildung und Forschung bietet (III-116 d.B.).

Die Europäische Kommission (EK) will laut dem Bericht des Bildungsministers bis 2025 die Vision eines Europäischen Bildungsraums verwirklichen. Als äußerst wirksam für Internationalisierung und Innovationen im europäischen Bildungssystem habe sich das EU-Programm Erasmus+ erwiesen, hält der Bildungsminister fest. Auch nach 2020 soll Erasmus+ ein integriertes Bildungsprogramm sein.

Der Bericht sei gewissermaßen "historisch", zumal die Entwicklungen im ersten Halbjahr 2020 mit COVID-19 nicht vorhersehbar waren, sagte Bundesminister Heinz Faßmann. Was die Berücksichtigung der aktuellen Situation betrifft, arbeite die EU-Kommission derzeit an Mitteilungen zum Bildungsraum und zum digitalen Aktionsplan. Beim Erasmusprogramm, wonach sich etwa Sibylle Hamann (Grüne) erkundigte, habe es durch die Einschränkungen ein "Aktivitätstal" gegeben, klarerweise seien Auslandsaufenthalte verschoben worden.

Betreffend die europäische Kooperation im Forschungsbereich werde gerade ein Aktionsplan zur Koordinierung der Forschung zu COVID-19 erstellt. Nach einer kurzen Phase der nationalen Strategien gebe es nun ein klares Votum für die europäische Zusammenarbeit. Im Hinblick auf die drastischen Auswirkungen der Pandemie sprach Faßmann gegenüber Josef Smolle (ÖVP) davon, dass neue Forschungsmissionen für Horizon Europe geplant seien. Richtig sei es, im "Recovery Plan" mehr Forschung zu berücksichtigen, etwa in den Bereichen Gesundheit, Klima und Industrie.

Im Zusammenhang mit der Ausrichtung des europäischen Forschungsraums halte er die kompetitive Ausrichtung für ein qualitätsförderndes Element, sagte der Minister in Richtung Nikolaus Scherak (NEOS). Eine Erhöhung des Lehrlingsanteils bei Erasmus+ stelle ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission dar, betonte er gegenüber Sonja Hammerschmid (SPÖ). (Schluss Wissenschaftsausschuss) mbu/sox