Parlamentskorrespondenz Nr. 850 vom 14.08.2020

Lebensmittelsicherheitsbericht 2019 zieht positive Bilanz

Deutlicher Rückgang bei beanstandeten Betrieben und bei den Gesamtproben

Wien (PK) – Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 88 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt (III-148 d.B.). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht. Die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Dabei wurden die guten Ergebnisse der Vorjahre teils noch deutlich übertroffen: So ist nicht nur die Anzahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen von 2.824 (8,5%) auf 2.444 (7%) gesunken, auch bei den Proben kam es zu einem Rückgang der Beanstandungsquote von 16,9% auf 15,7%. Der Anteil an gesundheitsschädlichen Proben (0,5%) blieb unverändert.

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe

Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2019 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Diese seien das Resultat gemeinsamer Anstrengungen der Bundesländer, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, hebt Ressortchef Rudolf Anschober in seinem Vorwort hervor.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 56.342 amtliche Betriebskontrollen durchgeführt und 25.752 Proben begutachtet. Was die Untersuchung der Proben betrifft, gab es in 21.700 Fällen (84,3%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 128 Proben (0,5%) beurteilt, 768 Proben (3%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.252 Proben (8,7%). Bei 484 Proben (1,9%) entsprach die Zusammensetzung nicht, 889 Proben (3,5%) wurden aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel Verstöße gegen Hygiene- oder Trinkwasserverordnungen) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 15,7%. Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,7% lag, bei Planproben aber lediglich 0,3% betrug.

Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich mit 30 von 624 Proben (4,8%) bei den Spielzeugen, gefolgt von Meeresfischen frisch oder tiefgekühlt (4,1%), Speiseeis aus industrieller Erzeugung (4,1%), Wildbreterzeugnissen (3,8%) und rohen Eiern (3,1%). 45 der 128 gesundheitsschädlichen Proben (35,2%) wurden wegen mikrobieller Kontamination und Hygienemängeln beanstandet. 39 Beanstandungen (30,5%) wegen Kontaminanten waren vorwiegend auf Phthalate, auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie vereinzelt auf Blei und Blausäure zurückzuführen. Die 18 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (14,1%) entfielen auf Spielzeuge. 13 Proben (10,2%) wurden auf Grund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt. Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in zwölf Proben (9,4%). Eine Probe (Salat) wurde wegen ihres Pestizidgehaltes als gesundheitsschädlich eingestuft.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden, wie etwa die Fortführung des "gezielten Überwachungsprogramms in Hochrisikobetrieben". Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung der Kontamination diverser Produkte (Fleischwaren von Direktvermarktern, Getreide, Fette, Nüsse, Kräuter, Salat etc.), der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Verpackungsmaterialien oder Kosmetika, der Untersuchung von Säuglingsanfangsnahrung, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität in öffentlichen Gebäuden und Berghütten bis hin zur Analyse von Lebensmitteln in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (z.B. Reis) oder Pestizidrückstände.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit. (Schluss) sue