Parlamentskorrespondenz Nr. 939 vom 25.09.2020

Neu im Justizausschuss

Regierungsparteien beantragen Fristerstreckungen, SPÖ für Alternativen zur Haft von Jugendlichen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne schlagen in einem gemeinsamen Initiativantrag eine Erstreckung der Fristen im 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz um weitere sechs Monate vor. Der SPÖ wiederum geht es in einem Entschließungsantrag um Alternativen zur Inhaftierung von Jugendlichen.

ÖVP und Grüne für Fristerstreckung bei COVID-19-Justizgesetzen

Die Koalitionsparteien schlagen in einem gemeinsamen Gesetzesantrag (895/A) eine Verlängerung der Fristen im 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz um weitere sechs Monate vor. Dadurch soll es nun, wie Michaela Steinacker (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erklären, bis 30. Juni 2021 möglich sein, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- und Bildübertragung durchzuführen. Eine Fristerstreckung im gleichen Ausmaß sieht die Initiative auch beim Berufsrecht der RechtsanwältInnen vor, so etwa in Bezug auf die Briefwahl bzw. Briefabstimmungen zur Änderung des Disziplinarstatuts oder zur Beschlussfassung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer.

SPÖ verlangt Alternativen zur Haft von Jugendlichen

Irritiert über die im internationalen Vergleich hohen Inhaftierungsraten von Jugendlichen zeigt sich Selma Yildirim (SPÖ). In einem Entschließungsantrag (897/A(E)) drängt die SPÖ-Justizsprecherin nun auf Alternativen zur Haft bei jungen Menschen, wobei sie vor allem auch eine Rücknahme der im Gewaltschutzgesetz 2019 enthaltenen Verschärfungen für junge Erwachsene im Visier hat. Auch sollten ihrer Meinung nach zusätzliche Jugendkompetenzzentren geschaffen werden, deren Schwerpunkte in den Bereichen Lernen und Entwicklung mit konstanten Bezugspersonen liegen. (Schluss) hof