Parlamentskorrespondenz Nr. 996 vom 06.10.2020

Sozialausschuss: AMS-Vorstände rechnen mit Aufschwung im nächsten Jahr

Kurzarbeitsregelung soll nachgebessert werden, Lehrstellenlücke weniger groß als befürchtet

Wien (PK) – Die schwierige Situation am Arbeitsmarkt infolge der COVID-19-Pandemie stand im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Nationalrats. Neben Arbeitsministerin Christine Aschbacher nahmen auch die beiden AMS-Vorstände Johannes Kopf und Herbert Buchinger an einer Aktuellen Aussprache teil. Laut Buchinger werden heuer im Jahresdurchschnitt voraussichtlich rund 118.000 Menschen mehr arbeitslos sein als im vergangenen Jahr, davon 56.000 Frauen. Für 2021 könnte dieser Wert laut Prognosen um 21.000 sinken. Voraussetzung ist, dass sich die Corona-Pandemie nicht dramatisch ausweitet und die Wirtschaft wieder wächst.

Die Zeit, bis die Konjunktur wieder richtig anspringt, wollen Regierung und AMS für eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive nutzen. Dafür werden 700 Mio. € an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt. Derzeit gebe es zu wenig Arbeit für Arbeitssuchende, sagte Kopf, man müsse die Zeit nutzen, um die Betroffenen für Bereiche auszubilden, in denen sie später gebraucht werden. Laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher sollen mit der Job-Offensive neben Weiterbildungen und Umschulungen auch mittelfristige Ausbildungen, etwa über Fachkräftestipendien, forciert werden.

Was Rückforderungsansprüche von Kurzarbeitsbeihilfen betrifft, stellten Arbeitsministerin Christine Aschbacher und die beiden AMS-Vorstände eine "Sanierung" der gesetzlichen Bestimmungen in einem Teilbereich in Aussicht. Dabei geht es um Beschäftigte, die aufgrund einer Wiedereinstellungszusage ihren Job Anfang März angetreten haben und nach dem Lockdown in Kurzarbeit geschickt wurden. Bei ihnen fehlt damit der gesetzlich geforderte vollentlohnte Monat vor Beginn der Kurzarbeit. Es habe anfangs unterschiedliche Auskünfte gegeben, räumte Aschbacher ein, derzeit werde legistisch an einer Gesetzesänderung gearbeitet. Zuvor hatte insbesondere SPÖ-Sozialsprecher und Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch eine Kulanzregelung eingemahnt.

Im Ausschuss zur Diskussion standen außerdem eine Reihe von Oppositionsanträgen, die jedoch keine Mehrheit fanden bzw. vertagt wurden. Dabei ging es unter anderem um regelmäßige Maskenpausen für Beschäftigte, einen höheren Lehrlingsbonus und ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.

Sonderbudget soll Frauen und Männern gleichermaßen zugutekommen

Buchinger räumte im Rahmen der Aktuellen Aussprache ein, dass, wenn das für das nächste Jahr prognostizierte Wirtschaftswachstum im Ausmaß von 4,5% bis 5,5% ausbleibt, es zu größeren Problemen kommen wird. Schließlich sei der Beschäftigungseinbruch, nicht zuletzt wegen der von der Politik gesetzten Maßnahmen, heuer deutlich geringer ausgefallen als der Produktionseinbruch. Viel werde nun davon abhängen, wie sich die Pandemie entwickelt und ob die Betriebe ihre Beschäftigtenstände weiter halten können.

Grundsätzlich sind die beiden AMS-Vorstände jedoch zuversichtlich, dass die Prognosen der Wirtschaftsforscher halten werden und es in den nächsten Jahren zu einem kräftigen Aufschwung kommt. Hier setze auch das von der Regierung geplante Qualifizierungsprogramm an, wie Kopf und Buchinger hervorhoben. Nach der Finanzkrise hätten vor allem EU-AusländerInnen vom Beschäftigungszuwachs in Österreich profitiert, sagte Buchinger, das solle jetzt nicht mehr passieren.

Auf Nachfrage von SPÖ-Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek und Grün-Abgeordnetem Markus Koza versicherten sowohl Buchinger als auch Kopf, dass das Sonderbudget von 700 Mio. € Frauen und Männern gleichermaßen zugutekommen soll. Laut Buchinger ist geplant, für Frauen um 3,5% mehr Mittel bereitzustellen als es ihrem Anteil an der Arbeitslosigkeit entspricht, was Kopf zufolge dazu führen könnte, dass man im nächsten Jahr insgesamt sogar knapp über die 50%-Quote kommt. Da in den nächsten Jahren das Frauenpensionsalter sukzessive steigt und damit auch ein höherer Anteil an der Arbeitslosenquote droht, hält er das auch für zweckmäßig. Zumindest 15.000 Personen sollen bereits heuer vom Qualifizierungsprogramm profitieren, wie Buchinger diesbezügliche Ankündigungen von Arbeitsministerin Christine Aschbacher bestätigte, er geht von zahlreichen Ausschreibungen in der nächsten Zeit aus.

114.000 zusätzliche Arbeitslose in den ersten neun Monaten

In den ersten neun Monaten des Jahres ist die Arbeitslosigkeit laut Buchinger um durchschnittlich 114.000 Personen gestiegen. Berücksichtigt man die SchulungsteilnehmerInnen, sind es 107.000. Zunächst seien Frauen stärker von Kündigungen betroffen gewesen als Männer und jüngere Beschäftigte stärker als ältere, zudem habe es das mittlere Qualifikationssegment am meisten getroffen. Mit Fortdauer der Krise würden sich die Auswirkungen auf die Geschlechter aber wieder annähern, auch hätten jüngere nun bessere Chancen als ältere, wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Am schlechtesten schaue es wieder für die niedrig Qualifizierten aus. Am Ende der Krise würden also "wieder die alten Lehren gelten", merkte Buchinger dazu an. Nicht wesentlich verschlimmert hat sich ihm zufolge vorläufig die Lehrstellenlücke, der AMS-Vorstand führt das auch auf die gesetzten Maßnahmen zurück.

Präzisiert wurden die Ausführungen Buchingers von seinem Vorstandkollegen Kopf. Er erinnerte daran, dass es in den ersten Monaten der Krise durch das vorzeitige Ende der Wintersaison und den vorübergehenden Lockdown zusätzlich 200.000 Arbeitslose gegeben habe. Mittlerweile habe sich dieser Anstieg auf 75.000 reduziert. Die Jugendarbeitslosigkeit habe sich zunächst verdoppelt und liege nun nur noch um ein Fünftel über dem Vorjahreswert. Mit einem Plus von rund 13% unter dem Schnitt gestiegen ist die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen mit Begünstigtenstatus, nichtsdestotrotz richte das AMS auch auf diese Personengruppe einen Fokus. Sorge bereitet Kopf der drohende weitere Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit – diejenigen Arbeitslosen, die nun wieder einen Job bekommen, seien vorwiegend Kurzzeitarbeitslose.

Kurzarbeit bleibt wichtiges Instrument zur Sicherung von Jobs

Mittlerweile stark zurückgegangen ist auch die Zahl der in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten, wobei dieses Instrument Kopf zufolge mehr als eine halbe Million Jobs gerettet hat. Zahlen zur vor kurzem gestarteten dritten Phase der Kurzarbeit liegen dem AMS noch nicht vor, laut Umfragen sei aber zu erwarten, dass rund 60% der Unternehmen, die Kurzarbeit in Phase 2 genutzt haben, dies auch in Phase 3 tun werden, führte Kopf aus. Das würde rund 200.000 Beschäftigte betreffen, zusätzlich könnten einige im Winter neu hinzukommen.

Die Anhebung der Mindestbeschäftigung von in Kurzarbeit befindlichen Personen auf 30% wertete Kopf als richtig. Mit Zustimmung der Sozialpartner dürfe dieser Prozentsatz in Einzelfällen aber auch unterschritten werden, skizzierte er. Das könnte etwa im Bereich der Hotellerie oder im Event-Bereich schlagend werden. Dass nun Steuerberater die Zukunftschancen eines Betriebs bewerten müssten, wie NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker kritisiert hatte, hält Kopf für "sicher nicht ganz unproblematisch", die Sozialpartner hätten aber eine Lösung gesucht, um Missbrauch zu verhindern.

In der Praxis nicht machbar hält Kopf eine Vermittlung von Beschäftigten in Kurzarbeit an andere Betriebe, zumal nicht alle angemeldeten Kurzarbeitsstunden in Anspruch genommen würden, manche Beschäftigte also gar nicht weniger arbeiten. Diesen Vorschlag hatte NEOS-Abgeordneter Loacker ins Spiel gebracht. Laut Kopf wurden im August beispielsweise nur 33% der angemeldeten Kurzarbeitsstunden tatsächlich in Anspruch genommen. Buchinger räumte ein, dass es zu Beginn der Kurzarbeit sehr komplizierte Regelungen gab und viele falsche Informationen im Umlauf waren, was er aber vor allem der Dringlichkeit der Maßnahmen geschuldet sieht.

Verhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden hat sich massiv verschlechtert

Gegenüber ÖVP-Abgeordneter Tanja Graf hielt Kopf fest, dass das Verhältnis zwischen offenen Stellen und Arbeitssuchenden nicht ganz so dramatisch sei, wie es auf den ersten Blick erscheine, da offene Stellen häufig rasch wieder nachbesetzt würden bzw. gar nicht beim AMS aufscheinen. Allerdings sei das Verhältnis zwischen gemeldeten offenen Stellen und arbeitslos gemeldeten Personen 2019 über das ganze Jahr gerechnet bei rund 1:2 gelegen (520.000 offene Stellen und 950.000 Arbeitssuchende), während man derzeit bei einem Verhältnis von 1:7 bzw. 1:8 liege.

Zu entsprechender Kritik von SPÖ-Abgeordnetem Alois Stöger merkte Kopf an, die Ausbildungsgarantie bis 25 sei nicht abgeschafft, sondern nur das Sonderbudget dafür gestrichen worden. Die gesetzlichen Vorgaben würden weiterhin gelten und die Angebote aus dem allgemeinen AMS-Budget finanziert. Buchinger wies allgemein darauf hin, dass die AMS-Mittel nicht in dem Umfang reduziert worden seien wie die Zweckbindungen.

Kopf will an AMS-Algorithmus festhalten

Was das AMS selbst betrifft, begrüßten sowohl Kopf als auch Buchinger die zugesagte Personalaufstockung. Auch an einer verbesserten IT wird ihnen zufolge gearbeitet, wobei die Daten im nächsten Jahr an einen neuen Dienstleister transferiert werden sollen. Was den umstrittenen Algorithmus zur Einteilung von Jobsuchenden betrifft, verwies Kopf darauf, dass man beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde eingelegt habe. Er hält das Projekt nach wie vor für sinnvoll.

Von Seiten der Abgeordneten gab es fraktionsübergreifend viel Lob für die Arbeit des AMS. In der Krise sei auch am Wochenende gearbeitet worden, hielt etwa Verena Nussbaum (SPÖ) fest. Zweifel am prognostizierten starken Wirtschaftsaufschwung in den nächsten Jahren äußerte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm: Er erwartet eine echte Sozialkrise und warf der Regierung vor, nur Placebo-Maßnahmen zu setzen.

SPÖ fordert 15-minütige Maskenpausen nach zwei Stunden Arbeit

Die SPÖ drängt bereits seit längerem auf regelmäßige Pausen für ArbeitnehmerInnen, die verpflichtet sind, während der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein bei der letzten Nationalratssitzung eingebrachter Gesetzesantrag (872/A) wurde heute vom Sozialausschuss allerdings vertagt. Die Pausenregelungen seien am besten über Betriebsvereinbarungen zu regeln, begründete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) diese Entscheidung. Ähnlich sah es auch Abgeordneter Markus Koza von den Grünen. Er verstehe das Anliegen zwar, aus seiner Sicht sei es jedoch durchaus problematisch, wenn das Maskentragen, das eine sinnvolle Schutz- und Präventionsmaßnahme sei, tendenziell abgewertet werde.

Konkret schlägt die SPÖ fünfzehnminütige bezahlte Kurzpausen nach jeweils zweistündiger Tragedauer vor. Ist eine Unterbrechung der Arbeit nicht möglich, soll danach eine halbstündige Pause gebühren. Die Regelung soll laut Entwurf auch für BeamtInnen und LehrerInnen gelten und bestehende Ruhepausen nicht schmälern.

Begründet wird die Forderung damit, dass es den Beschäftigten nicht zumutbar sei, ganztägig Schutzmasken zu tragen, zumal gesundheitliche Beeinträchtigungen drohten. Es brauche eine klare rechtliche Regelung, unterstrichen die SPÖ-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Verena Nussbaum.

Aus Sicht von Peter Wurm (FPÖ) sind die Maskenregelungen nur ein Teil der immer zahlreicheren Vorschriften, mit denen man ArbeitnehmerInnen belaste. Gerade die Quarantäneregelungen, die nach Kontakt mit Verdachtsfällen gelten würden, seien äußerst unklar, meinte er. Auch seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch sieht den medizinischen Nutzen von Mund-Nasen-Schutz als keineswegs erwiesen an, sondern es sei im Gegenteil zu befürchten, dass das lange Tragen von Masken längerfristig die Zunahme von Atemwegserkrankungen bewirkt.

Kein leichterer Zugriff auf Abfertigung Neu für Arbeitslose

Auch mit der Forderung nach einem vorübergehenden leichteren Zugriff auf die als Pensionsvorsorge konzipierte Abfertigung Neu konnte sich die SPÖ – zumindest vorerst – nicht durchsetzen. Ihr Antrag dazu wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vertagt. Wer in den vergangenen Monaten seine Arbeit verloren hat bzw. in nächster Zeit verlieren wird, sollte sich seine erworbenen Anwartschaften demnach auch im Falle einer Beschäftigungsdauer unter drei Jahren auszahlen lassen können, fordert Christian Drobits (SPÖ). Für viele Personen, die aufgrund der COVID-19-Krise arbeitslos geworden seien, wäre das eine wichtige Überbrückungshilfe. Dieser Argumentation schloss sich Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ) an. ÖVP und Grüne erachten hingegen den entsprechenden SPÖ-Entschließungsantrag (802/A(E)) als nicht ausreichend durchdacht. Die Abfertigung Neu sei von den Sozialpartnern als Teil der Pensionsvorsorge ausverhandelt worden und sollte es bleiben, meinten seitens der ÖVP die Abgeordneten Tanja Graf und Klaus Fürlinger dazu.

Maßnahmenpaket der FPÖ zur Abfederung der COVID-19-Pandemie findet keine Mehrheit

Ein ganzes Bündel von Maßnahmen schlägt die FPÖ vor, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern und gleichzeitig auf die ihrer Meinung nach bestehende "Migrationskrise" zu reagieren. Die Forderungen reichen von einer vorübergehenden Aufstockung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe über sektorale Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt auch für EU-BürgerInnen bis hin zu einem 1.000-Euro-Gutschein für alle StaatsbürgerInnen und einer sofortigen Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch die Länder. Es brauche endlich einen Politikwechsel in Österreich, begründen Dagmar Belakowitsch und ihre FraktionskollegInnen die Initiative. Viele der Anliegen wurden bereits als eigenständige Anträge eingebracht, nun wurden sie nochmals in einem Entschließungsantrag (891/A(E)) gebündelt.

Die FPÖ wolle echte Impulse für die Wirtschaft, da die Bundesregierung statt tatsächlicher Maßnahmen oft nur Ankündigungen getätigt habe, befand Belakowitsch. Der Antrag wurde bei der Abstimmung allerdings nur von der FPÖ unterstützt und damit abgelehnt. Klaus Fürlinger (ÖVP) meinte, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien teils widersinnig, teils einfach nur teuer, ohne dass die Wirkung besser sei als das, was die Bundesregierung umgesetzt habe. Die geforderten sektoralen Zugangsbeschränkungen würden zudem EU-Recht widersprechen.

NEOS für treffsichere Kurzarbeit und Förderung neuer Arbeitsplätze

Auch drei von den NEOS vorgelegte Anträge fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Zum einen geht es NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker darum, das grundsätzlich auch von ihm als sinnvoll erachtete Corona-Kurzarbeitsmodell zu reformieren und beispielsweise ein Bonus-Malus-System einzuführen, das Unternehmen, die weniger Kurzarbeit in Anspruch nehmen, begünstigt (846/A(E)). Man müsse nämlich dafür sorgen, dass eher neue Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektive entstehen, anstatt solche, die ohnehin dem Strukturwandel zum Opfer fallen würden, künstlich zu erhalten. Dieser Antrag wurde nur von den Abgeordneten der NEOS unterstützt.

Für zwei weitere Anträge erhielten die NEOS zwar auch die Stimmen der FPÖ-Abgeordneten, sie blieben damit aber ebenfalls in der Minderheit. So schlägt Loacker vor, neue Arbeitsplätze durch die temporäre Übernahme von zu leistenden Sozialabgaben zu fördern und expandierende Unternehmen damit von Lohnnebenkosten zu entlasten (847/A(E)). Auch ein deutlich höherer Lehrlingsbonus für Unternehmen gemäß den Vorschlägen des Lehrlingsexperten Egon Blum – monatlich 400 € im ersten Lehrjahr, 200 € im zweiten Lehrjahr und 100 € im dritten Lehrjahr, jeweils 14 Mal jährlich – ist ihm ein Anliegen (851/A(E)).

Abgeordneter Muchitsch (SPÖ) meinte zum Blum-Bonus, das von Loacker vorgeschlagene Modell sei wenig sinnhaft, es gebe unterdessen weit bessere. Viele der Forderungen, die Abgeordneter Loacker zur Kurzarbeit erhebe, seien mit der Phase III bereits umgesetzt, seine Anträge daher obsolet, meinte Tanja Graf (ÖVP). Diese Ansicht vertrat auch Arbeitsministerin Aschbacher, die kurz Stellung nahm. Die Tatsache, dass die Bundesregierung bisher weniger für Kurzarbeitsanträge ausgegeben hat, als ursprünglich projektiert wurde, sei ein positives Zeichen, kein Versagen, wie FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch es darstellen wolle. Es bedeute, dass die Regelung von den Unternehmen weniger stark in Anspruch genommen werden musste, als zuerst befürchtet, meinte die Ministerin.

SPÖ will Dienstfreistellungen erleichtern

Im Zuge der Corona-Krise wurde ArbeitnehmerInnen, die bestimmte schwere Vorerkrankungen haben, vorübergehend das Recht eingeräumt, sich vom Dienst freistellen zu lassen, wenn sie ihre Arbeit nicht im Home-Office oder an einem besonders geschützten Arbeitsplatz verrichten können. Die SPÖ hat die Bestimmungen stets als zu wenig weitreichend kritisiert und unter anderem beklagt, dass der Freistellungsanspruch nicht für Beschäftigte gilt, die mit einem schwerkranken Risikopatienten bzw. einer Risikopatientin im selben Haushalt leben. Zudem geht es ihr darum, dass Schwangere gegebenenfalls bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche Mutterschutz und Wochengeld beanspruchen können. Ein dazu schon im April eingebrachter Gesetzesantrag (497/A) fand allerdings auch heute im Sozialausschuss keine Mehrheit. Vielmehr wurden die Beratungen darüber auf Initiative der Koalitionsparteien neuerlich vertagt.

Im Rahmen der Debatte sprachen sich Verena Nussbaum und Gabriele Heinisch-Hosek (beide SPÖ) für die Möglichkeit der Freistellung in der Schwangerschaft aus, wenn sonstige Maßnahmen wie Home-Office nicht greifen. Gerald Loacker (NEOS) ortet in Österreich für Schwangere in diesem Zusammenhang uneinheitliche Vorgehensweisen. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte die Koalition einmal mehr und meinte, dass die einzig sinnvolle Maßnahme statt der "Maske für alle" sei, Risikogruppen zu schützen. Außerdem müsse die Freistellung von Schwangeren auf gesetzliche Beine gestellt werden.

Bettina Zopf (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) bezeichneten den Antrag demgegenüber als überschießend. So gebe es etwa keine wissenschaftliche Evidenz, dass Corona für Schwangere im Allgemeinen ein besonderes Problem darstellt, war sich Schallmeiner mit Gudrun Kugler (ÖVP) einig. Wenn das Tragen von Masken oder andere gesundheitliche Risiken vorliegen würden, könne das zum einen über das Mutterschutzgesetz, zum anderen durch den Frauenarzt gelöst werden, so Kugler. Im Hinblick auf Erkrankte im gemeinsamen Haushalt gelte es, einen vernünftigen Weg der Mitte zu gehen, ohne Lockdown, aber mit möglichst hoher Sicherheit.

Österreich sei eines der wenigen Länder in Europa mit einer Risikogruppenregelung, strich Gesundheitsminister Rudolf Anschober dazu hervor. Diese sei von ExpertInnen erarbeitet. Ob sie gut funktioniere, werde ebenso wie andere Themen laufend evaluiert. Anschober plädierte außerdem dafür, Schwangerschaften nicht gemeinsam mit Risikogruppenfragen zu diskutieren, zumal das nichts miteinander zu tun habe. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs/sox/mbu