Parlamentskorrespondenz Nr. 1198 vom 16.11.2020

Neu im Kulturausschuss

Entschließungsanträge von SPÖ und FPÖ, Abkommen Österreich-Israel, Übereinkommen zu filmischen Koproduktionen

Wien (PK) – Zur Unterstützung von Kunst und Kultur in der COVID-19-Krise hat die SPÖ zwei Entschließungen eingebracht. Die FPÖ fordert eine gemeinsame Revision der Bundesmuseen.

Dem Kulturausschuss liegen außerdem zwei internationale Verträge zur Genehmigung vor. Österreich und Israel haben ein Abkommen über die Nutzung von digitalen Reproduktionen von Archivalien mit Bezug zum Holocaust abgeschlossen. Das Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen wurde aktualisiert und erweitert.

SPÖ fordert bessere Hilfe für gemeinnützige Kulturorganisationen

Eine Reparatur der Richtlinien des NPO-Fonds fordert SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda in einem Entschließungsantrag (919/A(E)). Damit solle sichergestellt werden, dass gemeinnützige Kulturinstitutionen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einer Notlage sind, auch tatsächlich aus diesem Fonds Unterstützung erhalten. Drozda kritisiert die aus seiner Sicht praxisfernen Berechnungsmethoden in den Richtlinien des NPO-Fonds. Diese würden Vereine und Organisationen dem Kreis der Bezugsberechtigten ausschließen bzw. hätten zur Folge, dass sie nur geringfügige Unterstützungen erhalten. Organisationen, die auf gemeinnütziger Basis agieren und die einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Österreich leisten, dürften bei Unterstützungsanträgen nicht strenger behandelt oder schlechter gestellt werden als gewinnorientierte Unternehmen, argumentiert Drozda.

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Drozda einmal mehr einen "wirksamen Corona-Rettungsschirm für Kunst und Kultur" (920/A(E)). Zu diesem Zweck solle der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in seinem Ressort eine Anlaufstelle im Sinne eines One-Stop-Shops für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen schaffen. Das Ressort solle auf diese Weise COVID-19-Hilfen direkt vergeben, anstatt, wie Drozda es formuliert, "Kulturbetriebe und KünstlerInnen an fachfremde Institutionen weiterzureichen". Ein besonderes Augenmerk solle dabei auf den umfassenden Ersatz entgangener Einnahmen, die Schaffung von Planungssicherheit sowie auf Hilfe für selbständige Kulturschaffende und den Amateurbereich gelegt werden.

FPÖ fordert Schritte zu einer gemeinsamen internen Revision der Bundesmuseen

FPÖ-Kultursprecher Volker Reifenberger weist darauf hin, dass der Rechnungshof dem Bundeskanzleramt mehrfach die Einrichtung einer gemeinsamen internen Revision der Bundesmuseen empfohlen hat. Als ersten Schritt zur Umsetzung der Empfehlung fordert der Abgeordnete in einem Entschließungsantrag von der Bundesregierung eine Kosten–Nutzen–Analyse zu dieser Frage (963/A(E)). Dabei wäre laut Reifenberger auch zu klären, ob es sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger wäre, die gemeinsame interne Revision mit eigenen Bediensteten der Bundesmuseen, etwa in Form einer eigenen, gemeinsam errichteten Organisation, oder mithilfe von Externen zu organisieren.

Abkommen Österreich-Israel ermöglicht Austausch von Digitalisaten mit Yad Vashem

Ein neues Abkommen zwischen Österreich und Israel soll ermöglichen, dass die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem einerseits und das Österreichische Staatsarchiv sowie die KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial andererseits von ihnen erstellte Digitalisate zum Zweck der weiteren wissenschaftlichen Nutzung austauschen können (413 d.B.). Im Mittelpunkt stehen dabei die umfangreichen Bestände der genannten Einrichtungen mit Holocaust-Bezug. Bisher war von Seiten Österreichs aufgrund des Bundesarchivgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorgaben eine Weitergabe digitaler Reproduktionen von Archivalien nicht erlaubt.

Das Abkommen wurde als besonderes Zeichen des Gedenkens am 8. Mai 2019, dem Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung vom Nationalsozialismus, in Wien unterzeichnet. Damit vereinbaren Österreich und Israel den wechselseitigen Zugang zu relevanten Archivalien für ausgewählte ForscherInnen sowie die Herstellung von Digitalisaten, damit diese für Forschungszwecke und zur Veröffentlichung genutzt werden können. Für das Inkrafttreten des Abkommens ist die Zustimmung des Nationalrats erforderlich.

Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen wird aktualisiert

Seit 1995 beteiligt sich Österreich am vom Europarat beschlossenen Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen sind damit Gemeinschaftsproduktionen von Kinofilmen, die vorher von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten genehmigt wurden, nationalen Filmen gleichgestellt. Damit besteht für sie Anspruch auf dieselben Vergünstigungen. Außerdem regelt das Übereinkommen Einzelheiten zu Koproduktionsanteilen, Eigentumsrechten, der Ausgewogenheit der Investitionen und zum Zugriff der Vertragsparteien auf das fertige Filmwerk.

Dem Nationalrat liegt nun eine revidierte Fassung des Übereinkommens vor, die den grundlegenden Veränderungen der Filmindustrie Rechnung trägt, die seit seiner Formulierung im Jahr 1992 erfolgt sind (350 d.B.). Mit der Neufassung wird auch der Anwendungsbereich erweitert, indem das Übereinkommen auch Nichtmitgliedstaaten des Europarats offensteht. Die aktualisierte Fassung führt den Gedanken der "offiziellen internationalen Gemeinschaftsproduktion" ein und enthält eine Anpassung der Koproduktionsanteile, um den Koproduktionspartnern die Beteiligung an offiziellen Gemeinschaftsproduktionen zu erleichtern. Weitere Bestimmungen beziehen sich auf die Sicherstellung der Überwachung und des Austausches der besten Praxis im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens. Zudem soll durch die Aktualisierung des Anerkennungsverfahrens die Arbeit der für die Anwendung des Übereinkommens zuständigen Stellen erleichtert werden. (Schluss) sox


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