Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (350 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 190/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 190/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches des Übereinkommens, indem es nun Nichtmitgliedstaaten des Europarats offensteht und den Gedanken einer „offiziellen internationalen Gemeinschaftsproduktion” einführt
  • Anpassung der Koproduktionsanteile, um den Koproduktionspartnern die Beteiligung an offiziellen Gemeinschaftsproduktionen zu erleichtern
  • Sicherstellung der Überwachung und des Austausches der besten Praxis im Hinblick auf die Anwendung des revidierten Übereinkommens
  • Erleichterung der Arbeit der für die Anwendung des Übereinkommens zuständigen Stellen, indem man das Anerkennungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens aktualisiert

Stand: 03.09.2020

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

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