Parlamentskorrespondenz Nr. 1254 vom 23.11.2020

Neu im Finanzausschuss

Erhöhung der NoVA, Steuerbefreiung für grünen Bahnstrom

Wien (PK) – Mit ihrem Antrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Normverbrauchsabgabegesetzes und des Elektrizitätsabgabegesetzes wollen die beiden Koalitionsparteien einen ersten Schritt zu der im Regierungsprogramm angekündigten Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe NoVA setzen. Andreas Hanger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) begründen ihren gemeinsamen diesbezüglichen Initiativantrag unter anderem mit dem Hinweis, dass aufgrund der unionsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs (u.a. Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030) die CO2-Emissionen auch im Verkehr gesenkt werden müssen. Neben entsprechenden Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr wird vor allem auch die NoVA für emissionsstarke Autos erhöht. Als "Zulassungssteuer" soll die NoVA einen wichtigen Beitrag leisten, indem der Käuferin bzw. dem Käufer eines Kraftfahrzeuges die umweltpolitischen Auswirkungen ihrer bzw. seiner Kaufentscheidung aufgezeigt wird, heißt es im Antrag. (1111/A)

Generell ist beabsichtigt, die NoVA auf alle Kraftfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bis 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht auszuweiten. Damit fällt die bisherige Ausnahme etwa für Kastenwagen, Pritschenwagen (Pick-up) und Kleintransporter. Historische Kraftfahrzeuge ("Oldtimer") bleiben weiterhin ausgenommen. Der Anwendungsbereich der NoVA wird von jenem der Umsatzsteuer entkoppelt und wird auf die kraftfahrrechtliche Einordnung von Kraftfahrzeugen abgestellt.

Grundsätzlich gilt die Ausnahme künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km. Die bisherige Befreiung für Menschen mit Behinderungen soll an die Verwaltungspraxis angepasst und vereinfacht werden.  Explizit befreit von der NoVA sind Einsatzfahrzeuge des Bundesheeres, der Polizei und der Justizwache. Das Gleiche gilt für Diplomaten und internationale Organisationen.   

Der bisherige Höchststeuersatz für Krafträder wird von 20% auf 30% angehoben. Für Personenkraftwagen sollen verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst und der Höchststeuersatz, startend bei 50%, jährlich auf bis zu 80% angehoben werden. Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km deutlich sinken. Der Malusbetrag soll für 2021 mit 50 € festgelegt werden und bis 2024 auf 80 € steigen. Der C02-Abzugsbetrag soll im selben Zeitraum von 112 g/km jährlich um 5 g/km abgesenkt werden.  

Die Lastkraftwagen werden aufgrund ihrer Eigenheiten (höhere Nutzlasten, Anbauten, die eine höhere Motorleistung erfordern und weniger windschnittige Ausgestaltung der Karosserie) mit eigenen Werten berücksichtigt.

Unterstützt werden soll auch der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder auf Fahrräder. So sind vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellte Tickets für Massenbeförderungsmittel (jedoch nicht Einzelfahrscheine und Tageskarten) nicht als Sachbezug zu werten. Zudem wird klargestellt, dass die Pendlerpauschale bei Fahrten mit Dienstfahrrädern bzw. Elektrofahrrädern auch nicht verloren geht, wenn diese privat genutzt werden.

Mit dem Gesetzespaket umgesetzt wird auch die im Regierungsprogramm vorgesehene steuerliche Begünstigung von Bahnstrom. Dabei soll von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit werden. Für sonstigen Bahnstrom ist eine Teilentlastung vorgesehen. Soweit Eisenbahnunternehmen selbst erzeugten Bahnstrom einsetzen, sollen die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe sowie der ermäßigte Abgabensatz direkt in Anspruch genommen werden können. Verwendet ein Eisenbahnunternehmen nicht selbst erzeugten Bahnstrom, soll eine Vergütungslösung vorgesehen werden. (Schluss) jan