Parlamentskorrespondenz Nr. 1297 vom 26.11.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Online-Psychotherapie, Anti-Fake-News-Kampagne, Musiktherapie, Entschädigung nach dem Epidemiegesetz, Datentransparenz

Wien (PK) - Für klare rechtliche Regelungen im Bereich der Online-Psychotherapie, eine Anti-Fake-News-Kampagne in Sachen Corona sowie für eine Verankerung der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen setzen sich die NEOS in drei Initiativen ein. In zwei weiteren Anträgen, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden, tritt die SPÖ für eine möglichst große Datentransparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-Maßnahmen sowie für die Beibehaltung des AUVA- Pauschalbetrags zur Abgeltung von Behandlungskosten für Berufskrankheiten und für Arbeitsunfälle an die ÖGK ein. Die Freiheitlichen wiederum pochen erneut auf eine volle Schadensabgeltung der Betriebe auf Basis des Epidemiegesetzes.

NEOS wollen klare rechtliche Regelungen für Online-Psychotherapie

Viele PsychotherapeutInnen würden sich klare rechtliche Vorgaben für Behandlungsmöglichkeiten per Telemedizin wünschen, da die bestehende Rechtslage in der Praxis für einige Unklarheiten sorge, zeigt ein von den NEOS eingebrachter Entschließungsantrag auf (1002/A(E)) . Angesichts der massiven Auswirkungen der Corona-Krise wäre nach Ansicht des Abgeordneten Gerald Loacker der Ausbau jeglicher Form von wissenschaftlich anerkannter und niederschwellig zugänglicher Psychotherapie wünschenswert. Dabei könnte man sich ein Beispiel an Deutschland nehmen, wo seit Ende 2019 nicht nur das Fernbehandlungsverbot aufgehoben, sondern die Online-Angebote noch weiter gelockert wurden. Aktuell dürfen dort TherapeutInnen die gesamte Behandlung digital durchführen. Die Pandemie, die eine enorme psychische Belastung für die Bevölkerung darstelle, sei daher nach Einschätzung der NEOS der ideale Anlassfall, um klare Regelungen in diesem Bereich zu schaffen. Außerdem haben die gesetzlichen Krankenkassen bereits angekündigt, zusätzliche psychotherapeutische Angebote als Kassenleistung bereitzustellen und zu honorieren. Der Gesundheitsminister solle daher evaluieren, inwiefern bzw. in welchem Umfang die bestehende Rechtslage Psychotherapie mittels Telemedizin (Online-Psychotherapie) erlaube und gegebenenfalls eine Adaptierung vornehmen.

NEOS sehen dringende Notwendigkeit für Anti-Fake-News-Kampagne zur COVID-19-Pandemie

Mit einem weiteren Ersuchen treten die NEOS sowohl an den Gesundheitsminister als auch den Wissenschaftsminister heran. Beide Ressortchefs sollten mit geeigneten Einrichtungen oder Organisationen in Kontakt zu treten, um eine Kampagne bzw. Strategie zu entwickeln, mithilfe derer die Bevölkerung aktiv und in geeigneter Form über Fake News und Verschwörungstheorien zu COVID-19 aufgeklärt werde (1003/A(E)) . Laut aktuellen internationalen Studien zirkulieren seit Beginn der Pandemie vor allem in den sozialen Medien unzählige Gerüchte und teils völlig absurde Verschwörungstheorien, die nicht nur zu Stigma und Diskriminierung beitragen, sondern auch die grundsätzliche Einstellung zum Impfen beeinflussen und teils dramatische Auswirkungen u.a. auf die Einhaltung von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen haben. So habe etwa die Falschinformation, dass der Konsum von hochkonzentriertem Alkohol den SARS-CoV-2-Virus abtöten könne, zur Erblindung und sogar zum Tod von hunderten Menschen geführt. Gefährliches Halbwissen werde aber auch auf Basis von wissenschaftlichen Arbeiten, die auf sogenannten Pre-Print-Servern publiziert werden, verbreitet, etwa in Bezug auf die Wirksamkeit von Mund-Nasen-Masken oder falsche Positiv-Raten bei PCR-Testergebnissen. Der Aussage des WHO-Generaldirektors Ghebreyesus "Wir bekämpfen nicht nur eine Pandemie; wir bekämpfen eine Infodemie", könne man sich daher nur anschließen, urteilt Gerald Loacker.

NEOS für Ausbau und Stärkung der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen und im niedergelassenen Bereich

In einem weiteren NEOS-Antrag hebt Abgeordnete Fiona Fiedler die Vorteile der M usiktherapie hervor, die gerade in Zeiten erhöhter emotionaler und wirtschaftlich-gesellschaftlicher Belastungen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich äußerst effizient eingesetzt werden könnte (1027/A(E)) . Die Anwendungsbereiche seien breit gefächert und reichten von der Beziehungs- und Emotionsregulation bis hin zu hochspezialisierten funktionalen Anwendungen (Neonatologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Onkologie, Behinderungen und Entwicklungsstörungen, Hospizbereich etc.). Der zuständige Bundesminister Anschober sollte daher eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten, welche die Verankerung von Musiktherapie als Basisangebot in den österreichischen Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäusern, die Aufnahme der Berufsgruppe der MusiktherapeutInnen in die Strukturpläne Gesundheit sowie die Einbindung dieser sehr wirksamen Therapieform in die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet.

FPÖ beharren auf Schadensabgeltung nach dem Epidemiegesetz zur Bewältigung der COVID-19-Krise

Die Freiheitlichen treten in Form eines Entschließungsantrags erneut mit Nachdruck für eine Neuausrichtung der staatlichen Schadenersatzregelungen ein. Bereits bei der Beschlussfassung des ersten COVID-19-Gesetzes habe man aufgezeigt, dass die Aufhebung der Anwendbarkeit des Epidemiegesetzes 1950 ein schwerwiegender Fehler der Bundesregierung sei, der umgehend repariert werden müsse, ruft Abgeordneter Gerald Hauser in Erinnerung. Es brauche einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich halte, sofort wirke und auf den sich alle verlassen könnten. Im Sinne der notwendigen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Unternehmen und Privatpersonen plädieren die Freiheitlichen für ein sogenanntes Wirtschaftsreparaturpaket, das unter anderem einen vollen Entschädigungsanspruch für alle betroffenen Betriebe auf Basis des Epidemiegesetzes vorsieht. Außerdem sollten sofort alle UnternehmerInnen eine Akontozahlung durch die Finanzämter erhalten, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt (1091/A(E)). Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen (1093/A(E)).

SPÖ drängt auf notwendige Daten-Transparenz und Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-Maßnahmen

Die Corona-Pandemie habe Österreich weiter fest im Griff und die Bundesregierung sei nicht im Stande, vorausschauend zu handeln, beklagt SPÖ-Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner. Aufgrund des "Nichtstuns" im Sommer musste angesichts der stark steigenden Infektionszahlen nun wieder überhastet agiert werden, obwohl die ExpertInnen vor der Verbreitung des Virus im Herbst und Winter gewarnt hätten und die Entwicklungen vorhersehbar gewesen seien. Gerade deshalb müsse die Zeit des zweiten Lockdowns endlich dafür genützt werden, um auf eine langfristig wirksame Corona-Strategie umzustellen. Diese müsste nach Auffassung von Rendi-Wagner die Installierung einer unabhängigen und damit weisungsfreien ExpertInnengruppe beinhalten, welche die geltenden Maßnahmen begleitend evaluiert, deren Treffsicherheit sowie Wirksamkeit laufend überprüft sowie dem Nationalrat wöchentlich berichtet. Dringend erforderlich sei es auch, die Datengrundlagen transparent aufzubereiten, damit für jeden ganz klar die Zusammenhänge zwischen den Fakten und den gesetzten Maßnahmen nachvollziehbar seien. Um Lockerungen und Anpassungen vornehmen zu können und um sich auf die Zeit nach den Beschränkungen vorzubereiten, brauche es unbedingt ein begleitendes Monitoring. Rendi-Wagner schlägt zudem vor, dass der Oberste Sanitätsrat als Corona-Expertenrat fungieren könnte. Nur durch Transparenz und Kontrolle könne erreicht werden, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch die Bevölkerung mitgetragen werden, ist sie überzeugt (1049/A(E)).

SPÖ: AUVA soll auch in Zukunft Pauschalbetrag an ÖGK überweisen

Konkret geht es der SPÖ darum, dass die noch bis Ende 2022 geltenden Bestimmungen zur Abgeltung wechselseitiger Ersatzansprüche zwischen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beibehalten werden und die AUVA auch über das Jahr 2022 hinaus der ÖGK einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Behandlungskosten für Berufskrankheiten und für Arbeitsunfälle überweist (1051/A(E)) . Gleichzeitig soll dieser Pauschalbetrag, der bis 2022 mit 209 Mio. € festgesetzt ist, regelmäßig an die Steigerung der Beitragseinnahmen der AUVA angepasst werden. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan sieht nicht ein, dass künftig gesonderte Vereinbarungen zwischen der AUVA und der ÖGK notwendig sein werden, zumal er in diesem Zusammenhang befürchtet, dass dem Gesundheitswesen 150 Mio. € zugunsten von Unternehmen entzogen würden.

In der Begründung des Antrags weist Silvan die Argumentation zurück, dass der Pauschalbetrag überhöht wäre. Man dürfe nicht nur die Behandlungskosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für eine Betrachtung heranziehen, betont er. Schließlich gingen auch andere Erkrankungen wie Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats sowie psychische Erkrankungen in einem hohen Maß auf die Arbeitswelt zurück und belasteten das Gesundheitswesen. Die Arbeitgeber würden von der Arbeitsleistung profitieren, ohne für die Gesundheitskosten aufkommen zu müssen, so Silvan. Zudem ist für ihn unbestritten, dass es im Bereich der Berufskrankheiten eine hohe Dunkelziffer gibt. Auch die hohen bürokratischen Kosten für etwaige Einzelverrechnungen führt die SPÖ in den Erläuterungen zum Antrag ins Treffen. (Schluss) sue