Parlamentskorrespondenz Nr. 1308 vom 27.11.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Eine Regierungsvorlage mit Regelungen zur Einführung einer Netzreserve widmet sich dem sicheren Betrieb des Stromnetzes. Durch die stark integrierten europäischen Stromnetze und Märkte sowie das hohe Aufkommen von länderübergreifenden Stromtransiten entstehen im österreichischen Stromnetz zunehmend Netzengpässe.

Übertragungsnetzbetreiber begegnen solchen, potenziell systemkritischen, Situationen mit Maßnahmen zum Engpassmanagement. Dieses funktioniere allerdings nur dann verlässlich, wenn jederzeit eine ausreichend große Leistungsreserve vorgehalten wird. In einer Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 geht es daher um neue Regelungen für eine Netzreserve (471 d.B.). Damit soll den dynamischen energiewirtschaftlichen Veränderungen effizient und kostengerecht begegnet werden, so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Die neuen Regelungen sollen den gesicherten Weiterbetrieb von für das Engpassmanagement relevanten Kraftwerken ermöglichen, die für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind, ist dem Vorhaben weiter zu entnehmen. Der Regelzonenführer wird demnach verpflichtet, den Bedarf an vorzuhaltender Leistung mittels einer Systemanalyse zu ermitteln und in einem wettbewerblichen Verfahren die nötigen Ressourcen zu kontrahieren, um für die Zwecke des Engpassmanagements jederzeit in ausreichendem Maß verfügbare Kraftwerke oder Verbraucher aktivieren zu können. Dazu werden auch Regelungen getroffen, was Stilllegungen betrifft.

Die Teilnahme am Beschaffungsprozess für die Netzreserve, der im Entwurf ebenso geregelt wird, steht den Erläuterungen zufolge neben inländischen und europäischen Erzeugungsanlagen auch Aggregatoren sowie Entnehmern offen, die ihre Verbrauchsanlagen temporär reduzieren oder verlagern können. Unter anderem sollen auch mehrere Erzeugungs- oder Verbrauchseinheiten im Ausschreibungsverfahren ihr Angebot zu einem gesamthaft abrufbaren Pool mit einer Engpassleistung von mindestens 1 Megawatt zusammenfassen können.

Außerdem sollen auf verschiedenen Ebenen ökologische Kriterien berücksichtigt werden. So sollen für die Netzreserve Erzeugungsanlagen etwa nur dann als geeignet eingestuft werden, wenn ihre Emissionen nicht mehr als 550 Gramm CO2 je kWh Elektrizität betragen und keine radioaktiven Abfälle entstehen. (Schluss) mbu

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