Parlamentskorrespondenz Nr. 1325 vom 30.11.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Opposition will GemeindebürgerInnen mehr Mitspracherechte einräumen

Wien (PK) – Eine gemeinsame Initiative von FPÖ, NEOS und SPÖ zielt darauf ab, GemeindebürgerInnen mehr Mitspracherechte in Gemeindeangelegenheiten einzuräumen und dadurch die direkte Demokratie zu stärken. Die Bundesregierung solle die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür schaffen, damit Ergebnisse von Volksabstimmungen auf Gemeindeebene auch ohne Einbindung des Gemeinderats verbindliche Wirkung entfalten können, fordern die drei Oppositionsparteien in einem Entschließungsantrag.

Anlass für die Initiative (1080/A(E)) ist die Aufhebung einzelner Bestimmungen im Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz und im Vorarlberger Gemeindegesetz durch den Verfassungsgerichtshof. Dieser hatte nach einer Volksabstimmung in der Vorarlberger Gemeinde Ludesch geurteilt, dass es dem repräsentativ-demokratischen System widerspreche, wenn BürgerInnen über die Köpfe des Gemeinderats hinweg Gemeindeorgane zu gewissen Handlungen bzw. Unterlassungen verpflichten könnten. Schließlich seien Gemeindeorgane an Weisungen des Gemeinderats gebunden. Die Volksabstimmung war - auf Basis von landesgesetzlichen Bestimmungen - aufgrund einer ausreichenden Unterstützungszahl von Stimmberechtigten eingeleitet worden und endete mit der Ablehnung einer Flächenumwidmung zugunsten des Fruchtsaftherstellers Rauch. (Schluss) gs