Parlamentskorrespondenz Nr. 1326 vom 30.11.2020

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Opposition will parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste stärken

Wien (PK) – Bereits im November vergangenen Jahres hat die SPÖ einen Antrag eingebracht, um die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber den österreichischen Nachrichtendiensten auszuweiten. Der Geschäftsordnungsausschuss hat die Beratungen über diese Inititative bislang allerdings noch nicht aufgenommen. Nun unternehmen NEOS, SPÖ und FPÖ einen neuen Anlauf.

Konkret sieht der gemeinsame Antrag der drei Oppositionsparteien (1086/A) regelmäßige Berichtspflichten des Innenministers und des Verteidigungsministers gegenüber den jeweils zuständigen parlamentarischen Kontrollausschüssen vor, wobei die bestehende Systematik – ein Unterausschuss für die beiden Heeres-Dienste, ein Unterausschuss für den Verfassungsschutz – beibehalten werden soll. Diese Berichtspflichten sollen sowohl die allgemeine Tätigkeit der Geheimdienste als auch Vorgänge besonderer Bedeutung umfassen. Zudem wäre den Abgeordneten auf Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder Einsicht in einschlägige Unterlagen zu gewähren. Eine Verweigerung von Auskünften und Einsichtnahmen soll nur in Ausnahmefällen möglich sein und müsste begründet werden.

Einzuberufen wären die beiden Kontrollausschüsse dem Antrag zufolge zumindest einmal im Vierteljahr. Zudem schlagen die drei Oppositionsparteien regelmäßige Berichte der Ausschüsse an den Nationalrat im Zweijahresabstand vor. Auch eine zusammenfassende Protokollierung der Beratungen ist vorgesehen.

Begründet wird die Initiative damit, dass die derzeitigen Kontrollrechte des Parlaments nicht ausreichend seien. Dem Informationsbedürfnis der MandatarInnen stehe derzeit ein enormer Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber, beanstanden die AntragstellerInnen Stephanie Krisper (NEOS), Reinhold Einwallner (SPÖ) und Hannes Amesbauer (FPÖ). Aus ihrer Sicht hätten die Abgeordneten in mehreren Fällen frühzeitiger und umfassender unterrichtet werden müssen. Die Opposition ist außerdem überzeugt, dass eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle auch das Vertrauen der BürgerInnen in die Tätigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und dessen Akzeptanz verbessern würde.

Zur Umsetzung des Vorhabens ist sowohl eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats als auch eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich. Zudem haben SPÖ, FPÖ und NEOS einen begleitenden Antrag zur Novellierung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes eingebracht, der dem Innenausschuss zugewiesen wurde. Der Antrag auf Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes und der Bundesverfassung ist binnen dreier Monate einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs