Parlamentskorrespondenz Nr. 1435 vom 16.12.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Opposition zum Themenbereich Arbeit und zum Arbeitsmarktchancen-Index des AMS

SPÖ urgiert Nachbesserungen bei Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit …

Wien (PK) – Erst vor kurzem hat der Nationalrat auf Initiative von ÖVP, SPÖ und Grünen einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit für ArbeitnehmerInnen beschlossen. Dieses Instrument kann etwa dann in Anspruch genommen werden, wenn Schulen oder Kindergärten geschlossen haben und keine alternativen Betreuungsstrukturen für minderjährige Kinder zur Verfügung stehen. Die SPÖ erachtet die geltenden Bestimmungen allerdings als zu restriktiv. Ihrer Meinung nach soll der Rechtsanspruch auch dann greifen, wenn Schulen keinen Regelunterricht, sondern lediglich Betreuung anbieten (1164/A). Das würde der ursprünglichen Intention des Gesetzes entsprechen, argumentiert Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

… und bei Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen

Auch die kürzlich verabschiedete Novelle zum Mutterschutzgesetz geht der SPÖ nicht weit genug. Demnach sind schwangere Beschäftigte künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche von der Arbeit freizustellen, wenn sie einen Beruf mit Körperkontakt ausüben und keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden, wobei etwa Friseurinnen oder Physiotherapeutinnen von der Regelung profitieren können. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek erachtet das Abstellen auf direkten Körperkontakt aber als zu eng gefasst. Auch dort, wo sich viele Menschen aufhalten, seien Kontakte unvermeidlich und damit das Ansteckungsrisiko erhöht, gibt sie zu bedenken. Die SPÖ schlägt daher vor, den entsprechenden Gesetzespassus zu adaptieren, damit unter anderem auch im Handel beschäftigte Frauen oder bestimmte Arbeiterinnen in der Industrie mitumfasst sind (1165/A).

SPÖ drängt auf besseren Schutz vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ ein besserer Schutz von ArbeitnehmerInnen vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Rund 147.000 ArbeitnehmerInnen würden jährlich an Krebs erkranken, weil sie am Arbeitsplatz krebserzeugenden Stoffen und Chemikalien ausgesetzt seien, machen Christian Drobits und Rudolf Silvan mit Hinweis auf eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts ETUI geltend. Zudem verweisen sie darauf, dass Österreich bei vielen Grenzwerten hinter Ländern wie Deutschland hinterherhinke.

Die beiden Antragsteller fordern Arbeitsministerin Christine Aschbacher vor diesem Hintergrund auf, die Umsetzung der drei jüngsten Änderungsrichtlinien zur Karzinogene-Richtlinie der EU unverzüglich in die Wege zu leiten und dabei nicht einfach die Mindestvorgaben für Grenzwerte zu übernehmen, sondern diese so festzusetzen, dass ein gerade noch akzeptables Restrisiko verbleibt (1166/A(E)). Als Vorbild sehen Drobits und Silvan dabei Regelungen in Deutschland. Zudem schlägt die SPÖ vor, unter Einbeziehung der Sozialpartner eine Strategie zum Schutz von ArbeitnehmerInnen vor gefährlichen Stoffen und Chemikalien zu erarbeiten, damit diese an ihrem Arbeitsplatz insgesamt weniger Schadstoffen ausgesetzt sind.

AMS-Algorithmus: NEOS fordern Umsetzung, FPÖ spricht von Datenschutz-Skandal

Sowohl die NEOS als auch die FPÖ haben die Entscheidung der Datenschutzbehörde, das Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS) des AMS wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen und anderer Bedenken zu stoppen, zum Anlass genommen, die Regierung mittels eines Entschließungsantrags zum Handeln aufzurufen. Die beiden Anträge haben allerdings gänzlich unterschiedliche Stoßrichtungen.

So fordert NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf, ehestmöglich eine gesetzliche Grundlage für das Assistenzsystem zu erarbeiten und dabei die Einwände der Datenschutzbehörde zu berücksichtigen (1143/A(E)). Schließlich wäre der entwickelte Algorithmus eine effiziente Hilfe für das AMS, um Menschen (wieder) in Beschäftigung zu bringen und würde zudem einen effizienteren Einsatz von Ressourcen ermöglichen, ist er überzeugt. Schließlich habe das Tool bei der Erprobung die individuellen Chancen auf einen baldigen Arbeitsbeginn auf Basis des bisherigen Erwerbsverlaufs und anderer persönlicher Eigenschaften wie Alter, Ausbildung, Region, Geschlecht oder bestehende Betreuungspflichten "mit erstaunlich hoher Trefferquote" vorhergesagt.

Die FPÖ ortet angesichts der Entscheidung der Datenschutzbehörde hingegen einen "Datenschutz-Skandal" beim AMS und drängt auf entsprechende Konsequenzen. Schließlich hätten die Entwicklung und die Implementierung des Tools sowie der Testbetrieb viel Geld gekostet, hebt Dagmar Belakowitsch hervor. Ihr ist es insbesonders ein Anliegen, dass künftig keine rechtswidrigen Assistenzsysteme wie das AMAS mehr angewendet werden und einschlägige Datenverarbeitungen ausschließlich in Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen (1152/A(E)).

Das AMS hat gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde Beschwerde eingebracht, das Verfahren ist noch im Laufen. (Schluss) gs