Parlamentskorrespondenz Nr. 191 vom 24.02.2021

Nationalrat beschließt EU-konformes Berufsanerkennungsgesetz und Adaptierungen des Gesundheitsberuferegisters

Außerdem Verlängerung von Corona-Sonderregelungen im Gesundheitsbereich

Wien (PK) – Einstimmig fiel in der heutigen Sitzung des Nationalrats der Beschluss zum Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit. Dieses schafft eine EU-konforme Rechtslage bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen im Gesundheitsbereich. Zudem sollen Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz seine bessere Vollziehbarkeit gewährleisten. Diese Novelle fand im Plenum die mehrheitliche Zustimmung. Ein in der Sitzung dazu eingebrachter Abänderungsantrag der SPÖ blieb in der Minderheit. Da Sozialbetreuungsberufe vor allem für die Langzeitpflege und -betreuung sowie in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung eine wichtige Berufsgruppe sind, wollen die SozialdemokratInnen - auch im Hinblick auf einen "eklatanten Personalmangel" - diese Berufsgruppen im Gesundheitsberuferegister erfassen. Selbiges gelte für Berufsangehörige mit einer Sonderausbildung bzw. Spezialisierung, so der Antrag.

Mit einer Sammelnovelle, die die Abgeordneten mehrheitlich befürworteten, werden außerdem Corona-Sonderregelungen im Gesundheitsbereich verlängert. Demnach ist es aufgrund der Corona-Krise erforderlich, unter anderem Fristen für berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie im Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste bis Ende des Jahres zu verlängern, damit es zu keinen Personalengpässen kommt. In der Minderheit blieben Entschließungsanträge zum Thema FFP2-Masken bzw. Maskenpflicht.

Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Seit Anfang Juli 2018 besteht die Verpflichtung für Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie von gehobenen medizinisch-technischen Diensten zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Per Stand Ende 2019 waren rund 185.000 Personen erfasst, die in einem der zehn registrierungspflichtigen Berufe tätig sind, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, die eine Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) bringt. Demnach sollen auf Basis der Erfahrungen der letzten zwei Jahre kleinere Anpassungen vorgenommen werden, um eine bessere Vollziehbarkeit des Gesetzes zu gewährleisten. Unter anderem geht es dabei um die Herausnahme des "Geschlechts" aus dem öffentlichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis sowie um den Verzicht auf ausländische Disziplinarstrafbescheinigungen als Voraussetzung für die Eintragung.

Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) brachte dazu einen Abänderungsantrag ein und betonte, es sei gut, dass es das Gesundheitsberuferegister-Gesetz gibt. Pflegepersonal sei gerade in der Corona-Pandemie einem hohen Stress ausgesetzt. Umso wichtiger wäre es, jetzt Sozialbetreuungsberufe miteinzubeziehen und Sonderausbildungen anzuerkennen, damit das Register vollständiger wird.

Ralph Schallmeiner (Grüne) bezeichnete die SPÖ-Forderungen als interessanten Ansatzpunkt, der aber – etwa im Hinblick auf Länderkompetenzen – eine gewisse Vorarbeit benötige. Man werde die Punkte für eine künftige Novelle mitnehmen. Alexandra Tanda (ÖVP) begrüßte in der heutigen Anpassung besonders die Streichung des "Geschlechts", aber auch, dass bei Weiterbildung künftig nur noch die höhere Qualifikation angeführt werden soll.

Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit: EU-konforme Rechtslage bei Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen

Die Anpassung von diversen Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus anderen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz betrifft insgesamt fünf Gesetzesmaterien aus dem Gesundheitsbereich. Konkrete Auslöser für das Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit sind von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, in denen auf die Herstellung eines EU-konformen Rechtszustands gedrängt wird. Aus diesem Grund sollen etwa im Ärzte- und im Apothekengesetz die Vorgaben entfallen, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen, wie Alexandra Tanda seitens der ÖVP hervorhob. Da ohnehin ein Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal bestehe, würden nun unnötige Schwellen gestrichen, um einen Austausch zu fördern und zu vereinfachen.

Verlängerung von Corona-Sonderregelungen

Mit der von den Koalitionsparteien vorgelegten Sammelnovelle werden unter anderem verschiedene Corona-Sonderregelungen im Gesundheits-, Verkehrs- und Justizbereich verlängert. Dabei geht es etwa um berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie im Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste, die verhindern sollen, dass es zu Personalengpässen kommt. Zudem soll eine vorübergehende Weitergabe von Daten verhindern, dass pflegebedürftige Personen, die auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen sind, unterversorgt sind. Auch zur besseren Information dieser Personengruppe über eine kostenlose Impfung gegen SARS-CoV-2 sollen Daten weitergegeben werden können.

In der Minderheit blieben ein Entschließungsantrag der SPÖ für fünf Gratis-FFP2-Masken pro Monat sowie eine FPÖ-Forderung zur Abschaffung der COVID-19-Maskenpflicht. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.