Parlamentskorrespondenz Nr. 264 vom 10.03.2021

Sonderbetreuungszeit hat Budget bis Ende Jänner mit 8,78 Mio. € belastet

Arbeitsminister Kocher legt Bericht gemäß COVID-19-Transparenzgesetz vor

Wien (PK) – Seit Beginn des ersten Lockdowns Mitte März vergangenen Jahres besteht – mit einer kurzen Unterbrechung im Juni und Juli – für ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, das Instrument der Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen, wenn sie ein minderjähriges Kind oder einen behinderten bzw. pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen müssen, weil die üblichen Betreuungsstrukturen kurzfristig ausgefallen sind. Bis Ende Oktober 2020 war dafür eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber notwendig, seit November besteht ein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber erhielt zunächst ein Drittel der Lohnkosten, später die Hälfte zurück, seit Einführung des Rechtsanspruchs gilt ein vollständiger Entgeltersatz. Nun liegt ein Bericht von Arbeitsminister Martin Kocher über die bisherigen Kosten der Maßnahme gemäß COVID-19-Transparenzgesetz vor (III-266 d.B.).

Demnach wurden bis Ende Jänner 2021 4.389 Anträge auf Lohnkosten-Ersatz bewilligt und 8,78 Mio. € ausgezahlt. Das weitaus größte Volumen entfiel dabei auf die Phase 1 der Maßnahme (16. März bis 31. Mai 2020), für die Förderungen von insgesamt 8,69 Mio. € – verteilt auf 4.182 Anträge – flossen. 167 Anträge wurden abgelehnt, 14 Fälle waren zuletzt noch offen. Danach ging die Zahl der einlangenden Anträge und der Auszahlungen deutlich zurück: Für die Phase 2 (25. Juli bis 30. September 2020) gibt der Bericht 102 einlangende und 76 bewilligte Anträge mit einer Fördersumme von 41.512 €, für die Phase 3 (1. Oktober bis 31. Oktober 2020) 405 einlangende und 105 bewilligte Anträge mit einer Fördersumme von 32.949 € an, wobei 69 Fälle aus der Phase 3 zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch offen waren.

Seit Einführung des Rechtsanspruchs Anfang November (Phase 4) wurden von Seiten der ArbeitgeberInnen 925 Anträge gestellt. Lediglich 26 davon waren – jeweils mit Stand Ende Jänner – bewilligt, die Fördersumme betrug 15.642 €. Allerdings sind 888 Anträge aus dieser Phase noch offen, 11 waren abgelehnt worden.

Zuständig für die Förderabwicklung ist die Buchhaltungsagentur des Bundes. Im Budget hat man für das Instrument insgesamt 17,5 Mio. € (15 Mio. € für 2020, 2,5 Mio. € für 2021) reserviert. In Anspruch genommen werden kann Sonderbetreuungszeit vorläufig noch bis zum Ende des Schuljahrs am 9. Juli 2021.

Daten inklusive Februar 2021

Mittlerweile liegen auch die Daten inklusive Februar 2021 vor (III-283 d.B.): Die Auszahlungen sind demnach auf insgesamt 9,52 Mio. € gestiegen, wobei sich die Zahl der in Phase 4 eingelangten Anträge von 925 auf 1.318 erhöht hat. 599 davon wurden bisher bewilligt, 35 abgelehnt. Die anderen Anträge sind noch offen. Als bislang ausbezahlte Fördersumme für die Phase 4 werden 522.867 € genannt. Für die Phase 1 flossen inzwischen 8,92 Mio. € für 4.191 bewilligte Anträge, für die Phase 3 44.274 € für 136 bewilligte Anträge. In Summe wurden bisher - über alle vier Phasen hinweg - knapp über 5.000 Anträge ausbezahlt, bei 486 abgelehnten Anträgen.

Daten inklusive März 2021

Inklusive März betrug der gewährte Kostenersatz für die Sonderbetreuungszeit 10,4 Mio. € (III-303 d.B.), wobei sich die Zahl der in Phase 4 eingelangten Anträge auf 1.915 erhöht hat. 1.495 davon wurden bisher bewilligt, 77 abgelehnt. Die gewährte Fördersumme für die Phase 4 liegt bis dato bei 1,37 Mio. €.

Inzwischen abgeschlossen sind die Abrechnungen für die Phasen 1 bis 3. Demnach wurden für die Phase 1 (16. März bis 31. Mai 2020) 4.193 von 4.363 Anträgen bewilligt (bei 170 Ablehnungen) und 8,94 Mio. € ausbezahlt. Für die Phase 2 (25. Juli bis 30. September 2020) gibt der Bericht eine Fördersumme von 41.512,14 € an (bei 102 eingelangten, 76 bewilligten und 26 abgelehnten Anträge), für die Phase 3 (1. bis 31. Oktober 2020) liegt sie bei 47.210,85 € (405 eingelangte, 145 bewilligte und 260 abgelehnte Anträge)

Daten inklusive April 2021

Rechnet man den April ein, summieren sich die bisher ausgezahlten Förderungen für die Sonderbetreuungszeit auf 10,91 Mio. €, wie aus dem entsprechenden Monatsbericht hervorgeht (III-326 d.B.). Die Zahl der in Phase 4 eingelangten Anträge hat sich demnach auf 2.849 erhöht, 2.182 davon wurden bisher bewilligt. 566 Anträge sind noch offen, 101 wurden abgelehnt. Die gewährte Fördersumme für die Phase 4 liegt bis dato bei 1,88 Mio. €.

Daten inklusive Mai 2021

Mit Stand Ende Mai hat sich die Fördersumme laut Bericht des Arbeitsministeriums (III-343 d.B.) auf insgesamt 11,32 Mio. € erhöht. Demnach stiegen die Auszahlungen für die Phase 4 auf 2,29 Mio. €. Von 3.680 Anträgen wurden bislang 2.773 bewilligt und 122 abgelehnt. 785 Anträge waren mit Ende Mai noch offen.

Daten inklusive Juni 2021

Wie aus dem Bericht des Arbeitsministeriums für Juni (III-382 d.B.) hervorgeht, hat sich die Fördersumme für Sonderbetreuungszeit mit Ende Juni 2021 auf rund 12,03 Mio. € erhöht. In der Phase 4 wurden bis Ende Juni 2021 rund 3,03 Mio. € an Förderungen ausbezahlt. Von den 4.437 in der Phase 4 eingelangten Anträgen wurden 3.718 bewilligt und 136 abgelehnt. 583 Anträge waren mit Stand Ende Juni 2021 noch offen.

Daten inklusive Juli 2021

Im Juli wurden laut Bericht des Arbeitsministers (III-401 d.B.) 603 weitere Anträge genehmigt. Damit lag die für Sonderbetreuungszeit insgesamt ausgezahlte Fördersumme mit Stand Ende Juli 2021 bei 12,55 Mio. €. Davon entfallen 3,52 Mio. € auf die Phase 4. Die Zahl der in der Phase 4 eingelangten Förderanträge wird im Bericht mit 5.681 angegeben – 4.321 davon wurden bewilligt, 143 abgelehnt. Die Zahl der offenen Anträge kletterte auf 1.217.

Daten inklusive August 2021

Der Bericht des Arbeitsministeriums von August 2021 (III-435 d.B.) zeigt, dass die Fördersumme für Sonderbetreuungszeit auf insgesamt knapp 13 Mio. € angestiegen ist. In der Phase 4 wurden bis Ende August 2021 6.919 Anträge eingebracht, 4.684 davon genehmigt und 149 abgelehnt. 2.086 Anträge waren zum Berichtszeitraum noch offen.

Daten inklusive September 2021

Die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit haben sich mit Ende September 2021 auf insgesamt 13,77 Mio. € erhöht. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministers (III-453 d.B.) hervor. Von den 6.919 eingelangten Anträgen in der Phase 4 wurden bis Ende September 2021 5.275 ausbezahlt und 167 abgelehnt. Die Zahl der offenen Anträge erhöhte sich auf 1.477.

Daten inklusive Oktober 2021

Laut dem Bericht des Arbeitsministers (III-481 d.B.) wurden bis Ende Oktober 2021 rund 14,88 Mio. € für Sonderbetreuungszeit ausgezahlt. In der Phase 5, die von Anfang September bis Ende des Jahres 2021 gilt, wurden bislang 42 Anträge eingebracht, die allesamt noch offen sind. Von den insgesamt 6.923 in der Phase 4 eingebrachten Anträgen waren mit Stand Ende Oktober 5.942 ausbezahlt und 784 noch offen. 197 Anträge wurden abgelehnt. (Schluss) gs/kar