Parlamentskorrespondenz Nr. 291 vom 12.03.2021

Bundesrat bestätigt steuerliche Homeoffice-Regelungen sowie Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben

Keine Einsprüche gegen Verlängerung von Steuermaßnahmen und Steuerstundungen sowie zur Einführung einer digitalen Sammelurkunde

Wien (PK) – Der Bundesrat hat heute grünes Licht für den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets gegeben. Die Regelung ist Teil eines einstimmig angenommenen Gesetzespakets, das zudem die Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen sowie der Steuerstundungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 beinhaltet. Die VertreterInnen aller Fraktionen begrüßten die Homeoffice-Regelungen, um steuerrechtlich auf die neuen Arbeitswelten zu reagieren. Finanzminister Gernot Blümel hielt zu den Steuerstundungen fest, dass diese Maßnahmen vor allem kleinen und mittleren Betrieben zu Gute kämen.

Mehrheitlich vom Bundesrat gebilligt wurde das Betriebliche-Testungs-Gesetz, welches die Grundlage für Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben und Interessensvertretungen bildet. Außerdem steht der Einführung einer "digitalen Sammelurkunde" für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate zur Entbürokratisierung des Finanzdienstleistungssektors nichts mehr im Weg. Eine entsprechende Regierungsvorlage zur Änderung des Depotgesetzes wurde mehrheitlich angenommen.

Steuerliche Homeoffice-Aspekte und Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise

Der steuerrechtliche Teil der Homeoffice-Regelungen sowie die Verlängerung verschiedener coronabedingter steuerrechtlicher Sonderregelungen sind Teil eines Gesetzespakets der Koalitionsparteien. Das Homeoffice-Paket besteht aus einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 € jährlich für die Anschaffung ergonomischer Einrichtung sowie einer Homeoffice-Pauschale, die vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr und bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden kann. Die Regelungen gelten vorerst bis zum Jahr 2023.

Mit der Verlängerung der Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021 geht auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells einher. Die Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis ebenfalls Ende Juni dieses Jahres betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale, die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert.

Die Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen sei "eine richtige und wichtige Unterstützungsmaßnahme", um den Unternehmen einen größeren finanziellen Spielraum in der COVID-19-Wirtschaftskrise zu ermöglichen, hielt Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) fest. Ihr Fraktionskollege Robert Seeber (ÖVP/O) zeigte sich über die Verlängerung der Fristen bei der Investitionsprämie erfreut. Diese bringe den Unternehmen einen "wirtschaftlichen Boost", denn die derzeitige Antragssumme von 4 Mrd. € werde Investitionen von rund 40 Mrd. € auslösen. Was die Homeoffice-Regelung betrifft, ist es laut Mattersberger wichtig, steuerrechtlich auf die neuen Arbeitswelten zu reagieren. Zudem werde die Regelung zu einem geringeren Infektionsrisiko für die ArbeitnehmerInnen sowie zu einer Reduktion der Treibhausgase beitragen.

In dieselbe Kerbe schlug Elisabeth Kittl (Grüne/W). Die steuerlichen Erleichterungen für Homeoffice würden aktuell etwa 40% der ArbeitnehmerInnen zu Gute kommen. Zudem diene das vermehrte Arbeiten von zuhause nicht nur der Gesundheit, sondern vor allem auch dem Umweltschutz. Immerhin würden 8% der CO2-Emmissionen in Österreich durch Berufsfahrten mit PKWs entstehen. Hier könne sich beträchtliches Einsparungspotential durch Homeoffice ergeben.

Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) begrüßte die Homeoffice-Bestimmungen, denn erstmals würden Lösungen geschaffen, die sich nicht auf das "steuerliche Arbeitszimmer" beziehen. Jedoch seien die getroffenen Bestimmungen generell zu bürokratisch gestaltet.

Für das Arbeiten von zuhause habe man gemeinsam mit den Sozialpartnern eine gute Lösung gefunden, um die Flexibilität für die ArbeitnehmerInnen erhöhen zu können, unterstrich Finanzminister Gernot Blümel. Zu den Steuerstundungen hielt Blümel fest, dass diese Maßnahmen vor allem kleinen und mittleren Betrieben zu Gute kämen. Damit die Unternehmen auch nach der Krise gut wirtschaften könnten, sei es zudem wichtig, dass die Rückzahlung der Steuerschuld nun auf bis zu drei Jahre ausgedehnt worden sei.

Kostenzuschuss für Corona-Testungen in Betrieben

Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, werden künftig Kostenzuschüsse bekommen. Das "Betriebliche-Testungs-Gesetz" soll für Betriebe und Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, Anreize schaffen. Dabei sind nicht nur Tests für MitarbeiterInnen, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen, umfasst. Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021.

Die Förderung von betrieblichen Tests sei zwar prinzipiell zu begrüßen, jedoch fehle eine Ausdehnung auf Institutionen wie Universitäten oder Museen, bemängelt Ingo Appé (SPÖ/K). Diese würden von der Bundesregierung "im Stich gelassen". Für Andrea Kahofer (SPÖ/N) fehlen etwa noch die Förderrichtlinien, zudem sei unklar, ob genug medizinisches Personal für die Testungen zur Verfügung stehen kann.

Thomas Dim (FPÖ/O) erachtete das Vorhaben als "unausgegoren", weshalb seine Fraktion nicht zustimmen werde. Außerdem sei noch nicht bekannt, ob die Tests auch als Zutrittstests für die Gastronomie oder etwa Kulturveranstaltungen gelten werden.

Geplant sei, dass die betrieblichen Tests auch als Zutrittstests gelten sollen, erwiderte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Sie begrüße grundsätzlich die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung von ArbeitnehmerInnen, erklärte die Grünen-Mandatarin. Zudem könnten auch betriebsfremde Personen die Testmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Digitale Sammelurkunde soll Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben

Mit einer Änderung des Depotgesetzes kommt es zur Einführung einer "digitale Sammelurkunde" für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate. Dieser Digitalisierungsschritt soll die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.

Wie bei derzeit vielen Gesetzesbeschlüssen würde auch bei der Änderung des Depotgesetzes mit der aktuellen COVID-19-Situation argumentiert werden. Der Zusammenhang erschließe sich ihm aber in diesem Fall nicht, kritisierte Ingo Appé (SPÖ/K). Da es eine analoge Mindestinfrastruktur bei den Finanzdienstleistern sowie die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung brauche, könne seine Fraktion dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen.

Anders sah dies Thomas Dim (FPÖ/O). Sinnvollerweise werde mit der Einführung einer digitalen Sammelurkunde "die Papierflut" reduziert. Zudem trage der Digitalisierungsschritt zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts bei.

Ebenso den Bundesrat passiert haben das neue Amtssitzgesetz zur Zusammenführung der Regelungen für internationale Organisationen, Konferenzen und anderen internationalen Einrichtungen sowie die Änderung des Rotkreuzgesetzes, welches die Rechtsgrundlage für die humanitäre Völkerrechts-Kommission schafft. Von den MandatarInnen zur Kenntnis genommen wurden zudem die Außen- und Europapolitischen Berichte der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 sowie der Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021.

Die Länderkammer besiegelte außerdem mehrheitlich eine Ergänzung des Volksanwaltschaftsgesetzes im Hinblick auf die Einsetzung der Kommissionen. Ein SPÖ-Entschließungsantrag für einen Stopp der Förderung von Glyphosatprodukten im Rahmen der GAP wurde ebenso abgelehnt wie eine Forderung von SPÖ und NEOS zum humanitären Bleiberecht. Mehrheitliche Zustimmung fand hingegen ein SPÖ-Entschließungsantrag, mit dem konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens in Form eines Berichts bis 1. April 2021 gefordert werden. (Schluss Bundesrat) med/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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