Parlamentskorrespondenz Nr. 407 vom 07.04.2021

Neu im Menschenrechtsausschuss

EMRK-Beitritt der EU, Situation der UigurInnen, Kinderehen in Österreich, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Österreich

Wien (PK) – ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS haben dem Menschenrechtsausschuss gemeinsame Initiativen zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zum menschenrechtswidrigen Umgang Chinas mit der uigurischen Minderheiten vorgelegt. Die FPÖ wiederum spricht sich für eine Statistik über Kinderehen in Österreich aus und bemängelt eine "kollektive Be- und Verurteilung" von Corona-DemonstrationsteilnehmerInnen.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Nachdem im vorigen Jahr die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bestätigt wurde und in dieser Frage nach 2014 wieder Bewegung gekommen ist, setzen die Parlamentsfraktionen mit Ausnahme der FPÖ in einem gemeinsamen Antrag ein klares Signal zur Unterstützung dieses Vorhabens. Sie ersuchen Europaministerin Karoline Edtstadler und Außenminister Alexander Schallenberg, sich in ihren Tätigkeiten auf EU- und Europarats-Ebene für den Beitritt der EU zur EMRK einzusetzen.

2014 wurde ein EU-Beitritt zur EMRK vom Europäischen Gerichtshof als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt.  Während die einzelnen EU-Mitgliedstaaten Vertragsstaaten der EMRK sind, gilt das bis dato nicht für die EU selbst. Damit können derzeit beispielsweise Rechtsakte der Institutionen, Agenturen und anderen Organe der EU vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht angefochten werden. Geht es nach den vier Parlamentsfraktionen, sollten die vom Europäischen Gerichtshof 2014 geäußerten Kritikpunkte gegen die ursprüngliche Vereinbarung zum EMRK-Beitritt der EU in den wiederaufgenommenen Verhandlungen aber umfassend berücksichtigt werden (1471/A(E)).

Situation der UigurInnen

In Zusammenhang mit dem Umgang Chinas mit der uigurischen Minderheit zeigen sich ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS in einem weiteren gemeinsamen Antrag alarmiert. Das repressive Vorgehen der Behörden, Massenüberwachung, Unterdrückung und Internierung in "Lagern für politische Umerziehung" seien besorgniserregend. Sie fordern von Außenminister Alexander Schallenberg, dass diese Menschenrechtsverletzungen gegenüber den UigurInnen und anderer Minderheiten in der chinesischen Provinz Xinjiang in der EU und anderen internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen vonseiten Österreichs weiterhin angesprochen und verurteilt werden. Zudem sollte China aus Sicht der Parlamentsfraktionen aufgefordert werden, unabhängigen internationalen Beobachtern wie der UNO-Menschenrechtshochkommissarin uneingeschränkten Zutritt nach Xinjiang und in Lager sowie Anhaltezentren zu gewähren. Zudem sollte das jüngst angewendete EU-Menschenrechtssanktionsregime gegen China bzw. verantwortliche Personen und Einrichtungen je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet werden (1472/A(E)).

FPÖ fordert Statistik über Kinderehen in Österreich…

Mit einem Entschließungsantrag (1460/A(E)) thematisiert die FPÖ Kinderehen. In Österreich dürfe man zwar erst ab 18 Jahren bzw. in Ausnahmefällen ab 16 Jahren heiraten, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch Minderjährige als Ehepartner zusammenleben, so Antragstellerin Rosa Ecker. Die Zahl der Minderjährigen, die im Ausland geheiratet haben, sei mangels Datenmaterial nicht bekannt. Um Kinderehen wirksam bekämpfen zu können, fordert die Abgeordnete von der Bundesregierung eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen von Minderjährigen ein. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Menschenrechtsausschuss (1461/A(E)) vorgelegt.

… und bemängelt eine "kollektive Verurteilung" von Corona-DemonstrationsteilnehmerInnen

In einem weiteren Antrag bemängelt die FPÖ eine "kollektive Be- oder Verurteilung von Demonstrationsteilnehmern, insbesondere durch Regierungsmitglieder, hinsichtlich friedlicher Demonstrationen, die sich gegen Maßnahmen ebendieser Regierung richten". Antragstellerin Susanne Fürst sieht darin eine Zuschreibung von "Schuld durch Assoziation", wonach der Standpunkt einer Person oder Gruppe durch das Anführen negativer Umstände, die mit dem Standpunkt assoziiert werden und sich auf dessen Herkunft oder historische Aspekte beziehen, abgelehnt wird. Zwar liege eine Legaldefinition dafür bislang nicht vor, aber die soziale Schande und die wirtschaftlichen Folgen, die solche Zuschreibungen mit sich bringen, können laut Fürst so schwerwiegend sein, dass sie mit einer strafrechtlichen Verurteilung vergleichbar seien.

"Schuld durch Assoziation" dürfe deshalb nicht normalisiert werden, so die Forderung der Freiheitlichen an die Bundesregierung, international und  EU-weit, insbesondere aber in Österreich, dagegen aufzutreten. Zudem sollte nach Meinung der FPÖ-Abgeordneten eine Studie in Auftrag gegeben werden, die untersucht, inwiefern durch diese Art von Schuldzuschreibung in Österreich eine Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gegeben ist (1474/A(E)). (Schluss) keg