Parlamentskorrespondenz Nr. 412 vom 07.04.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

SPÖ für Bericht über Trinkwasser und gegen Diskriminierung bei Blutspenden, FPÖ will Änderung der Pandemiebekämpfungs-Strategie

Wien (PK) – Einen Bericht über die Trinkwasserqualität in Österreich sowie Adaptionen in der Blutspende-Verordnung zugunsten von homosexuellen Männern beantragt die SPÖ. Mehrere Vorschläge zur Änderung der Strategie bei der Pandemiebekämpfung liefert der FPÖ-Klub, etwa den Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung oder das Aussetzen von COVID-19-Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

Vorlage eines jährlichen Trinkwasser-Berichts

Um die Öffentlichkeit umfangreich über den Zustand der Trinkwasserqualität in Österreich zu informieren, schlägt SPÖ-Mandatar Christian Drobits vor, im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz eine Berichtspflicht zu verankern (1448/A). Zur Information der VerbraucherInnen sollte demnach dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich ein öffentlicher Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vom Gesundheitsministerium vorgelegt werden. Auszuweisen wären darin die Versorgungsanlagen der Länder, aus denen mehr als 100 m³ pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 500 Personen versorgt werden. Analog zu den Berichtspflichten an die EU sollten auch Pestizid-Grenzwerte angegeben werden, meint der SPÖ-Sprecher für Lebensmittelsicherheit. In einzelnen Regionen seien diese gesetzlich vorgegebenen Werte nämlich unlängst überschritten worden.

"Antidiskriminierungsparagraph" in Blutspende-Verordnung

Da Personengruppen wie Männer, die Sex mit Männern haben oder Transgender-Personen von der Möglichkeit der Blutspende ausgeschlossen sind, will die SPÖ, dass die Blutspende-Verordnung dahingehend geändert wird, dass ein genereller Ausschluss von Spendern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht mehr zulässig ist (1349/A(E)). Es sei höchste Zeit für die Abschaffung dieser Diskriminierung und die Verankerung eines entsprechenden "Antidiskriminierungsparagraphs", macht Antragstellerin Gabriele Heinisch-Hosek geltend.

Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung

Aufwendungen in der Höhe von 210 Mio. € für den Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung fordert die FPÖ. (1439/A(E)) Diese Summe wurde von der Bundesregierung in einen "Mega-Etat" an PR-Maßnahmen investiert, was die freiheitlichen Abgeordneten rund um Herbert Kickl, Dagmar Belakowitsch, Gerhard Kaniak und Peter Wurm kritisieren. Für den Ausbau der Intensivmedizin in Österreich seien aber keine zusätzlichen Mittel ausgeschrieben worden, so der Vorwurf angesichts geringer Reservekapazitäten. Ein Stopp der Regierungs-PR ist für die FPÖ daher ein "gesundheitspolitisches Gebot der Stunde".

Aussetzen des AstraZeneca-Impfstoffs

Eine weitere pandemiebedingte FPÖ-Forderung betrifft das Aussetzen des AstraZeneca-Vakzins bei den COVID-19-Impfungen in Österreich (1440/A(E) und (1528/A(E)). Aufgrund mehrerer Zwischenfälle nach der Impfung mit dem besagten Impfstoff setzt sich der freiheitliche Klub dafür ein, dass der wissenschaftliche Nachweis über dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit abgewartet wird. Außerdem sollten alle BürgerInnen freie Wahl über den Impfstoff und die Ärztin bzw. den Arzt haben, welche/r die Impfberatung vornimmt und die Impfung durchführt.

Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung

Die Wahlfreiheit ist der FPÖ auch hinsichtlich der allgemeinen Strategie zur Pandemiebekämpfung ein Anliegen. Gegenüber ungeimpften, genesenen und geimpften Personen müsste Diskriminierung verhindert werden, richten Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Rosa Ecker und Gerald Hauser einen Entschließungsantrag an den Gesundheitsminister, der auf einem Ersuchen einer Kurie der oberösterreichischen Ärztekammer fußt (1452/A(E)). Aus ihrer Sicht würde fundiertes Zahlenmaterial für die verordneten Maßnahmen fehlen, weshalb die sofortige Rücknahme medizinisch widersprüchlicher Regelungen gefordert wird. Nicht nachvollziehbar ist für die AntragstellerInnen etwa, dass asymtomatische PCR-positive MitarbeiterInnen mit einem Ct-Wert über 30 trotz Absonderungsbescheid im Krankenhaus arbeiten dürfen. Zudem sollten die Einschränkungen für Geimpfte und Genese wegen ihrer Immunität aufgehoben werden. (Schluss) fan