Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 12.04.2021

Neu im Bautenausschuss

Heizkostenabrechnungsgesetz für mehr Energieeinsparung und Entlastung von MieterInnen

Wien (PK) – Eine Reduktion des Energieverbrauchs und damit die Erreichung der Einsparungsziele sind die Ambitionen der Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes. Mit ihrer Vorlage (768 d.B.) kommt die Bundesregierung einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz nach. Demnach müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen. Das übergeordnete Ziel ist, den Energieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5% gegenüber 2007 zu senken.

Kernpunkt des Heizkostenabrechnungsgesetzes ist die Erfassung und die verbrauchsabhängige Abrechnung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs bei zentral beheizten Mehrparteienhäusern. Mit der Novelle werden künftig auch Kosten zur Gebäudekühlung erfasst. Ziel ist, mehr Transparenz beim Energieverbrauch und den damit verbundenen Kosten zu schaffen. So erhalten AbnehmerInnen ab 1. Jänner 2022  mindestens monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen, wenn in der Anlage fernablesbare Zähler installiert sind. Neu ist auch, dass künftig MieterInnen von den WohnungseigentümerInnen ebenso diese Informationen erhalten müssen. Bei Heizungsanlagen mit lagerbaren Energieträgern (Heizöl, Brennholz) ist eine Rechnungsabgrenzung zwischen den Abrechnungsjahren verpflichtend vorgesehen. So soll der tatsächliche Verbrauch eines Jahres besser dargestellt werden. Insgesamt soll durch die Novelle die Motivation der NutzerInnen zur sparsamen Energieverwendung und damit zur Energie- und Kosteneinsparung gesteigert werden.

SPÖ-Entschließungsantrag zur Entlastung von MieterInnen

SPÖ-Abgeordnete Ruth Becker fordert in einem Entschließungsantrag (1411/A(E)) die Bundesregierung auf, die durch die COVID-19-Krise entstandenen Probleme von WohnungsmieterInnen zu entschärfen. Becker begrüßt die bereits beschlossene Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Richtwert- und Kategoriemieten. Es seien aber noch mehr Maßnahmen im Wohnungsbereich nötig. Die österreichischen Haushalte würden durch die COVID-19-Krise stark unter Druck stehen. So hätten 38 Prozent der Haushalte mit finanziellen Einbußen zu kämpfen und 17 Prozent der betroffenen Haushalte könnten ihre Fixkosten nicht mehr stemmen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die bis 31. März befristeten Regelungen für Mietstundungen zu verlängern und einen Mietausfallsfonds zur Unterstützung von in Not geratene MieterInnen einzurichten. Außerdem sollen MieterInnen, deren befristeter Mietvertrag 2021 ausläuft, die Möglichkeit erhalten, diesen um ein weiteres Jahr zu verlängern. (Schluss) pst