Parlamentskorrespondenz Nr. 498 vom 29.04.2021

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Neue GAP-Periode: SPÖ für Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten und ausreichend langes Begutachtungsverfahren

Wien (PK) – Die SozialdemokratInnen fordern einerseits, dass Landwirtschaftsbetriebe, die Lohndumping und Verstöße gegen Arbeitsrechte betreiben, zukünftig keine EU-Agrarförderungen erhalten sollen und setzen sich andererseits für ein ausreichend langes Begutachtungsverfahren für die rechtlichen Rahmenbedingungen der nächsten GAP-Periode ein.

Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten als Bedingung für den Bezug von EU-Agrarfördermitteln

Die SPÖ kritisiert, dass sich laut Medienberichten Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen der GAP-Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einsetze, den Bezug von Agrarfördermitteln nicht an die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten zu knüpfen. In einem Entschließungsantrag (1508/A(E)) fordern die SozialdemokratInnen deshalb die Ministerin auf, "unverzüglich ihre Interventionen auf europäischer Ebene zu stoppen", die eine Verbesserung der Situation der LohnempfängerInnen in der Landwirtschaft verhindern sollen. Österreich soll aus Sicht der SPÖ aktiv dafür eintreten, dass Landwirtschaftsbetriebe, die Lohndumping und Verstöße gegen Arbeitsrechte betreiben, zukünftig keine EU-Förderungen erhalten.

Die Lage der in der Landwirtschaft tätigen ArbeitnehmerInnen sei oft geprägt von prekären Einkommensverhältnissen, schlechten hygienischen Bedingungen und sozialem Druck durch die eigentlich zur Fürsorge verpflichteten Betriebe, so Antragstellerin Cornelia Ecker. Gerade im Bereich der SaisonarbeiterInnen gebe es Fälle in Europa, die tatsächlich ausbeuterische Verhältnisse darstellen würden. Österreich müsse hier eine Vorreiterrolle einnehmen, um menschenwürdige Bedingungen für ArbeitnehmerInnen in der Landwirtschaft EU-weit zu erreichen.

Ausreichend langes Begutachtungsverfahren für rechtliche Rahmenbedingungen der nächsten GAP-Periode

In einer weiteren SPÖ-Initiative (1517/A(E)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen mindestens zweimonatigen Begutachtungszeitraum für die rechtlichen Grundlagen der nächsten GAP-Periode der EU, insbesondere dem geplanten Rahmengesetz, einzuplanen. Da in der kommenden GAP-Periode eine neue Systematik eingeführt werden soll und unter anderem die Fragen des Klima- und Tierschutzes, des Ausdünnens ländlicher Regionen, des ArbeitnehmerInnenschutzes sowie der Verteilungsgerechtigkeit drängender werden würden, sei es umso wichtiger, die durch die Regierung vorgelegten Umsetzungsvorschläge ausreichend zu analysieren und in ihrer Wirkung abschätzen zu können. Im Rahmen von Stellungnahmen könnten so die interessierten Kreise Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren nehmen, so Antragstellerin Cornelia Ecker. (Schluss) med