Parlamentskorrespondenz Nr. 611 vom 21.05.2021

COVID-19-Berichte: Mittel aus dem Corona-Krisenbewältigungsfonds im Tourismus

Schutzschirm für Veranstaltungen, Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" und weitere Maßnahmen

Wien (PK) – Für den Tourismussektor liegen mittlerweile die Berichte über die Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bis Dezember 2021 vor. Laut Bericht für März bis Dezember 2020 sowie für Jänner 2021 (III-258 d.B.) betrafen die Corona-Maßnahmen unter anderem das Testangebot "Sichere Gastfreundschaft", Haftungsübernahmen sowie zusätzliche Mittel für die Österreich Werbung. Ab Jänner 2021 wird in der Vorlage auch der Schutzschirm für Veranstaltungen angeführt. Darüber hinaus liegen auch die Berichte für Februar 2021 (III-287 d.B.), März 2021 (III-307 d.B.), April 2021 (III-331 d.B.), Mai 2021 (III-363 d.B.), Juni 2021 (III-386 d.B.), Juli 2021 (III-408 d.B.) sowie August (III-440 d.B.), September (III-463 d.B.), Oktober (III-498 d.B.), November (III-526 d.B.) und Dezember (III-556 d.B.) vor.

Für COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen, die aus dem Härtefallfonds für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei Privatzimmervermietungen gesetzt wurden, ergeht laut Vorlage ein gesonderter Bericht an den Landwirtschaftsausschuss (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 232/2021).

Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"

Der Tourismusministerin wurden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds rund 100 Mio. € im Jahr 2020 und 108 Mio. € im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden im Rahmen des Testangebots "Sichere Gastfreundschaft" 43,5 Mio. € ausbezahlt. Bis dahin waren 99.787 Personen in der Testschiene angemeldet. Zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 wurden demnach rund 630.000 PCR-Tests durchgeführt. Mit Ende Jänner wuchs der Auszahlungsbetrag auf 51 Mio. € für 747.000 durchgeführte PCR-Tests. Mit Stichtag 28. Februar 2021 betrug die Gesamtsumme 61 Mio. € mit gesamt 886.000 PCR-Tests seit Juli 2020. Bis 31. März 2021 waren es in Summe 1.056.000 PCR-Tests, die Gesamtauszahlungen betrugen bis dahin rund 63,3 Mio. €. Bis zum Stichtag 30. April 2021 wurden im Rahmen des Testangebots "Sichere Gastfreundschaft" 88,2 Mio. € ausbezahlt und rund 1,2 Mio. PCR-Tests auf den Erreger SARS-CoV-2 durchgeführt.

Die maximale Zuschusshöhe betrug für Testungen, die bis 30. April 2021 durchgeführt wurden, 85 € pro richtliniengemäßer Inanspruchnahme der förderbaren Leistung. Seit 1. Mai 2021 beträgt die maximale Zuschusshöhe 57 €. Bis zum Stichtag 31. Mai 2021 wurden in Summe 1,4 Mio. PCR-Tests durchgeführt, die Gesamtauszahlungen betrugen bis dahin rund 99 Mio. €. Bis 30. Juni 2021 waren es 1,5 Mio. PCR-Tests und knapp 110 Mio. € an Gesamtauszahlungen. Bis 31. August 2021 waren es in Summe 1,8 Mio. PCR-Tests, die Gesamtauszahlungen betrugen bis dahin rund 126 Mio. €. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden im Rahmen des Testangebots 2,26 Mio. PCR-Tests durchgeführt und rund 152 Mio. € ausbezahlt.

Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen und für Reiseveranstalter

Um existenzbedrohende Liquiditätsengpässe bei Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft abzumildern, wurde im März 2020 die Möglichkeit einer Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geschaffen. Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Wege der ÖHT, für alle anderen Wirtschaftsbereiche sowie für große Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Antragsstellung für solche Haftungsübernahmen erfolgt über das finanzierende Kreditinstitut im digitalen Kundenportal der ÖHT.

Mit Stand 31. Dezember 2020 wurden dem Bericht zufolge insgesamt 8.071 Haftungsfälle mit einem Haftungsvolumen von über 1,124 Mrd. € einer Genehmigung durch die COFAG zugeführt. Die so entstandenen Aufwendungen werden der ÖHT pauschal mit einem Prozent der genehmigten Haftungssumme abgegolten, sodass ein Betrag von 11,24 Mio. € zur Anweisung gelangt ist.

Ebenso im Jahr 2020 wurde für Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen bzw. "Reiseleistungsausübungsberechtigte" die Möglichkeit einer Haftungsübernahme über das ÖHT-Kundenportal geschaffen. Ziel der Maßnahme war, Reiseleistungsausübungsberechtigten die Abdeckung des derzeit nicht marktfähigen Risikos durch Übernahme einer Haftung temporär zu ermöglichen. Die Rücklage für Schadensfälle aus Haftungsübernahmen für Reiseleistungsausübungsberechtigte wurde laut Bericht für das Jahr 2020 vom Tourismusministerium erstmalig dotiert. Mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen II wurde eine Haftung bis max. 10 Mio. € pro Veranstalter ermöglicht. Mit Stand 31. August 2021 sind neun bearbeitbare Förderungsansuchen bei der ÖHT eingelangt. Mit Stand 31. Dezember 2021 sind 78 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von rd. 115 Mio. € bei der ÖHT eingelangt. Bis zu diesem Stichtag konnten in 66 Fällen Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von 86 Mio. € abgegeben werden.

Schutzschirm für Veranstaltungen

In den Berichten ist auch der Schutzschirm für Veranstaltungen angeführt. Dieser sichere den Veranstaltern den Ersatz ihres finanziellen Nachteils im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung der Veranstaltung. Dadurch würden Veranstaltungen geplant bzw. finden diese statt, die ohne die Förderung aufgrund der Unsicherheit zum weiteren Verlauf der COVID-19-Krise nicht geplant worden wären. Auch die Abwicklung dieser Maßnahme erfolgt im Wege der ÖHT.

Mit Stand 28. Februar 2021 sind demnach 162 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von rd. 35,3 Mio. € bei der ÖHT eingelangt. Mit Stand 31. März 2021 waren es bereits 405 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von 93,7 Mio. €. In 79 Fällen wurden bis dahin Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 15 Mio. € abgegeben.

Sobald im Einzelfall die notwendigen Unterlagen vorliegen und geprüft sind, trifft die ÖHT eine Förderungsentscheidung. Bis zum Stichtag konnten dem Bericht zufolge in 9 Fällen Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 3,2 Mio. € abgegeben werden. Die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse kann erst beantragt werden, wenn die betreffende Veranstaltung tatsächlich COVID-19-bedingt nicht oder nur wesentlich eingeschränkt stattfinden kann, wird im Bericht erläutert. Die Höhe des Zuschusses ist vom tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteil abhängig, der der ÖHT vom Förderungsnehmer im Rahmen der Abrechnung nachzuweisen ist.

Mit Stand 30. April 2021 sind 580 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von 127 Mio. € bei der ÖHT eingelangt. Bis dahin konnten in 223 Fällen Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 38 Mio. € abgegeben werden.

Bis 30. Juni waren es 718 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von 172 Mio. €. In 451 Fällen konnten bis dahin Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 100 Mio. € abgegeben werden. Mit Stand 31. August 2021 sind 902 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von 206 Mio. € bei der ÖHT eingelangt. Bis dahin konnten in 581 Fällen Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 135 Mio. € abgegeben werden. Mit Stand 31. Dezember 2021 waren es 1372 bearbeitbare Förderungsansuchen mit einem angesuchten Zuschussvolumen von 306 Mio. €. Förderzusagen konnten bis dahin in 985 Fällen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 225 Mio. € abgegeben werden.

Zusätzlicher Beitrag für Österreich Werbung

Darüber hinaus wurde der Österreich Werbung laut Bericht für das Jahr 2020 ein zusätzlicher, einmaliger Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40 Mio. € für die intensivierte Bearbeitung wichtiger Herkunftsmärkte und des Inlandsmarktes zur Verfügung gestellt.

Gastgärtenoffensive

Da das Ansteckungsrisiko im Freien deutlich geringer ist als in geschlossenen Räumen, sollen mit einer Gastgärtenoffensive Anreize gesetzt werden, für zusätzliche Verabreichungsplätze für Speisen und Getränke im Freien Investitionen durchzuführen. Der Tourismusministerin wurden dafür 8.840.000,00 € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird dem Bericht zufolge in Form eines Zuschusses gewährt, der bis zu 20% der förderbaren Kosten beträgt und nach Prüfung der Abrechnungsunterlagen durch die ÖHT ausbezahlt wird. Die Untergrenze der förderbaren Kosten beträgt 5.000 €, die Obergrenze 100.000 € pro Förderungswerber. Die ÖHT nimmt Förderungsansuchen seit 30. April 2021 entgegen.

Mit Stand 30. Juni 2021 waren 1.573 bearbeitbare Förderungsansuchen bei der ÖHT eingelangt, die das zur Verfügung stehende Zuschussvolumen ausschöpfen. Dabei konnten laut Bericht in 1.422 Fällen Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von insgesamt rund 11,4 Mio. € abgegeben werden. Mit Stand 31. August 2021 waren es 1.609 bearbeitbare Förderungsansuchen. Bis dahin konnten in 1.530 Fällen Förderungszusagen abgegeben werden. Mit Stand 31. Dezember 2021 waren es 1.615 bearbeitbare Förderungsansuchen. In 1.549 Fällen konnten bis dahin Förderungszusagen mit einem Zuschussvolumen von 11,6 Mio. € abgegeben werden.

Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung für Betriebe

Für Antigentests zur Eigenanwendung zur Unterstützung der betroffenen Betriebe und Einrichtungen wurden der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zufolge 60 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Mit Stand 30. Juni 2021 hatte das BMLRT 11,25 Mio. SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung bei der Bundesbeschaffung GmbH abgerufen. Diesbezüglichen Zahlungen wurden mit Stichtag 30. Juni BMLRT-seitig noch keine geleistet. Mit Stand 31. Dezember 2021 wurden 11,5 Mio. SARS-CoV-2-Antigentests beschafft. Die Auszahlungen des BMLRT bis zu diesem Stichtag betrugen rund 17 Mio. €. (Schluss) mbu


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