Parlamentskorrespondenz Nr. 622 vom 26.05.2021

Neu im Innenausschuss

Sicherheit für Personalausweise und Reisepässe, Entziehung von Staatsbürgerschaft und Lenkberechtigung, Erweiterung Symbole-Gesetz

Wien (PK) – Die Bundesregierung hat den ersten Teil des von ihr angekündigten Anti-Terror-Pakets vorgelegt. So plant die Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung den Entzug der Staatsbürgerschaft und der Lenkberechtigung bei rechtskräftiger Verurteilung. Außerdem sollen Symbole extremistischer Gruppierungen wie die der "Identitären" oder der gesamten "Hisbollah" verboten werden. Neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe sollen das Fälschen von Reisedokumenten künftig erschweren.

Neue Sicherheitsstandards für Personalausweise und Reisepässe

Jährlich werden 750.000 Reisepässe und 200.000 Personalausweise in Österreich ausgestellt. Mit einer Novelle des Passgesetzes (860 d.B.) sollen die beiden Reisedokumente neue Sicherheitsstandards erhalten. Auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden soll verbessert werden.

Aufgrund einer EU-Verordnung ist Österreich verpflichtet, ab 2. August 2021 Personalausweise mit eingebauten elektronischen Datenträgern auszustatten. Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene einheitliche Mindestsicherheitsstandards für Personalausweise festgelegt. Das und die Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise sollen die Verwendung dieser Dokumente in der Union sicherer machen. Die Bundesregierung möchte dieser Verordnung mit einer Novelle zum Passgesetz nachkommen. In österreichische Personalausweise sollen künftig das Foto und zwei Fingerabdrücke der jeweiligen InhaberIn aufgenommen werden – etwas, das es bei Reisepässen bereits seit Längerem gibt.

Da der derzeit ausgegebene Reisepass seit 2006 kaum verändert wurde, soll im Zuge der Novelle auch das Sicherheitsniveau der Reisepässe verbessert werden. Die Personaldatenseite soll zukünftig aus Kunststoff bestehen. Damit wird internationalen Entwicklungen Rechnung getragen und die Fälschungssicherheit erhöht. Die Einbringung von Sekundärbildern erhöht den Aufwand für FälscherInnen bei der Manipulation der Dokumente. Die neuen Reisepässe sollen ab 1. Juli 2023 ausgestellt werden. Mit der Novelle können auch Qualifikationsbezeichnungen von IngenieurInnen und Meistertitel in Reisedokumente eingetragen werden. Weiters sollen die noch geltenden Regelungen zur Miteintragung von minderjährigen Angehörigen in Reisepässen entfallen.

Verbesserter Informationsaustausch zwischen Geldwäschemeldestelle und Strafverfolgungsbehörden

In der Novelle soll auch der Informationsaustausch zwischen der Geldwäschemeldestelle und den Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Konkret geändert soll dafür das Bundeskriminalamt-Gesetz werden. Ziel ist die europarechtlich notwendige Umsetzung einer Richtlinie. Die Geldwäschemeldestelle soll demnach Informationen und Analysen mit anderen Behörden und Dienststellen teilen müssen – und zwar nicht nur dann, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht, sondern auch wenn andere Straftaten davon umfasst sind.

Terrorismus: neuer Entziehungstatbestand für Staatsbürgerschaft und zusätzliche verbotene Symbole extremistischer Gruppierungen

Aufgrund des Terroranschlags vom 2. November 2020 in Wien legt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vor, mit dem die Verbreitung von extremistischem Gedankengut verhindert werden soll. Dazu sollen das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Symbole-Gesetz (854 d.B.) novelliert werden. Nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz ist die Entziehung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat mit terroristischer Zielsetzung derzeit nicht möglich. Mit der vorliegenden Novelle soll das geändert werden. Voraussetzung wird eine rechtskräftige Verurteilung zu einer unbedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe sein. Zu den Straftatbeständen wird unter anderem die Führung oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zählen sowie die Durchführung oder Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat.

Das Symbole-Gesetz verbietet derzeit das Darstellen, zur Schau stellen, Tragen oder Verbreiten von bestimmten Symbolen, wie die des Islamischen Staats (IS), der Al-Qaida oder der türkisch-nationalistischen "Grauen Wölfe". Aufgrund jüngster Entwicklungen soll der Anwendungsbereich des Symbole-Gesetzes auf andere Symbole ausgedehnt werden – und zwar solchen, die den Grundprinzipien eines Rechtsstaates widersprechen.. Verboten werden sollen Symbole weiterer extremistischer Gruppierungen, deren Ziele im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen. Dies soll ebenso für Bewegungen gelten, deren Symbole zu schwersten Verbrechen aufrufen oder zur Verherrlichung oder Unterstützung von Gewalt.. Dabei werden Gruppierungen erfasst sein, die laut Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Österreich aktiv sind. Damit soll das Verwendungsverbot auf die rechtsextrem orientierte "Identitäre Bewegung Österreich" sowie auf "Die Österreicher" ausgedehnt werden. Außerdem sollen die Symbole der sunnitisch-islamistischen Gruppierung "Hizb ut-Tahrir" verboten werden, der dschihadistisch-islamistischen Gruppierung "Kaukasus-Emirat" sowie der marxistisch-leninistischen "Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front". Zudem soll die gesamte Gruppierung "Hisbollah" vom Symbole-Verwendungsverbot umfasst sein und nicht nur wie derzeit deren militärischer Teil.

Terroristische Straftatbestände: neuer Grund für Entziehung der Lenkberechtigung

Das Führerscheingesetz regelt unter anderem die Verkehrszuverlässigkeit von FahrzeuglenkerInnen. Zu den Gründen für die Verkehrsunzuverlässigkeit zählen auch diverse Gerichtsdelikte. Diese stehen nicht unbedingt im direkten Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen, lassen jedoch erkennen, ob es sich bei der Person um eine "mit den rechtlichen Werten verbundene Person" handelt. Diese Liste der Delikte soll nun durch eine Novelle des Führerscheingesetzes (848 d.B.) um die terroristischen Straftatbestände des Strafgesetzbuches erweitert werden. Hintergrund ist, dass davon auszugehen sei, dass die Verwendung von Kraftfahrzeugen potenziellen TäterInnen die Tatbegehung erleichtere und dies zu unterbinden sei. (Schluss) pst