Parlamentskorrespondenz Nr. 751 vom 18.06.2021

Neu im Tourismusausschuss

Oppositionsanträge u.a. zu COVID-19-Maßnahmen und betreffend touristische Vermieter

Wien (PK) – Dem Tourismusausschuss liegen Entschließungsanträge der NEOS und der FPÖ vor. So fordern die NEOS gezielte Maßnahmen für mehr Eigenkapital im Tourismus. Die FPÖ spricht sich unter anderem gegen die Einkommensgrenze für Privatvermieter-Nebeneinkünfte im Härtefallfonds aus und will bei Fixkostenersatz, Gewinnentgang und Umsatzersatz für gewerbliche und sonstige touristische Vermieter nachbessern. Außerdem geht es den Freiheitlichen um eine kostenlose Ausbildung für COVID-19-Beauftragte sowie um eine Vereinheitlichung der Strukturen in der touristischen Vermietung.

NEOS für gezielte Maßnahmen für mehr Eigenkapital im Tourismus

Gezielte Maßnahmen, um die Eigenkapitalquote von Tourismus- und Freizeitbetrieben zu erhöhen, fordern die NEOS angesichts der Folgen der Corona-Krise. Es gelte, den Fortbestand der betroffenen Betriebe zu sichern, die in den vergangenen Jahren im Schnitt 15,3% des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet haben, so ihr Entschließungsantrag (1322/A(E)). Demnach sollte eine Aufwertungsoption auf den Verkehrswert der Liegenschaft eingeführt werden, die sowohl steuerlich als auch unternehmerisch wirksam ist. Konkret schlagen die NEOS dazu eine befristete Übergangsregelung bis Ende 2022 vor, wonach das Vermögen mit dem Viertel-Steuersatz (Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 7,5%, Kapitalgesellschaften: 6,25%) begünstigt aufgewertet werden kann und die Bilanzen das echte Eigenkapital aufweisen.

Geht es nach den NEOS, sollte darüber hinaus bei Betriebsübergaben die Steuerbelastung aus der Aufwertung überhaupt wegfallen, wenn der Betrieb zumindest einen gewissen Zeitraum (z.B. 7 Jahre) vom Nachfolger tatsächlich fortgeführt wird. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Republik Österreich einen Beteiligungsfonds dotiert, der privaten Beteiligungsfonds und -investoren einen Teil ihrer Risiken abdeckt. Am Anfang wäre demnach eine Risikoabdeckung von bis zu 50% möglich, die dann graduell abgesenkt werden würde. Durch solche gezielten Anreize sollen private Investoren angelockt werden. Im Ergebnis hätten die Unternehmen dem Antrag zufolge mehr Eigenkapital mit deutlich geringerem Einsatz von Steuergeld.

FPÖ gegen Einkommensgrenze für Privatvermieter-Nebeneinkünfte im Härtefallfonds

Die FPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag, dass die Einkommensgrenze für Nebeneinkünfte für PrivatvermieterInnen als Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen aus dem Härtefallfonds bzw. auf Ansprüche auf einen Umsatzersatz abgeschafft werden soll (1441/A(E)). Die willkürliche Grenze von 2.000 € für zulässige Nebeneinkünfte abseits der Einkünfte aus der Privatzimmervermietung führe in vielen Fällen zu enormen Härtefällen, zumal es sich laut der Definition bei PrivatvermieterInnen um einen häuslichen Zu- oder Nebenerwerb handle.

FPÖ: Umsatzersatz auch für gewerbliche und sonstige touristische VermieterInnen

All jene, die gemäß § 28 EstG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, können laut FPÖ trotz enormen Umsatzeinbußen weiterhin keinen Umsatzersatz beantragen. Eine Forderung der Freiheitlichen zielt daher auf eine Änderung der Verordnung zur Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes ab. Geht es nach der FPÖ, sollen gewerbliche und sonstige touristische VermieterInnen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, umgehend und rückwirkend auch einen Anspruch auf Umsatzersatz erhalten (1401/A(E)).

FPÖ-Antrag zu Fixkostenersatz und Gewinnentgang

Außerdem fordern die Freiheitlichen die Bundesregierung auf, umgehend sicherzustellen, dass jene gewerbliche und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, umgehend und rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Pandemie einen monatlichen pauschalen 35-prozentigen Ersatz für die Entschädigung der Fixkosten und den Gewinnentgang erhalten (1531/A(E)). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Gewerbebetriebe im November 2020 einen Umsatzersatz von 80 Prozent bekommen haben, sei die derzeitige Entschädigung für die "Paragraf-28-Betriebe" nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein, so der Antrag.

FPÖ für kostenlose Ausbildung für COVID-19-Beauftragte

Mit einem weiteren Entschließungsantrag setzt sich die FPÖ dafür ein, dass jeder seitens des jeweiligen Gastgewerbe- bzw. Beherbergungsbetriebes bestellte COVID-19-Beauftragte eine entsprechende kostenlose Ausbildung erhält, um die in der COVID-19 Öffnungsverordnung normierte Eignung zur Überwachung der Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts nachweisen zu können (1582/A(E)). Entsprechend der genannten Verordnung hätten sowohl Beherbergungsbetriebe als auch Gastronomiebetriebe einen COVIC-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Auch im Hinblick auf Haftungen werden die Betriebe aus Sicht der FPÖ die bereits angebotenen Onlinekurse zur Ausbildung zum COVID-19 Beauftragten in Anspruch nehmen und die daraus resultierenden Kosten tragen müssen, um die entsprechende Eignung des bestellten COVID-19-Beauftragten auch nachweisen zu können, so die Argumentation für eine Kostenübernahme durch den Bund.

FPÖ ortet "Tohuwabohu" in Strukturen für touristische Vermietung

Gerade die COVID-19-Krise habe einmal mehr offengelegt, wie vielfältig und undurchschaubar die verschiedenen Varianten der touristischen Vermietung sind, wirft die FPÖ in einem weiteren Entschließungsantrag auf (1583/A(E)). So gebe es sowohl hinsichtlich des Erfordernisses von Gewerbeberechtigungen, aber auch der jeweiligen anzuwendenden Einkunftsart gemäß Einkommensteuergesetz sehr unterschiedliche Modelle der Vermietung, die zu jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen und damit auch Ungerechtigkeiten führen können. An Beispielen führen die Freiheitlichen unter anderem die Gruppe von Betrieben an, die aufgrund einer Bettenanzahl von mehr als 10 Betten nicht als Privatvermieter gelten, aber auch kein Gewerbebetrieb sind, da sie aufgrund der geringen Bettenanzahl kein Gewerbe angemeldet haben.

Im Sinne von Klarheit, Nachvollziehbarkeit sowie Rechtssicherheit sei es dringend erforderlich, die unterschiedlichen Varianten der touristischen Vermieter nachvollziehbar zu vereinheitlichen und in der österreichischen Rechtsordnung abzubilden, so der Antrag. Konkret fordert die FPÖ, drei Kategorien für touristische VermieterInnen zu schaffen. Kategorie 1 soll demnach bäuerliche und nicht bäuerliche touristische Privatvermieter ohne Gewerbe bei Vermietung von Zimmern/Ferienwohnungen und/oder bis zu 15 Betten umfassen, bei Abrechnung mit § 28 EStG. Kategorie 2 wären gewerbliche touristische Vermieter von 16 bis 30 Betten bzw. fünf Ferienwohnungen/Appartements als "Kleingewerbe" und ebenso mit Abrechnung mit § 28 EStG. Die Kategorie 3 soll gewerbliche touristische Vermieter ab 30 Betten umfassen. (Schluss) mbu

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