Parlamentskorrespondenz Nr. 840 vom 05.07.2021

FPÖ verlangt Gebarungsüberprüfung über Beschaffung der "Nasenbohrertests"

Rechnungshof soll Beschaffungen des Bildungsministers im Zusammenhang mit Corona-Pandemie prüfen

Wien (PK) – Die Freiheitlichen verlangen eine Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof des Bildungsministers wegen der Beschaffungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (1706/A).

Konkret gilt es für die FPÖ zu prüfen, ob die Beschaffung der sogenannten "Nasenbohrertests" den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Für sie besteht zudem der Verdacht, dass Bildungsminister Heinz Faßmann beim Inverkehrbringen der Selbsttests gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen habe.

Die FPÖ thematisiert in ihrem Verlangen weitere Ausgaben des Bildungsressorts im Zusammenhang mit der Pandemie, die aus den entsprechenden Berichten über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds hervorgehen. Sie führen etwa Ausgaben für die Vermeidung der Insolvenz der Österreichischen Mensen Betriebs GmbH, für Distance Learning, für Gesundheitsvorsorge an Bundesschulen sowie für IT-Maßnahmen an.

In der Gebarungsüberprüfung fordern sie Antworten darauf, inwiefern die Selbsttests den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen haben, auf welcher Rechtsgrundlage jene Mittel ausgegeben werden, die über die 84,15 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds hinausgehen, und ob der Beschaffungsvorgang den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat. Außerdem wollen sie wissen, ob das Ministerium finanzielle Vorsorge für den Fall von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Folgeschäden durch die Tests getroffen hat. Auch bei den Gesellschafterzuschüssen an die Österreichische Mensen Betriebs GmbH, beim Distance Learning, bei der Gesundheitsvorsorge an Bundesschulen sowie bei den IT-Maßnahmen fragen die Freiheitlichen nach Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, sowie nach der Nachvollziehbarkeit und korrekten Beschaffungsvorgängen. Sie interessieren sich zudem für weitere Beschaffungsvorgänge unter dem "Deckmantel" von COVID-19. (Schluss) kar