Parlamentskorrespondenz Nr. 926 vom 22.07.2021

Neu im Finanzausschuss

Regierung legt Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Korea vor

Wien (PK) – Um aktuellen OECD-Kriterien zu entsprechen, soll es zur Anpassung des 1985 in Kraft getretenen Abkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung sowie zur Verhinderung der Steuerumgehung mit der Republik Korea kommen (960 d.B.). Dabei geht es vor allem um die Umsetzung der OECD-Standards betreffend Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung durch die Vermeidung des Abkommensmissbrauchs und der Umgehung des Betriebsstättenstatus sowie um die Verbesserung der Streitbeilegung. Zudem soll steuerliche Transparenz und Informationsaustausch durch die Leistung von Amtshilfe gefördert werden. Auch bei der Vollstreckung von Steuern soll es zu Amtshilfe-Bestimmungen nach dem OECD-Standard kommen. (Schluss) med