Parlamentskorrespondenz Nr. 953 vom 19.08.2021
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) - Die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs bei der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an Personen im Rahmen des Geldwäsche-Übereinkommens sollen insofern bereinigt werden, als eine österreichische Erklärung, die aufgrund der nunmehrigen Rechtslage hinfällig geworden ist, zurückgenommen wird. Die Änderung betrifft die Zulässigkeit der vorgesehenen Modalitäten der entsprechenden Zustellungen in Österreich und soll mittels einer "Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten" umgesetzt werden (959 d.B.). (Schluss) mbu