Parlamentskorrespondenz Nr. 1024 vom 28.09.2021

Neu im Menschenrechtsausschuss

SPÖ-Anträge zu Volksgruppen, Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte, Afghanistan, NEOS-Anträge zu LGBTIQ-Rechten und Gesichtserkennungssoftware

Wien (PK) – Die SPÖ setzt sich für eine Verbesserung der Situation der österreichischen Volksgruppen sowie für die zeitnahe Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte ein. Zudem fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, sich bilateral und auf EU-Ebene für die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan einzusetzen. Die NEOS plädieren für eine europaweite Umsetzung eines Beschlusses des EU-Parlaments zu LGBTIQ-Rechten.

SPÖ für Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der österreichischen Volksgruppen

Obwohl es bereits zur lange geforderten Erhöhung der Volksgruppenförderung gekommen sei, bedürfe es zeitnahe Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung der Volksgruppen gesichert werden, heißt es in einem Entschließungsantrag der SPÖ. Die SozialdemokratInnen fordern daher die Bundesregierung auf, ein dementsprechendes Maßnahmenpaket vorzulegen. Dieses soll eine stärkere Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF sowie die Ausarbeitung eines modernen Volksgruppengesetzes beinhalten. Zudem soll den Volksgruppensprachen im virtuellen Raum eine besondere Rolle zugemessen, die zweisprachige Gerichtsbarkeit der Volksgruppen verbessert sowie rassistische und insbesondere antiziganistische Umtriebe mit aller Konsequenz bekämpft werden. Weiters sei eine sichtbare Aufarbeitung der Geschichte der Roma in Österreich von besonderer Bedeutung, die eine würdige Gedenkkultur beinhalten würde, heißt es in der SPÖ-Initiative (1849/A(E)).

SPÖ für mehr Tempo bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte

Die SPÖ bemängelt, dass trotz mehrerer Initiativen der Opposition sowie der Zivilgesellschaft immer noch kein Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte seitens der Bundesregierung ausgearbeitet wurde. Auch die internationale Staatengemeinschaft habe im Rahmen einer Sitzung des Menschenrechtsrates bereits die Säumigkeit Österreichs festgestellt, obwohl im Regierungsprogramm die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans verankert sei, so Antragstellerin Petra Bayr. Zudem habe sich die Lage für Medienschaffende in den letzten Jahren verschlechtert, wie in einer von Reporter ohne Grenzen veröffentlichten Rangliste zu erkennen sei. Angesichts dessen fordert die SPÖ in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich" einen Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte, unter breiter Einbindung der Zivilgesellschaft sowie des Parlaments, auszuarbeiten (1850/A(E)).

SPÖ fordert Fokus auf Frauen und vulnerable Gruppen zur Verbesserung der menschenrechtlichen Situation in Afghanistan

In einem weiteren Entschließungsantrag (1851/A(E)) zeigen sich die SozialdemokratInnen über die "dramatische menschenrechtliche Situation" nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan besorgt. Sie fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich bilateral und besonders im Rahmen der EU für die Verbesserung der menschenrechtlichen Situation einzusetzen und dabei einen besonderen Fokus auf vulnerable Gruppen und Personen wie Frauen zu richten. Zudem sollen österreichische StaatsbürgerInnen rasch aus Afghanistan evakuiert, die humanitäre Hilfe vor Ort gestärkt sowie die Nachbarstaaten bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützt werden. In Zusammenarbeit mit der internationalen Staatengemeinschaft sollen jene Personen, die sich in Afghanistan für Demokratie, Menschen- und Frauenrechte eingesetzt haben, Schutz gewährt werden. Weiters soll eine außenpolitische Initiative zur Ausrichtung einer regionalen Sicherheitskonferenz in Wien forciert werden. Auch ein Beschluss des Wiener Landtages, der unter anderem die Aufnahme von in Afghanistan verfolgten Menschen einfordert, soll als Grundlage für die österreichische Position herangezogen werden.

NEOS gegen Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum

Ein nationales Verbot des Einsatzes von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung fordern die NEOS in einem von Nikolaus Scherak eingebrachten Entschließungsantrag (1795/A(E)). Eine solche Software werde weltweit zunehmend eingesetzt, sie sei aber höchst problematisch, so die NEOS. Viele, die damit befasst sind, wie Amnesty International, der Europäische Datenschutzausschuss oder der EU-Datenschutzbeauftragte, würden eindringlich vor einer Anwendung warnen. Die Europäische Kommission plane bereits eine Verordnung, in der ein solcher Einsatz reguliert werden soll. Problematisiert wird im Antrag vor allem, dass die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum massiv in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, eingreife. Zentral für Demokratien sei jedoch, so die NEOS, dass sich die BürgerInnen im öffentlichen Raum frei, anonym und ohne staatliche Überwachung bewegen können.

NEOS für europaweite Umsetzung eines EU-Beschlusses zu LGBTIQ-Rechten

Die NEOS zeigen sich über eine mit großer Mehrheit im EU-Parlament beschlossene Entschließung erfreut, die sich für die EU-weite Vereinheitlichung der Rechte von LGBTIQ-Personen, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften einsetzt. Das EU-Parlament habe festgehalten, dass es sich bei LGBTIQ-Rechten um Menschenrechte handle und fordere daher neben der Kommission auch die Mitgliedsstaaten auf, die oben genannten Rechte zu gewährleisten. Da es sich hierbei zwar um eine deutliche, aber dennoch symbolische Entschließung handle, sei es wichtig, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten proaktiv und vehement für gleiche Rechte der LGBTIQ-Community in ganz Europa eintreten und auch andere Mitgliedsstaaten dazu auffordern, die Inhalte der Entschließung vollumfänglich umzusetzen, so Antragsteller Yannick Shetty. Die NEOS fordern daher die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat aktiv dafür einzusetzen, die Forderungen der Entschließung des EU-Parlaments vollumfänglich in ganz Europa umzusetzen (1888/A(E)). Ein gleichlautender NEOS-Antrag wurde auch dem Außenpolitischen Ausschuss zugewiesen (1883/A(E)) (Schluss) med