Parlamentskorrespondenz Nr. 1207 vom 02.11.2021

Neu im Innenausschuss

Bundesweit einheitliches Risk-Assessment für Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Wien (PK) - Gemäß dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das Österreich 2013 ratifiziert hat, haben die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass eine Analyse der Gefahr für Leib und Leben und der Schwere der Situation sowie der Gefahr von wiederholter Gewalt von allen einschlägigen Behörden vorgenommen wird.

Eine entsprechende Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes erfolgte 2019 durch einen Antrag von ÖVP und FPÖ. In dessen Begründung werde ausgeführt, dass eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Einberufung von Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen bei High-Risk-Fällen etabliert werden soll und die entsprechende Beurteilung der Fälle unter Zuhilfenahme eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Risk-Assessments erfolgen kann.

Eine Determinierung des Begriffs Hochrisikofall auf gesetzlicher Ebene sei aber nicht erfolgt, was auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag in seiner Stellungnahme kritisiert habe, wie die NEOS in einem von Henrike Brandstötter eingebrachten Entschließungsantrag (1799/A(E)) aufzeigen.

Die Oppositionspartei fordert daher die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Beurteilung des Risikos und die Identifizierung von Hochrisikofällen im Rahmen eines einheitlichen, standardisierten Risk-Assessments ermöglicht. (Schluss) beb