Parlamentskorrespondenz Nr. 1217 vom 03.11.2021

Forschungsausschuss beschließt Erleichterungen bei der wissenschaftlichen Nutzung von Mikrodaten

Finanzierung des IST-Austria wird neu geregelt, SPÖ fordert digitale Souveränität, NEOS für sichere Finanzierung der KI-Strategie

Wien (PK) - Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung sprach sich heute für eine Novelle aus, die Mikrodaten der Bundesanstalt Statistik Österreich sowie von Verwaltungsregistern leichter für die wissenschaftliche Forschung zugänglich machen soll. Dazu sind Änderungen im Bundesstatistik- sowie im Forschungsorganisationsgesetz (FOG) notwendig. Eine technische Plattform "Austrian Micro Data Center" bei der Bundesanstalt Statistik Österreich wird künftig den ForscherInnen den Zugriff auf anonymisierte Daten ermöglichen.

Weiters machte der Ausschuss eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land Niederösterreich einstimmig plenarreif. Die gemeinsame Finanzierung der Forschungseinrichtung IST-Austria soll damit an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Da beispielsweise keine Errichtungskosten mehr anfallen, regelt die Vereinbarung nun die Finanzierung von Fixkosten.

Außerdem forderte die SPÖ in einem Entschließungsantrag Schritte, um die Abhängigkeit Europas und Österreichs von Online-Monopolen in den USA zu verringern und die Entwicklung eines Public-Service-Internets zu fördern. Die NEOS vermissen im Bundesministeriengesetz die Festschreibung klarer Kompetenzen im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung und sprechen sich für mehr Verbindlichkeit bei der Finanzierung der österreichischen KI-Strategie aus. Die drei Oppositionsanträge wurden vertagt.

Zugang zu Statistik- und Registerdaten soll Forschungsstandort fördern

Laut Bundesstatistikgesetz ist die Verwendung von personenbezogenen Statistikdaten für wissenschaftliche Zwecke derzeit unzulässig, da das Anonymisieren alleine nicht ausreicht, wenn neben dem Personenbezug andere Informationen zur Verfügung stehen. Künftig soll es durch eine Neuregelung des Bundesstatistikgesetzes den Forschungseinrichtungen erlaubt werden, per Fernzugriff für die Durchführung statistischer Analysen mit wissenschaftlicher Fragestellung einen Zugang zu statistischen Einzeldaten der Bundesanstalt Statistik Österreich erhalten. Die Bundesanstalt wird beauftragt, dazu eine technische Plattform "Austrian Micro Data Center" zu errichten (1098 d.B.). Die Unabhängigkeit der fachlichen Leitung der Statistik Österreich soll durch die Novelle gestärkt werden. Die Novelle des FOG normiert auch den Zugang zu Daten der Verwaltungsregister.

Eva Blimlinger (Grüne) bezeichnete die Novelle als "absoluten Meilenstein für die Forschung", mit der bei der internationalen Entwicklung endlich nachgezogen werde. Gleichzeitig müssten aber sowohl die Appelle  von DatenschützerInnen als auch von WissenschaftlerInnen berücksichtigt werden, die im Vorfeld in offenen Briefen formuliert wurden.

Das Spannungsfeld zwischen beiden Positionen sprach auch der sozialdemokratische Abgeordnete Christian Drobits an und verwies auf viele Bedenken von DatenschützerInnen, die von der Regierung noch nicht ausgeräumt werden konnten. Man dürfe es nicht zulassen, dass der Datenschutz unter dem Vorwand der Forschung minimiert werde. Laut ihm könne niemand ausschließen, dass beispielsweise auch Banken Zugriff auf die Daten erlangen könnten. Die Protokollierungspflicht bezüglich der Zugänge sei abgeschwächt worden, womit ein dementsprechendes Kontrollrecht nicht gewährleistet werden könne. Zudem seien keine Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Missbrauches vorgesehen, so Drobits.

Blimlinger widersprach Drobits vehement und führte an, dass datenschutzrechtliche Bedenken in hohem Maße in die Regierungsvorlage eingeflossen seien. So wurde die Protokollierungspflicht nicht abgeschwächt, sondern eher verschärft. Es sei jedoch ein "Spagat" zwischen den unterschiedlichen Interessen zu vollziehen. Man müsse einen Ausgleich finden, mit dem am besten "beide Seiten unzufrieden sind", so Blimlinger ironisch, denn das würde klar machen, dass keine Seite bevorzugt wurde.

ÖVP-Mandatarin Maria Theresia Niss pflichtete ihr bei und betonte, dass gerade die Corona-Pandemie gezeigt habe, wie wichtig die Empirie und erweiterte Forschungsmöglichkeiten seien. Sie stellte einen Abänderungsantrag, der zusätzlich die Akkordierung mit weisungsfreien Organisationen wie der Sozialversicherung in diesem Zusammenhang regelt. Unter dessen Einbeziehung wurde die Regierungsvorlage mehrheitlich angenommen, ohne die Stimmen der SPÖ. Ein wiederaufgenommener Antrag des NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter, der einen leichteren Zugang für die Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten fordert, wurde dabei miterledigt(939/A(E)).

Bund und Land Niederösterreich treffen neue Vereinbarung zu Kosten des IST Austria

Das Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria), wird gemeinsam von Bund (vertreten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - BMBWF) und dem Land Niederösterreich finanziert. Dazu besteht eine 15a-Vereinbarung, die nun adaptiert werden soll, um die Finanzierung künftig in ein "System der anteiligen Gesamtkosten" zu ändern (1063 d.B.).

Vorgesehen ist auch, dass ein Kontrollausschuss der beiden Erhalter eingerichtet wird. In der neuen Vereinbarung sollen auch Anpassungen erfolgen, die aufgrund von Änderungen in der Bundesgesetzgebung und von Grundstücksverwendungen erforderlich sind. Der im Qualitätssicherungsverfahren für das IST Austria vorgesehenen Evaluierungszeitraum wird von bisher vier auf sieben Jahre verlängert.

Im Ausschuss sprach Josef Smolle (ÖVP) von einer "Erfolgsgeschichte" des IST Austria, die bei Einrichtung der Institution noch nicht abzusehen war. Das IST Austria habe sich zu einer hervorragenden internationalen Forschungseinrichtung entwickelt und sei mittlerweile ein Motor für die Grundlagenforschung in Österreich. Dieser äußerst positiven Bewertung schlossen sich sämtliche Fraktionen an. Auch Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die jedoch zudem nach der Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes bzw. Maßnahmen zur Frauenförderung beim IST Austria fragte.

Bildungsminister Heinz Faßmann bedankte sich für die positiven Worte der Abgeordneten und verwies auf die lange Liste von PreisträgerInnen aus den Reihen des Instituts. Er lobte auch dessen Leitung, die eine klare Perspektive in Richtung Exzellenz aufweise. Das Gleichbehandlungsgesetz finde auch bei IST Austria Anwendung. Es werden auch Frauen gezielt angesprochen, um den weiblichen Anteil von ForscherInnen im MINT-Bereich zu erhöhen, betonte Faßmann. Die Regierungsvorlage fand Einstimmigkeit im Forschungsausschuss.

SPÖ fordert, Abhängigkeit von US-Online-Monopolen zu verringern, NEOS verlangen, die Kompetenz zur Koordination der IT-Sicherheit zu regeln

Auf eine aus ihrer Sicht immer problematischer werdende Abhängigkeit Europas von US-Online-Monopolisten im Bereich der digitalen Kommunikationsinfrastruktur weisen die SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits und Petra Oberrauner hin. Sie fordern daher ein Umdenken in dieser Frage sowie Regulierungen und Initiativen für eine europäische Infrastruktur, um diese Abhängigkeit zu beenden. In einem Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der Wissenschaft und Forschung einen Aktionsplan aus europäischer Perspektive zur umfassenden digitalen Souveränität Österreichs, und zwar in den Bereichen Software, Hardware sowie Open Source Plattformen, zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen (1984/A(E)).

Im IKT-Konsolidierungsgesetz (IKTKonG) sei eine Verordnung zur Konsolidierung der Heterogenität der Informations- und Kommunikationssysteme in der Bundesverwaltung vorgesehen, stellt NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff fest. Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck solle diese Verordnung in Zusammenarbeit mit dem BKA erlassen. Um der Empfehlung des Rechnungshofs in Hinblick auf die IT-Sicherheit der Bundesministerien zu entsprechen, solle die Wirtschaftsministerin zudem in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt eine Regierungsvorlage erarbeiten, die im Bundesministeriengesetz eine Kompetenz zur Koordination der IT-Sicherheit des Bundes klar und ausdrücklich festlegt (1887/A(E)).

Beide Oppositionsanträge wurden gemeinsam verhandelt. Kucharowits äußerte dabei die Hoffnung, dass Österreich in diesem Bereich eine Vorreiterrolle spielen könne. Ausschussobmann Christian Hafenecker (FPÖ) pflichtete ihr bei und betonte, dass in Hinblick auf den "großen Datenschatz" auf dem beispielsweise Google sitze, "alle Alarmglocken schrillen" müssten. Auch er forderte von der Regierung, rasch tätig zu werden, und kündigte an, dem Antrag zuzustimmen, sofern dieser nicht vertagt würde.

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) warf ein, dass man der Regierung mit der Behauptung, hier würde nicht genügend unternommen, unrecht tue. Sie verwies auf das im Oktober beschlossene Telekommunikationsgesetz und die vielen weiteren Vorstöße wie die Gaia-X–Initiative zur Schaffung eines souveränen Cloud-Netzwerks. Die Thematik der IT-Sicherheit sei eine Querschnittsmaterie, bei der ebenfalls bereits weitere Verordnungsschritte avisiert seien, so Himmelbauer. Dementsprechend plädierte sie bei beiden Anträgen für eine Vertagung, und fand damit eine Mehrheit.

NEOS-Antrag für sichere Finanzierung der Forschung zur künstlichen Intelligenz

In einem weiteren Entschließungsantrag argumentieren die NEOS, dass Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sowie Klimaschutzministerin Leonore Gewessler zwar im Vorfeld der Alpbacher Technologiegespräche 2021 die Strategie der Bundesregierung für künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Mission Austria 2030, AIM AT 2030) präsentiert hätten. Im Unterschied zur 2018 vorgestellten deutschen KI-Strategie, die Investitionen von drei Milliarden Euro und rund 100 neue Professuren bis 2025 vorsieht, enthalte die AIM AT 2030 jedoch keine verbindlichen Mittelzusagen. Sie fordern die Ministerinnen per Entschließungsantrag auf, in die "AIM AT 2030" einen verbindlichen Finanzierungsplan bis zum Jahr 2030 aufzunehmen (1877/A(E)).

Im Ausschuss betonte Douglas Hoyos-Trauttmannsdorff, dass sich die benötigten Mittel für eine KI-Strategie auch im Budget nirgends widerspiegelten. Maria Theresia Niss (ÖVP) erklärte daraufhin, dass zwar die Überschrift "KI-Strategie" nirgends angeführt sei, die Regierung jedoch unterschiedlichste Programme im Rahmen der angewandten Forschung fördere, die zu einem großen Teil genau diesen Bereich betreffen. Niss kündigte auch eine Taskforce zur Thematik der künstlichen Intelligenz an. Der NEOS-Antrag wurde ebenfalls mehrheitlich vertagt. (Schluss Forschungsausschuss) wit/sox