Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 08.11.2021

Volksanwaltschaft und Rechnungshof: Budgets sollen 2022 leicht steigen

Budgetausschuss debattiert Voranschlag 2022 für die beiden Kontrollorgane

Wien (PK) – Die Bereiche Volksanwaltschaft und Rechnungshof standen heute bei den Debatten zum Budgetvoranschlag 2022 im Budgetausschuss auf der Tagesordnung. Das Bundesfinanzgesetz 2022 (1034 d.B. ) sowie das Bundesfinanzrahmengesetz 2022-2025 (1035 d.B. ) sehen leichte Anpassungen für die beiden Kontrollorgane vor. So soll das Budget der Volksanwaltschaft 2022 um 4,6% und das Budget des Rechnungshofes um 2,4% erhöht werden.

Volksanwaltschaft: 4,6% mehr Budget geplant

Für die Volksanwaltschaft sind im Bundesvoranschlag für 2022 im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von 13,0 Mio. € vorgesehen. Das sind 574.000 € mehr als im Jahr 2021 und entspricht einer Steigerung um 4,6%. Die veranschlagten Auszahlungen für Personal steigen um 7,6% auf 7,8 Mio. €. Damit werden zwei zusätzliche Planstellen finanziert. 2024 ist eine Reduktion um drei Planstellen geplant, weil mit einem Rückgang der Anträge nach dem Heimopferrentengesetz gerechnet wird. Der betriebliche Sachaufwand (beinhaltet z.B. Bezüge der Mitglieder der Volksanwaltschaft, Aufgaben nach dem Heimopferrentengesetz) ist mit 4,2 Mio. € in ähnlicher Höhe wie 2021 veranschlagt. Die Auszahlungen aus Transfers (Pensionen der ehemaligen Mitglieder der Volksanwaltschaft und deren Witwen) sind mit 0,9 Mio. € in gleicher Höhe wie 2021 veranschlagt. Nach dem für 2022 vorgesehenen deutlichen Budgetanstieg von 4,6% steigen die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz im Jahr 2023 noch um 1,7% und ab 2024 nur mehr geringfügig.

Die Angaben zur Wirkungsorientierung wurden im Bundesvoranschlag 2022 gegenüber 2021 weitgehend beibehalten. Die vier Wirkungsziele als auch die Kennzahlen sind die gleichen wie im Vorjahr. Die Zielerreichung im Jahr 2020 war bei einzelnen Kennzahlen durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (z. B. persönliche Vorsprachen nicht möglich) deutlich beeinträchtigt. Für das Jahr 2022 werden die Zielwerte im Wesentlichen wieder auf dem Vorkrisenniveau fortgeschrieben.

Folgen der Corona-Pandemie auf die Volksanwaltschaft

Nach den Folgen der Corona-Pandemie auf die Volksanwaltschaft erkundigten sich Martina Diesner-Wais (ÖVP) und Rudolf Silvan (SPÖ). Die Situation habe die Volksanwaltschaft vor große Herausforderungen gestellt, erläuterte Volksanwalt Walter Rosenkranz. Persönliche Termine wie die Sprechtage in den Bezirken mussten reduziert oder abgesagt werden. Insgesamt habe es aber bei den Beschwerden keinen Rückgang aber durchaus Verschiebungen gegeben. So habe es coronabedingt unter anderem viele Beschwerden im Bildungsbereich, aber auch zur Wiener Magistratsabteilung 35 gegeben, beantwortete Rosenkranz eine Frage von Edith Mühlberghuber (FPÖ). Richtung Rudolf Silvan (SPÖ) erklärte Volksanwalt Bernhard Achitz, dass im Bereich der Heimopferrente die Arbeit mittlerweile wieder normal funktioniere, in den Lockdowns musste die Arbeit um telefonische Befragungen ergänzt werden. Es gebe keinen coronabedingten Rückstau von Anträgen, beantwortete Achitz die Frage von Sabine Schatz (SPÖ). In der Regel dauere die Bearbeitung drei bis vier Monate.

Internationale Rolle der Volksanwaltschaft

Das bei der Volksanwaltschaft seit 2009 angesiedelte International Ombudsman Institute (IOI) werde in Kürze den Rechtsstatus einer internationalen Organisation erhalten, erklärte Volksanwalt Werner Amon auf eine Frage von Gudrun Kugler (ÖVP). Die Pandemie habe die internationale Arbeit erschwert, meinte der Volksanwalt zu David Stögmüller (Grüne). Man habe in dieser Zeit die Kommunikation ins Web verlagert und etwa Webinare mit anderen Ombudseinrichtungen organisiert. Kommendes Jahr werden aber hoffentlich wieder physische Veranstaltungen möglich sein, erklärte Amon.

Volksanwalt Rosenkranz erklärte gegenüber den Abgeordneten Rosa Ecker (FPÖ) und Eva Blimlinger (Grüne), dass die Rücklage der Volksanwaltschaft derzeit aufgebraucht werde, um personelle Aufstockungen zu finanzieren. Diese Mittel werden in zwei bis drei Jahren aufgebraucht sein. Heike Grebien (Grüne) und Eva Blimlinger (Grüne) thematisierten, dass Frauen und jüngere Menschen unter den BeschwerdeführerInnen unterrepräsentiert seien. Volksanwalt Rosenkranz erklärte, dass laufend neue Kommunikationsmaßnahmen und –kanäle geprüft werden. So gebe es derzeit einen neuen Imagefilm. Umfragen würden zudem zeigen, dass die Bekanntheit der Volksanwaltschaft bei jüngeren Menschen "erstaunlich" hoch sei. Der Bericht zur derzeit laufenden Prüfung zum Terroranschlag im November 2020 werde bis Ende des Jahres vorliegen, erklärte Rosenkranz in Richtung von Stephanie Krisper (NEOS). Die Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) interessierte sich für den Prüfschwerpunkt Barrierefreiheit in Polizeistationen und Nurten Yılmaz (SPÖ) für Gleichstellung und Antidiskriminierung, insbesondere gegenüber der LGBTIQ-Gruppe. Die Abgeordneten Martina Diesner-Wais (ÖVP) und Reinhold Einwallner (SPÖ) erkundigten sich nach den budgetären Folgen der zusätzlichen Prüfkommission zur präventiven Menschenrechtskontrolle für das Bundesland Vorarlberg.

Rechnungshof: 2,4% mehr Budget geplant

Der Rechnungshof soll nächstes Jahr finanziell besser ausgestattet werden. So sieht der Finanzierungshaushalt 2022 Ausgaben in der Höhe von 37,4 Mio. € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 2,4% im Vergleich zum Vorjahr (2021: 36,5 Mio. €). Für die weiteren Jahre sind im Bundesfinanzrahmen Anhebungen der Mittel bis 2025 auf 40,0 Mio. € vorgezeichnet. Die Auszahlungsobergrenzen der Vorjahre konnte der Rechnungshof nur durch Nichtnachbesetzung, beziehungsweise zeitlich verzögerte Nachbesetzung von Planstellen, Hebung von Einsparungspotenzialen (z.B. geringerer Reiseaufwand durch die COVID-19-Pandemie) und durch Verschiebung von IT-Projekten einhalten, wird in den Erläuterungen angeführt. Durch die Erhöhung der Budgetmittel des Rechnungshofes für das Jahr 2022 können wesentliche IT-Sicherheits- und Digitalisierungsprojekte vorangetrieben werden. Auch kann die Digitalisierung im Prüfungswesen fortgeführt werden.

Im Personalbereich sei der Rechnungshof seit Jahren deutlich unterbesetzt, wird in den Erläuterungen angeführt. 2022 kann aber mit den höheren Budgetmitteln die personelle Ausstattung des Rechnungshofes moderat auf rund 285 Vollbeschäftigungsäquivalente (2021: 283) verbessert werden. Damit werden die bis 2025 konstant vorgesehenen 323 Planstellen aufgrund der Auszahlungsobergrenzen durchschnittlich zu 88,2% ausgeschöpft. Die für das Jahr 2022 ursprünglich geplante Aufstockung auf durchschnittlich rund 290 Vollbeschäftigungsäquivalente kann mit den zur Verfügung gestellten Budgetmitteln nicht erreicht werden.

Laut Budgetunterlagen sind die vier Wirkungsziele des Rechnungshofs unverändert geblieben. Die Wirkungsinformation wurde jedoch insgesamt gestrafft und die Anzahl der Kennzahlen etwas reduziert. Bei einigen Kennzahlen mussten die für 2022 angestrebte Zielzustände aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beziehungsweise der hohen Zahl an anhängigen Verlangens- und Ersuchensprüfungen leicht gesenkt werden.

Folgen der Corona-Pandemie auf den Rechnungshof

Die Folgen der Corona-Pandemie waren auch Thema bei den Budgetberatungen zum Rechnungshof-Kapitel. Es würden mehrere Prüfungen zu Corona durchgeführt, führte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker auf die Fragen von Hans Stefan Hintner (ÖVP) und Wolfgang Zanger (FPÖ) an. Die Prüfungen würden Unterstützungsleistungen und die Funktionsfähigkeit der Systeme während der Pandemie betreffen. Außerdem gebe es zwei Sonderprüfungen zu Impfstoffbestellungen und Unterricht. Europaweit arbeite man bei den Themen Impfstoffbeschaffung und Europäischer Resilienzplan mit dem Europäischen Rechnungshof und den anderen nationalen Rechnungshöfen zusammen, erklärte Kraker gegenüber Wolfgang Zanger (FPÖ). In bestimmten Bereichen würden Prüfungen länger dauern. Grund dafür sei einerseits, dass die Beschaffung von Unterlagen coronabedingt in manchen Ressorts länger als normalerweise dauere und andererseits, dass gewisse Prüfungen auch priorisiert würden, führte Kraker an.

Die Pandemie habe die Arbeit im Rechnungshof verändert. Vieles sei digital möglich, es sei aber auch wichtig, sich zu treffen, erklärte Kraker zur Veränderung der Arbeitsweisen im Rechnungshof und betonte, dass die Einschau vor Ort durch Nichts zu ersetzen sei.

Digitalisierung hat weiter Priorität

Die Digitalisierung sei im Rechnungshof eine permanente Herausforderung, meinte die Präsidentin auf die Fragen von Johann Singer (ÖVP) und Karin Greiner (SPÖ). Es sei für den Rechnungshof wichtig, hier am aktuellen Stand der Zeit zu sein. Nach einem Hardwaretausch würden 2022 mit 1,1 Mio. € weitere Akzente in diesem Bereich gesetzt werden. Innovative Datenanalyse und –aufbereitung sei dem Rechnungshof ein wichtiges Anliegen im Sinne der Verständlichkeit der Berichte, erklärte Kraker in Richtung von David Stögmüller (Grüne). Man habe aus diesem Grund zwei zusätzliche MitarbeiterInnen im IT-Bereich für Datenanalyse aufgenommen. Insgesamt gebe es 15 ExpertInnen im Rechnungshof für Datenanalyse, -aufbereitung und -visualisierung.

Personalsituation im Rechnungshof

Mit dem jetzigen Budget gebe es eine Verbesserung der Personalsituation, erklärte Kraker auf die Fragen von Karin Greiner (SPÖ) und Alois Kainz (FPÖ). Mittelfristiges Ziel sei eine Aufstockung des Personals auf 290 Vollbeschäftigungsäquivalente. Sollte der Rechnungshof weitere Kompetenzen durch den Gesetzgeber erhalten, werde der jetzige Personalstand aber nicht reichen, führte Kraker an. Personalbedarf ortete Kraker auf die Frage von Eva Blimlinger (Grüne) in den Bereichen Arbeitsmarkt, Gemeindeprüfung, Beteiligungsmanagement sowie Gesundheit und Pflege. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) erkundigte sich, welchen Personalbedarf der Rechnungshof bei einem etwaigen Beschluss seines Gesetzesvorschlages zur Parteientransparenz hätte. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker führte an, dass der Rechnungshof in diesem Bereich zwar bereits Prüfungen durchführen würde, es wäre aber ein zusätzliches Team mit fünf Personen notwendig.

Der Rechnungshof verfüge derzeit über eine Rücklage in der Höhe von 1,4 Mio. €, erklärte Rechnungshofpräsidentin Kraker gegenüber Karin Greiner (SPÖ). Dies entspreche rund vier Prozent des Budgetvolumens des Rechnungshofes und sei das Mindestmaß für unvorhergesehene Projekte, betonte Kraker. (Fortsetzung Budgetausschuss) pst

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.