Parlamentskorrespondenz Nr. 1271 vom 15.11.2021

Überbrückungsfinanzierung federt seit Juli 2020 pandemiebedingte Einnahmenausfälle im Kunstbereich ab

Aktuelle Monatsberichte des BMKKÖS zum Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen

Wien (PK) – Seit 7. Juli 2020 ist beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKKÖS) ein eigener Fonds eingerichtet, um eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler zu garantieren, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Der Fonds wurde anfangs mit 90 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert. Die Bestimmungen über die Anspruchsvoraussetzungen wurden seitdem mehrfach adaptiert, die Laufzeit des Fonds verlängert und das Budgetvolumen angehoben. Die letzte Erhöhung des Fonds erfolgte im Juli 2021, der auf 150 Mio. € Gesamtbudget aufgestockt wurde. Davon waren 134,68 Mio. € bis Ende September 2021 an AntragstellerInnen ausbezahlt worden.

Der Fonds vergibt Unterstützungsleistungen als privatwirtschaftliche Förderungen, um selbständige KünstlerInnen in die Lage zu versetzen, ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Details dazu sind den jeweiligen Monatsberichten des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler zu entnehmen.

Die Reihe der Monatsberichte beginnt mit den Bericht für Jänner 2021 (III-248 d.B.), der die Tätigkeit des Fonds ab Juli 2020 abdeckt. Ihm ist zu entnehmen, dass von Juli 2020 bis inklusive Jänner 2021 insgesamt 8.389 Personen mindestens eine bzw. fünf Auszahlungen erhielten. Insgesamt wurden 25.153 Anträge positiv erledigt. 914 Personen erhielten im Jänner eine Lockdown-Kompensation für die Monate November-Dezember 2020 in der Höhe von insgesamt 2.000 €. Die gesamten Auszahlungen lagen mit Ende Jänner 2021 bei 80,948 Mio. €.

Mit Ende Februar hatte der Fonds laut dem entsprechenden Bericht (III-270 d.B.) bereits 88,85 Mio. € ausgezahlt. Von Juli 2020 bis 31. März 2021 hatte der Fonds bereits 33.436 Anträge genehmigt und dafür insgesamt 98,62 Mio. € ausgezahlt. Insgesamt 1.723 Anträge wurden abgelehnt, 311 waren zum Zeitpunkt der Berichtlegung noch in Abklärung. Damit erhielten von Juli 2020 bis inklusive März 2021 insgesamt 9.075 Personen mindestens eine von fünf möglichen Auszahlungen der SVS Überbrückungsfinanzierung.

Dem Bericht zum März (III-294 d.B.) ist zu entnehmen, dass mit einer Änderung der Fonds-Richtlinien, die mit 22. Februar 2021 in Kraft getreten ist und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung vorgenommen wurde, eine weitere Lockdown-Kompensation für die Monate Jänner/Februar 2021 in Höhe von 1.000 € geschaffen wurde. Zugleich wurde die Antragsmöglichkeit für einen regulären Zuschuss bis 30. Juni 2021 verlängert und die Zuschusshöhe für 2021 ab 1. April 2021 auf 6.000 € erhöht. Zusätzlich sieht eine neuerliche Richtlinienänderung, die ab 1. April 2021 in Kraft ist, eine abermalige Lockdown-Kompensation für März/April 2021 in Höhe von 1.000 € vor.

Laut dem Monatsbericht für April 2021 (III-316 d.B.) wurden in diesem Monat 8.247 Zusagen (der Bericht für Mai korrigiert die Zahl auf 8.819 Zusagen) und 100 Absagen erteilt, 52 Anträge befanden sich in Abklärung. Damit wurden in diesem Monat weitere 17 Mio. € an Überbrückungsfinanzierung ausgezahlt. Die Gesamtzahlen von Juli 2020 bis April 2021 ergeben 41.683 Zusagen, 1.823 Absagen und 363 Anträge in Abklärung. Damit hatten in diesem Zeitraum insgesamt 9.279 Personen mindestens eine, aber maximal acht Auszahlungen der SVS Überbrückungsfinanzierung erhalten. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person betrug 12.462,10 €. 1.315 Anträge auf eine Lockdown-Kompensation von 1.000 € für die Monate Jänner/Februar 2021 wurden im April 2021 bewilligt und ausbezahlt. Zudem wurden 3.294 Anträge auf eine weitere Lockdown-Kompensation für März/April 2021 positiv erledigt.

Der Monatsbericht für Mai 2021 (III-340 d.B.) ergänzt, dass bis Ende des Monats weitere 2.531 Zusagen und 35 Ablehnungen von Anträgen erfolgten. Insgesamt haben von Juli 2020 bis inklusive Mai 2021 insgesamt 9.380 Personen mindestens eine bzw. acht Auszahlungen der SVS Überbrückungsfinanzierung erhalten. Im gesamten Zeitraum erfolgten damit 44.786 Auszahlungen und 1.858 Ablehnungen von Anträgen. Die Auszahlungen summierten sich auf insgesamt 122,3 Mio. €. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person für den Zeitraum Juli 2020 bis 31. Mai 2021 beträgt 13.039,65 €. Im Mai 2021 wurden 512 Anträge auf eine Lockdown-Kompensation für die Monate Jänner/Februar 2021 in Höhe von 1.000 € bewilligt und ausbezahlt. Eine weitere Lockdown-Kompensation in Höhe von 1.000 € für die Monate März/April 2021 wurde für 1.214 Anträge bewilligt.

Laut dem Monatsbericht für Juni 2021 (III-373 d.B.) waren bis Monatsende weitere 2.248 Zusagen und 116 Absagen erteilt worden, womit insgesamt 9.502 Personen mindestens eine bzw. acht Auszahlungen der SVS Überbrückungsfinanzierung erhalten hatten. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person von Juli 2020 bis 30. Juni 2021 erhöhte sich damit auf 13.439,03 €. Die Gesamtzahl der positiv erledigten Anträge erhöhte sich damit auf 47.034, die Zahl der Ablehnungen auf 1.974.

Der Bericht für Juli 2021 (III-395 d.B.) ergänzt, dass bis 31. Juli 2021 weitere 588 Zusagen getätigt und weitere 1,6 Mio. € ausgezahlt worden waren. 9.557 Personen hatten damit von Juli 2020 bis inklusive Juli 2021 Auszahlungen der SVS Überbrückungsfinanzierung erhalten, bei einer Gesamtsumme von 129,3 Mio. € lag die durchschnittliche Förderung für diesen Zeitraum bei 13.421,41 €.

Der Bericht für August 2021 (III-421 d.B.) weist aus, dass bis Ende des Berichtsmonats weitere 1.764 Zusagen getätigt und weitere 3,14 Mio. € ausbezahlt wurden. Die Gesamtzahl der Zusagen seit Beginn der Zahlungen erhöhte sich damit auf 49.386, der Gesamtumfang der Auszahlungen von Juli 2020 bis August 2021 auf 132,44 Mio. €. Die durchschnittliche Förderhöhe pro Person in diesem Zeitraum erhöhte sich auf 13.830,54 €.

390 Anträge auf eine Lockdown-Kompensation für die Monate Jänner/Februar 2021 in Höhe von 1.000 € wurden im Juni 2021 bewilligt und ausbezahlt, ist dem August-Bericht zu entnehmen. Eine weitere Lockdown-Kompensation in Höhe von 1.000 € für die Monate März/April 2021 wurde im Juni für 820 Anträge bewilligt und ausbezahlt, dazu kamen nochmals 164 bewilligte Anträge im Juli 2021. Mit Ende Juni liefen die Antragsmöglichkeiten für alle Beihilfen und Lockdown-Kompensationen aus. Für das 3. Quartal 2021 wurde neuerlich eine Möglichkeit geschaffen, eine Beihilfe in Höhe von 1.800 € zu beantragen, die Antragsfrist dazu begann am 1. August 2021.

Der Bericht für September 2021 (III-454 d.B.) verweist auf 1.256 Zusagen, die in diesem Monat erteilt wurden und für die bereits Auszahlungen in der Höhe von rund 2,24 Mio. € erfolgt waren. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis September 2021 stieg damit auf 50.642, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen des Fonds auf 134,68 Mio. €. Insgesamt 88 Anträge wurden im September abgelehnt, für die gesamte Periode waren es damit 2.257 Ablehnungen. 313 Anträge waren zum Stichtag 30. September 2021 noch in Abklärung. Insgesamt haben in der gesamten Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende September 2021 9.588 Personen zumindest eine der möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten, die durchschnittliche Summe der ausgezahlten Förderungen pro Person über diesen Zeitraum lag bei 14.046,67 €.

Dem Bericht für Oktober 2021 (III-473 d.B.) ist zu entnehmen, dass in diesem Monat 678 Zusagen erteilt wurden, für die Auszahlungen in der Höhe von rund 1,21 Mio. € erfolgen. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Oktober 2021 stieg damit auf 51.320, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen des Fonds auf 135,89 Mio. €. 74 Anträge wurden im Oktober abgelehnt, für die gesamte Periode waren es damit 2.331 Ablehnungen. 290 Anträge waren zum Stichtag 31. Oktober 2021 noch in Abklärung. Insgesamt haben damit in der gesamten Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende Oktober 2021 9.603 Personen zumindest eine von neun möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Eine Beihilfe in Höhe von 1.800 € konnte für das dritte Quartal 2021 beantragt werden, deren Beantragung bis 31. Oktober möglich war. Zum Berichtszeitpunkt fand noch die Bearbeitung der offenen Anträge statt. Die durchschnittliche Summe der ausgezahlten Förderungen pro Person über den gesamten Zeitraum des Fonds lag bei 14.150,96 €.

Der Bericht für November 2021 (III-512 d.B.) verweist auf 153 Zusagen in diesem Monat, mit Auszahlungen in der Höhe von rund 272.000 €. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis November 2021 lag damit bei 51.473, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen des Fonds bei 136,16 Mio. €. 40 Anträge wurden im November abgelehnt, für die gesamte Periode waren es damit 2.371 Ablehnungen. 279 Anträge waren zum Stichtag 30. November 2021 noch in Abklärung. Insgesamt haben damit in der gesamten Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende November 2021 9.606 Personen zumindest eine von bis zu neun möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Eine Beihilfe in Höhe von 1.800 € konnte für das dritte Quartal 2021 beantragt werden, deren Beantragung bis 31. Oktober möglich war. Zum Berichtszeitpunkt war ein Teil der Anträge noch in Bearbeitung. Ab dem 6. Dezember 2021 konnte eine weitere Beihilfe für November und Dezember 2021 in Höhe von 2.000 € beantragt werden. Die durchschnittliche Summe der ausgezahlten Förderungen pro Person über den gesamten Zeitraum des Fonds lag mit dem Novemberbericht bei 14.174,81 €.

Der Bericht für Dezember 2021 (III-532 d.B.) weist 2.045 Zusagen in diesem Monat und Auszahlungen in der Höhe von rund 4,09 Mio. € aus. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Dezember 2021 lag damit bei 53.518, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen des Fonds bei 140,25 Mio. €. Die Gesamtzahl der abgelehnten Anträge für die gesamte Periode wurde auf 2.316 korrigiert. 361 Anträge waren zum Stichtag 30. November 2021 noch in Abklärung. Insgesamt haben damit in der gesamten Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende Dezember 2021 9.619 Personen zumindest eine von bis zu neun möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Ein Teil der Anträge zur Beihilfe in Höhe von 1.800 € für das dritte Quartal 2021 war noch in Bearbeitung. Die mit dem 6. Dezember 2021 beginnende Antragsfrist für eine weitere Beihilfe für November und Dezember 2021 in Höhe von 2.000 € beantragt werden endete mit 31. Dezember, teilt der Bericht mit. Mit diesem Stichtag trat auch eine Novelle über die Verlängerung der Beihilfe für das Jahr 2022 und eine Aufstockung der Dotierung auf 175 Mio. € in Kraft. Für das erste Quartal 2022 wurde wieder eine neue Antragsstellung für eine Beihilfe ermöglicht, die Antragsfrist wurde für den Zeitraum 17. Jänner 2022 bis längstens 30. April 2022 festgelegt.

Bis zum 31. Dezember 2021 wurden 449 Rückzahlungen von 360 Personen in Höhe von 1,22 Mio. € geleistet. Diese Rückzahlungen sind in der Darstellung der Auszahlungen allerdings nicht berücksichtigt.

Bewilligte Anträge nach Geschlecht und Bundesland

Im Juni 2021 lag das Verhältnis Frauen zu Männer bei den positiv erledigten Anträgen bei 46% zu 54%, während sich in den Vormonaten davor der monatliche Frauenanteil in einer Bandbreite von 40% bis maximal 42% bewegt hatte. Im Juli 2021 ergab sich ein ähnliches Bild mit einem Verhältnis von 45% zu 55%. Im August lag das Verhältnis Frauen zu Männer bei 38% zu 62%, damit ging der Frauenanteil um 7% zurück. Im September 2021 entfielen dann 44% der positiv erledigten Anträge auf Frauen und 56% auf Männer. Im Oktober 2021 zeigte sich ein Verhältnis Frauen zu Männer von 46% zu 54%. Im November veränderte sich das Verhältnis auf 48% zu 52 %, im Dezember lag es bei 38% zu 62%. Für den gesamten Betrachtungszeitraum Juli 2020 bis Dezember 2021 ergab sich ein Verhältnis Frauen zu Männer von 42% zu 58%.

Die Auswertung nach Bundesland nach positiv erledigten Anträgen ergab von Juli 2020 bis Juli 2021 eine nahezu gleichbleibende Verteilung auf die Bundesländer mit geringfügigen Schwankungen. Im Juni 2021 entfielen 64% der Anträge auf Wien, im darauffolgenden Juli waren es 63%. Im August 2021 stieg der Anteil der WienerInnen an den bewilligten Anträgen auf 68%, lag dann im September 2021 bei 67% und fiel im Oktober 2021 auf 62%. Im November 2021 lag der Anteil Wiens bei 65% und im Dezember 2021 bei 63%. (Schluss) sox


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