Parlamentskorrespondenz Nr. 1275 vom 16.11.2021

Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes hatte keine Nivellierung des Strahlenschutzes zur Folge

Umweltministerium berichtet über Schutz von Schwangeren und Jugendlichen vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz

Wien (PK) – Umweltministerin Leonore Gewessler berichtet dem National- und Bundesrat über den Schutz von Schwangeren und Jugendlichen vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz (III-476 d.B.). Dies geschieht in Reaktion auf eine Entschließung des Bundesrats (367/UEA-BR/2020), in dem SPÖ und FPÖ die Bundesregierung aufgefordert haben, besondere Vorkehrungen für diese Gruppe zu treffen und dem Parlament einen Bericht mit wesentlichen Kennzahlen über die Folgen der Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes 2020 zu übermitteln.

Das neue Strahlenschutzgesetz 2020 habe in keinem Bereich zu einer Absenkung des Strahlenschutzes geführt, betont die Umweltschutzministerin in dem Bericht. Die neue Regelung stelle daher keine Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere und Jugendliche dar. Die Bestimmungen des Gesetzes seien zwecks Anpassung an eine entsprechende EU-Richtlinie umformuliert worden. Inhaltlich habe sich die bisherige Rechtslage aber nicht geändert. Durch die sprachliche Neuformulierung werde jedoch klargestellt, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte und den Schutz des ungeborenen Kindes bei den InhaberInnen der strahlenschutzrechtlichen Bewilligung liegt. Diese seien für die entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich.

Zwar können nach dem neuen Strahlenschutzgesetz Personen unter 18 Jahren als Ausnahme strahlenexponierte Arbeiten machen, wenn ihre Ausbildung oder ihr Studium dies erfordern. Dies käme aber lediglich für die Ausbildung zur Röntgenassistenz in Frage, deren praktischer Teil aber für Personen unter 18 Jahren nicht empfohlen wird. Deswegen sei davon auszugehen, dass trotz dieses Passus weiterhin kaum Personen unter 18 Jahren strahlenexponiert arbeiten, wird im Bericht hervorgehoben.

Die Dosiswerte für strahlenexponierte Arbeitskräfte seien in den allermeisten Fällen sehr gering. Das sei ein starker und eindrucksvoller Beleg dafür, dass in Österreich ein sehr hohes Strahlenschutzniveau besteht, wird im Bericht angeführt. Ermöglicht werde das durch ein sehr gutes Strahlenschutzsystem in Österreich, dessen wesentliche Säulen behördliche Bewilligungen und regelmäßige behördliche Kontrollen für alle Tätigkeiten mit Strahlenquellen darstellen. Die BewilligungsinhaberInnen als auch die strahlenexponierten Arbeitskräfte würden durch einen sehr sorgsamen Umgang mit Strahlenquellen einen wesentlichen Beitrag zu diesem hohen Schutzniveau beitragen. (Schluss) pst