Parlamentskorrespondenz Nr. 1327 vom 24.11.2021

Flughafenentgelte wurden für 2021 im Konsens mit Fluglinien angehoben

Bericht des BMK über die Vollziehung des Flughafenentgeltegesetzes im Jahr 2020 liegt vor

Wien (PK) – Für Flughäfen, von denen aus Fluglinien internationalen Luftverkehr betreiben und auf denen mehr als 100.000 Passagiere jährlich befördert werden, erfordert laut dem Flughafenentgeltegesetz (FEG) die Festlegung der Entgelte einen entsprechenden Antrag eines Nutzerausschusses an das Verkehrsministerium (BMK). Vom FEG umfasst sind derzeit die Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt. Dem aktuellen Bericht des BMK über die Vollziehung des FEG im Jahr 2020 (III-480 d.B.) ist zu entnehmen, dass für die angeführten Flughäfen im Jahr 2020 ordnungsgemäße Konsultationsverfahren zwischen den Flughafenbetriebsgesellschaften und den Nutzern, also den Fluglinien, abgehalten wurden, wobei diese konsensual verliefen.

Das BMK hat daraufhin die von den Nutzerausschüssen beantragten Entgelteänderungen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2021 genehmigt. Für den Flughafen Wien trat außerdem ein außerordentlicher Nutzerausschuss zusammen und beantragte eine Änderung der Entgeltregelung, die diverse Incentive-Programme berücksichtigt, die für Fluglinien vor dem Hintergrund der COVID-19-Situation geschaffen wurden. Die Incentives wurden vom BMK ebenfalls genehmigt. Für Wien ergab sich daraus insgesamt eine Anhebung der Entgelte von 1,45%, bei den anderen vom FEG umfassten österreichischen Flughäfen von 1,95%. Der Vorsitz bzw. die Stellvertretung des Vorsitzes einiger Nutzerausschüsse wurde 2020 neu gewählt, da die dreijährige Funktionsperiode abgelaufen war bzw. weil Funktionsträger aus den jeweiligen Unternehmen ausgeschieden sind, informiert das BMK weiter. (Schluss) sox