Parlamentskorrespondenz Nr. 1349 vom 29.11.2021

Neu im Finanzausschuss

Produktivitätsrat: Neue Institution beim Fiskalrat in Nationalbank

Wien (PK) – Ein Produktivitätsrat soll gemäß EU-Ratsempfehlung eingerichtet werden. Dem Finanzausschuss liegt nun eine Regierungsvorlage zur Einrichtung und Definition dessen Aufgaben vor (1166 d.B.). Entsprechend der Empfehlung sind Mitgliedstaaten der Eurozone dazu angehalten, Produktivitätsräte oder -ausschüsse einzurichten. Diese sollen sich untereinander vernetzen und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Produktivität analysieren.

In Österreich soll der Produktivitätsrat organisatorisch beim Fiskalrat in der Nationalbank eingerichtet werden und wird vom Sekretariat des Fiskalrates mitbetreut, erläutert das Finanzministerium mit Verweis auf Verwaltungseffizienz und Synergieeffekten. Damit seien zahlreiche Anpassungen erforderlich, die zur besseren Übersicht in einem neuen Gesetz, dem Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) erfolgen. Die Kernaufgaben des Fiskalrates bleiben davon weitgehend unberührt, heißt es in der Regierungsvorlage.

Produktivitätsrat analysiert Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in Österreich

Der Produktivitätsrat soll aus fünf anerkannten Expertinnen bzw. oder Experten bestehen. Deren Funktionsperiode beträgt jeweils sechs Jahre. Der oder die Vorsitzende sowie zwei weitere Mitglieder werden von der Bundesregierung entsandt, ein weiteres Mitglied jeweils von der Wirtschafskammer und der Arbeiterkammer. Ein Frauenanteil von 50% der Mitglieder und Ersatzmitglieder wird angestrebt. Die voraussichtlichen Kosten betragen jährlich 250.000 € zuzüglich der Remuneration der oder des Vorsitzenden von vorläufigen 50.000 €.

Die Aufgaben des Produktivitätsrats betreffen die Diagnose und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich. Die Analyse soll unter anderem Aspekte des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union berücksichtigen, sich mit den langfristigen Antriebsfaktoren und Voraussetzungen für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich Innovation, befassen.

Der Produktivitätsrat soll mindestens zweimal pro Jahr zusammentreten. Die Sitzungen sollen zudem ad hoc auf schriftliches Verlangen von zwei Mitgliedern stattfinden können. Die Beschlussfähigkeit des Produktivitätsrates ist bei einem Mindestquorum von drei (einschließlich der bzw. des Vorsitzenden) gegeben.

Einige Neuregelungen betreffen auch den Fiskalrat. Dieser soll etwa künftig auch regelmäßig – nun explizit angeführt – auch die Qualität makroökonomischer und budgetärer Prognosen analysieren. (Schluss) gla