Parlamentskorrespondenz Nr. 1387 vom 01.12.2021

Wirtschaftsausschuss: Förderung der betrieblichen Testungen bis Ende März 2022

Stärkung landwirtschaftlicher ErzeugerInnen und gewerblicher ProduzentInnen in der Lieferkette

Wien (PK) – Mit einem breiten, mehrheitlichen Beschluss einer Regierungsvorlage im heutigen Wirtschaftsausschuss sollen landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Die NEOS orten dabei allerdings überschießende Regelungen und brachten einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der jedoch in der Minderheit blieb.

Darüber hinaus wird mit einem Initiativantrag der Koalitionsparteien klargestellt, dass der Berechtigungsumfang der BilanzbuchhalterInnen und BuchhalterInnen die grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldung mitumfasst. Ein von den beiden Fraktionen mitbeschlossener Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen umfasst unter anderem Präzisierungen, Detailregelungen zu virtuellen Sitzungen und Verlängerungen von COVID-19-Bestimmungen in diesem Bereich.

Zudem stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne für einen von der Koalition eingebrachten Ausschussantrag, mit dem die Förderung für betriebliche Corona-Testungen bis Ende März 2022 verlängert wird. FPÖ und NEOS bemängelten unter anderem die Kurzfristigkeit dieser Initiative. Mit der Verlängerung soll der Erfolg der Gesamtstrategie aus Impfen und Testen abgesichert werden, wird der Antrag begründet. Die NEOS sehen aber etwa gerade durch das Testen die Gefahr, damit möglicherweise die Impfstrategie zu unterlaufen und können sich einen Selbstbehalt für Tests vorstellen.

Anträge der NEOS zu einer Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, zu Beschränkungen für Inserate von FunktionärInnen der Wirtschaftskammer und der Beschleunigung von Unternehmensgründungen wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Regierungsvorlage zur Stärkung landwirtschaftlicher ErzeugerInnen und gewerblicher ProduzentInnen in der Lieferkette

In Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen landwirtschaftliche ErzeugerInnen und gewerbliche ProduzentInnen in ihrer Verhandlungsposition in der Lebensmittellieferkette gestärkt werden. Für die zumeist kleinen und mittleren Betriebe (KMU) in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bestehen oft erhebliche Ungleichgewichte zwischen KäuferInnen und LieferantInnen, heißt es in den Erläuterungen zur entsprechenden Regierungsvorlage mit einer Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen (1167 d.B.).

So soll dem sogenannten "Fear-Effect" (Angst, Klagen einzubringen, weil eine Auslistung aus dem Sortiment von Märkten befürchtet wird) entgegengewirkt werden, indem ab März 2022 beim Landwirtschaftsministerium eine Erstanlaufstelle zur Schaffung vertraulicher Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden soll. Definiert werden mit dem Entwurf darüber hinaus Verbote von unlauteren Handelspraktiken in diesem Bereich. Zu den Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sein sollen, zählen demnach mit bestimmten Fristen etwa Themen wie Zahlungsverzug oder kurzfristige Stornierungen verderblicher Lebensmittel. Zudem werden Handelspraktiken definiert, die zwar verboten sind, es sei denn, diese sind zuvor "klar und eindeutig" in der Liefervereinbarung oder in einer Folgevereinbarung zwischen LieferantIn und KäuferIn vereinbart worden. Dazu zählen unter anderem Themen wie Zahlungen für nicht verkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die an den Lieferanten oder die Lieferantin zurückgehen.

Der bestehende Fokus auf den niedrigsten Preis für EndkonsumentInnen führe mittel- bis langfristig dazu, dass die erste Stufe der Lieferkette, nämlich die Produktion, besonders unter Druck gesetzt werde und letztlich viele MarktteilnehmerInnen, insbesondere KMU, aus dem Markt ausscheiden, was zu Arbeitsplatzverlusten führe und die Produktvielfalt verringere, ist den Erläuterungen dazu zu entnehmen. Dies erhöhe die Marktkonzentration automatisch, bewirke das Gegenteil der Zielsetzung des Wettbewerbsrechts, schade langfristig den KonsumentInnen und gehe zulasten von Arbeitsplätzen und der Resilienz. Konsumentenwohlfahrt dürfe aber nicht nur die Preise für KonsumentInnen im Fokus haben, sondern es müsse auch auf langfristige Auswirkungen, wie insbesondere bessere Qualität, mehr Innovation und Vielfalt abgestellt werden. Dies sei ein wesentlicher Punkt im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitszielsetzungen und Arbeitsplatzzielsetzungen im Regierungsprogramm, so die Vorlage.

Olga Voglauer (Grüne) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) hoben die Bedeutung der Umsetzung hervor, sowohl im Hinblick auf die EU-Richtlinie als auch zur Stärkung der landwirtschaftlichen ErzeugerInnen.

Kritik kam seitens Gerald Loacker (NEOS) in Form des Abänderungsantrags der NEOS. Grundsätzlich handle es sich um ein wichtiges Anliegen, die überschießenden Regelungen könne er allerdings nicht nachvollziehen. Ein "Gold-Plating" zu den EU-Vorgaben ortet auch Christoph Matznetter (SPÖ). Cornelia Ecker (SPÖ) kritisierte ebenso wie Loacker und Erwin Angerer (FPÖ) den Punkt in der Vorlage, wonach der "Schutz" auch Unternehmen mit einem Umsatz von 350 Mio. € bis 1 Mrd. € betreffen soll. Auch die Ansiedlung einer eignen Schlichtungsstelle im Landwirtschaftsministerium bzw. die Angelegenheit nicht bei der Bundeswettbewerbsbehörde zu sehen, stieß auf Kritik.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hob dazu hervor, das klare Ziel sei, KMUs zu schützen und Handelspraktiken auszugleichen. Die Erstanlaufstelle sei in fast allen Ländern in Europa im Agrarbereich angesiedelt, biete erste Schritte etwa in Form von Mediationsverfahren und sei zu unterscheiden vom Vollzug der Bundeswettbewerbsbehörde. Was die genannten Schwellenwerte der Unternehmen betrifft, betrage die obere Schwelle beispielsweise in Deutschland 4 Mrd. €. Ziel sei es aber ganz klar, das Ungleichgewicht zwischen größeren und kleineren Betrieben zu regeln.

ÖVP-Grüne-Antrag zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuermeldung

Seit dem 1. Juli 2021 können Unternehmen umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über den neu eingerichteten EU-One-Stop-Shop (EU-OSS-Portal) vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedsstaat einzeln dafür registrieren zu müssen, thematisieren ÖVP und Grüne in einem Initiativantrag zur Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes, des Wirtschaftskammergesetzes, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, des Ziviltechnikergesetzes sowie des Arbeiterkammergesetzes (2092/A). Aufgrund der Komplexität dieser Meldungen wäre allerdings für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Durchführung durch einen fachkundigen Vertreter/eine fachkundige Vertreterin von Vorteil, so die Koalitionsparteien.

Die bisherige gesetzliche Regelung bietet den Erläuterungen zufolge keine ausreichende Klarheit darüber, ob vom Berechtigungsumfang der BilanzbuchhalterInnen und BuchhalterInnen die grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldung mitumfasst ist. Durch die gesetzlichen Anpassungen im gegenständlichen Initiativantrag soll daher eindeutig geregelt werden, dass entsprechende Meldungen von Angehörigen der Berufsgruppen BilanzbuchhalterIn und BuchhalterIn vorgenommen werden können. Kurt Egger (ÖVP) brachte außerdem den Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen ein, der unter anderem Präzisierungen, virtuelle Sitzungen und Verlängerungsmöglichkeiten per Verordnung von COVID-19-Bestimmungen umfasst. Was diese Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz, Wirtschaftskammergesetz, Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, Ziviltechnikergesetz und Arbeiterkammergesetz betrifft, seien sie aus Sicht der Oppositionsparteien zu kurzfristig eingetroffen, daher gebe es vorerst seitens SPÖ, FPÖ und NEOS keine Zustimmung.

NEOS für Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte mit "Fast-Track"

Für eine umfassende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte setzen sich die NEOS mit einem Entschließungsantrag (2019/A(E)) ein. Gerade die Start-up-Szene unterstreiche schon seit Jahren die Dringlichkeit von Reformen und zeige sich von den unerfüllten Versprechen der Wirtschaftsministerin enttäuscht. Den NEOS zufolge sollte bei einer Reform speziell die Reduktion der bürokratischen Hürden und die Verringerung der Verfahrensdauer im Vordergrund stehen. Besonders angesichts des hohen internationalen Wettbewerbs um hochqualifizierte MitarbeiterInnen sollte für Unternehmen in innovativen Branchen zudem die Möglichkeit geschaffen werden, in einem "Fast-Track-Verfahren" rasch und einfach eine Genehmigung der Rot-Weiß-Rot-Karte zu bekommen, um rasch MitarbeiterInnen aus Drittstaaten einstellen zu können, so die Forderung.

Martin Litschauer (Grüne) begründete die Vertagung der NEOS-Forderung mit Blick auf einen Koalitionsantrag zur Rot-Weiß-Rot-Karte, der ab morgen im Sozialausschuss verhandelt werden soll.

NEOS: Verbot von Funktionärsfotos in Inseraten der Wirtschaftskammer

Außerdem fordern die NEOS ein Verbot von Funktionärsfotos in Inseraten der Wirtschaftskammer. Die großen österreichischen Kammern haben laut Gerald Loacker (NEOS) im Jahr 2020 etwa 29 Mio. € für "großteils sinnbefreite Inserate" verschwendet, die sehr häufig als Eigenwerbung für rote und schwarze Kammerfunktionäre genutzt worden seien (2022/A(E)). Inserate von Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sollten aber gleich bewertet werden wie Regierungsinserate, meinte der NEOS-Abgeordnete. Aus diesem Grund sollen ihm zufolge Kammerinserate mit Fotos von Kammerfunktionären verboten werden, analog zum so genannten "Kopfverbot" von Inseraten für BundespolitikerInnen. Christoph Matznetter (SPÖ) meinte, es wäre sinnvoll, zu überlegen, wie Auswüchse bei Inseraten insbesondere in Wahlkampfzeiten vermieden werden könnten. Laurenz Pöttinger (ÖVP) sah es als Aufgabe der Kammern selbst, entsprechende Regelungen zu schaffen, und beantragte die Vertagung des Antrags. Der Vertagungsantrag wurde von ÖVP und Grünen angenommen.

NEOS fordern "echten Neustart" für Unternehmensgründungen

Eine umfassende Modernisierung der Rahmenbedingungen für Unternehmungsgründungen fordern die NEOS in einem Entschließungsantrag (1617/A(E)). Die Corona-Pandemie habe strukturelle Schwächen und Defizite und die Notwendigkeit der Auflösung des Reformstaus deutlich gemacht. Derzeit befinde sich Österreich auf Platz 127 im Starting-a-Business-Ranking der Weltbank, führte NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter aus. Neben der Erleichterung für Start-ups sei auch eine Modernisierung des Gesellschaftsrechts und ein Bekenntnis zu Mitarbeiterbeteiligungen notwendig.

SPÖ-Abgeordneter Matznetter sah einen unterstützenswerten Antrag. ÖVP-Abgeordneter Kurt Egger hielt den NEOS entgegen, Österreich sei bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für rasche und unbürokratische Unternehmensgründungen bereits auf einem guten Weg. Er stellte daher einen Vertagungsantrag, der von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Auch Elisabeth Götze (Grüne) argumentierte, dass bereits viel geschehen sei zeige sich unter anderem daran, dass Österreich trotz COVID-19-Pandemie einen Höchststand an Neugründungen von Unternehmen verzeichne. Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck betonte, es sei ihr ein Anliegen, neue Formen von Kapitalgesellschaften zu ermöglichen, die auch Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung sehen. Die Vorschläge ihres Ressorts lägen bereits im Justizministerium, das nun am Zug sei, sagte Schramböck. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu/sox