Parlamentskorrespondenz Nr. 1482 vom 16.12.2021

Nationalrat beschließt Verlängerung der Corona-Hilfen für Kunst und Kultur

Höhere Zuverdienstgrenze für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Vereinfachungen bei Familienbeihilfe

Wien (PK) — Zum Abschluss seiner letzten Plenarwoche im heurigen Jahre fasste der Nationalrat mehrere Beschlüsse, die sich im kommenden Jahr positiv auf die finanzielle Situation von KünstlerInnen sowie von BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld auswirken sollen.

Mit der einstimmigen Zustimmung zu zwei Initiativanträgen der Koalition wurde sichergestellt, dass die Hilfen der COVID-19-Fonds für Kunst und Kultur auch in den nächsten Monaten fließen können. Im Plenum wurde noch mittels eines Abänderungsantrags eine Regelung für eventuelle Rückforderungen von Beihilfen getroffen.

Zwei Entschließungsanträge von SPÖ und FPÖ zu COVID-19-Hilfen im Kulturbereich wurden mehrheitlich abgelehnt. Ebenso erging es einem SPÖ-Antrag, der auf eine Novellierung des UrheberInnen-Vertragsrechts pochte.

Ebenfalls von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen initiiert und einstimmig angenommen wurde die Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2022 von 7.300 € auf 7.600 €. Einstimmigkeit gab es für eine Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz, die im Plenum mittels eines Abänderungsantrag erweitert wurde, um den Nachweis des Anspruchs auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die in Berufsausbildung sind oder die ein Studium absolvieren, zu vereinfachten. Ein FPÖ-Antrag zum Krankengeldbezug von Schwangeren wurde mehrheitlich abgelehnt.

COVID-19-Fonds für Kunst und Kultur werden verlängert

Ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen umfasste ursprünglich nur kleinere redaktionellen Änderungen in einer Reihe von Gesetzen, auf denen die COVID-19-Hilfsfonds für den Kunst- und Kulturbereich beruhen. Im Kulturausschuss erfolgten weitere Änderungen, um sicherzustellen, dass die Fonds aufgestockt werden und auch 2022 Anträge auf Unterstützungen gestellt werden können. Im Plenum wurde nochmals ein Abänderungsantrag eingebracht, um der aktuellen Judikatur des OGH Rechnung zu tragen und eine praktikable Regelung zum Umgang mit Rückforderungen zu treffen. Eine genaue Regelung erfolgt über die Förderungsrichtlinien. Zugleich wurde eine Regelung geschaffen, wonach eine Rückforderung von Bagatellbeträgen unterbleiben kann. Mittels eines eigenen Initiativantrags werden die Corona-Hilfen für selbstständige KünstlerInnen nach dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz um ein weiteres Quartal bis 31. März 2022 verlängert.

Keine Zustimmung fand ein SPÖ-Antrag mit der Forderung der Verlängerung der Corona-Unterstützungen für den Kulturbereich. Ebenfalls ins Leere ging eine FPÖ-Entschließung, in der sie eine finanzielle Absicherung für Bundesmuseen, die Österreichische Nationalbibliothek und die Bundestheater zur Abfederung der Auswirkungen der jüngsten COVID-19-Restriktionen gefordert wurde.

SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek sagte, die Verlängerung der COVID-19-Hilfen sei von ihrer Fraktion schon seit einiger Zeit gefordert worden. Leider würden aber immer noch Bereiche übersehen, wie der Buchhandel und Bühnen- und Musikverlage, die eine wichtige Rolle für das Kulturleben haben. Harald Troch (SPÖ) sprach in seinem Redebeitrag das Engelbert-Dollfuß-Museum in Texing an. Dieses biete keine adäquate Aufarbeitung eines schwierigen und dunklen Kapitels der österreichischen Geschichte, kritisierte er. Hier bestehe eine Aufgabe für das Haus der Geschichte Österreich, sagte er in Richtung von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

Die Kultursprecherin der Grünen Eva Blimlinger wies darauf hin, dass der Kulturausschuss auch eine praktikable Verlängerung der Gutscheinlösung geschaffen habe. Die Unterstützung von Buchhandlungen sei zweifellos notwendig, aber rechtlich nicht einfach zu lösen, da sie mit Wettbewerbsregeln des EU-Rechts vereinbar sein müsse. Zudem gelte es zu vermeiden, dass von Maßnahmen wie Steuersenkungen in erster Linie die großen Online-Versandunternehmen profitieren.

Seitens der FPÖ kritisierte der Kultursprecher der Fraktion Volker Reifenberger die Hilfspolitik der Bundesregierung für Kunst und Kultur als planlos und nicht ausreichend. Wie seine Fraktion in einem Entschließungsantrag aufgezeigt habe, hätten vor allem Kulturbetriebe wie Theater und Museen stark unter den Lockdowns gelitten. Die eingetretenen finanziellen Verluste würden durch die Erhöhung der Basisabgeltung nicht ausgeglichen. Unterdessen sei es so weit gekommen, dass sogar der Bestand der Staatsoper gefährdet sei, warnte Reifenberger.

Das Parlament habe mit dem Beschluss eines großen Kulturbudgets und den COVID-19-Hilfen die Bedeutung von Kunst und Kultur deutlich gemacht, sagte ÖVP-Kultursprecherin Maria Großbauer. Gerade in der Pandemie zeige sich die Bedeutung der Kunst und Kultur für die Gesellschaft und den Einzelnen. Auch Agnes Totter (ÖVP) begrüßte die Verlängerung der Hilfen. Sie wies dabei auf die Bedeutung der vielen kleinen und regionalen Kulturinitiativen für das österreichische Kulturleben hin. In der Anfangsphase der Pandemie habe die Unterstützung von Kunst und Kultur nicht jene Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienten, sagte Martin Engelberg (ÖVP). Das habe sich glücklicherweise geändert und es bestehe nun ein dichtes Netz von Unterstützungsmaßnahmen.

NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter sagte, ihre Fraktion setze sich dafür ein, dass transparent über den wichtigen Prozess der Ausarbeitung einer Kunst- und Kulturstrategie des Bundes informiert wird. Diese Informationen über den aktuellen Stand der Strategie wären nicht nur für KünstlerInnen, sondern für alle BürgerInnen sehr wichtig.

Dass die Kultur bei den ersten Öffnungsschritten nach dem Lockdown berücksichtigt werden konnte sei auch deshalb möglich gewesen, weil Kunst- und Kulturbetriebe stets vorbildliche Sicherheitskonzepte umgesetzt hätten, sagte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. Die Bundesregierung habe gleich mit der Verhängung des Lockdowns die Voraussetzungen geschaffen, um die bestehenden Hilfsfonds aufzustocken und die Hilfsinstrumente zu verlängern. Im Instrumentarium der Hilfen gebe es auch Unterstützungen für Buchhandlungen sowie für Bühnen- und Musikverlage. Die Bundesregierung unternehme nicht aus Wohltätigkeit, sondern aus Überzeugung und demokratischer Verantwortung alles, um die Strukturen des Kunst- und Kulturbetriebes abzusichern, betonte Mayer.

SPÖ-Abgeordnete Katharina Kucharowits pochte in einem Entschließungsantrag auf ein umfassendes UrheberInnenvertragsrecht, um die soziale und finanzielle Situation von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Die Koalition habe es verabsäumt, die Situation der Kreativen zu verbessern. Johanna Jachs (ÖVP) verwies auf die nun getroffene Regelung des Urheberrechts, die allgemein als fairer Kompromiss bewertet werde und die Forderungen der SPÖ erfülle.

Neuregelung der Datenübermittlung zur Überprüfungen des Anspruchs auf Familienbeihilfe für Studierende

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Initiativantrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sah anfänglich nur redaktionellen Änderungen vor, die das Wording an das aktuelle EU-Jugendprogramm "Europäisches Solidaritätskorps" anpasst. Im Plenum wurden per Abänderungsantrag der Koalition Verwaltungsvereinfachungen für den Bezug der Familienbeihilfe für volljährige Kinder in Berufsausbildung geregelt. Die Opposition kritisierte die kurzfristige Einbringung, die Novelle wurde aber einstimmig beschlossen.

Wie ÖVP und Grüne in der Abänderung erläutern, bedeutete der Bezug der Familienbeihilfe für Zeiten zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung (Zwischenzeiten) bisher einen hohen Verwaltungsaufwand für das Finanzamt Österreich, das den Familienbeihilfenanspruch prüfen muss. Nun werde nach dem Abschluss der Schulausbildung ein Familienbeihilfenanspruch von vier Monaten festgelegt, unabhängig davon, ob nachher eine Berufsausbildung absolviert wird. Die Neuregelung baue zudem auf dem neuen Familienbeihilfenverfahren FABIAN auf. Hier werde eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Übermittlung von Daten von Studierenden, der auch dem Datenschutz Rechnung trägt, geschaffen. Durch diese entfallen künftig die Einzelabfragen der Behörden an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen. Stattdessen werden — unter Beachtung des Prinzips der Datenminimierung — durch einen "Änderungsdienst" beihilfenrelevante Änderungen automatisiert an FABIAN übermittelt.

Einstimmig angenommen wurde außerdem ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Ab 1. Jänner 2022 wird diese von 7.300 € auf 7.600 € erhöht. Damit soll geringfügige Beschäftigung während der Karenz weiter möglich sein. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich gewesen.

Nach aktueller Rechtslage könne ein Krankenstand von mehr als 14 Tagen zu einem Anspruchsverlust beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld führen, kritisierte in diesem Zusammenhang die FPÖ. Werdende Mütter, die in der relevanten Zeit nur ein paar Tage länger als die "erlaubten" zwei Wochen Krankengeld bezogen haben, mussten teils sehr beträchtliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Daher setzte sich die FPÖ in einem Entschließungsantrag dafür ein, Schwangeren einen längeren Krankengeldbezug zuzugestehen und Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, in den Erwerbstätigkeitsbegriff für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einzubeziehen.

Petra Wimmer (SPÖ) sah Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld, da es Eltern unterdessen kaum möglich sei, die für sie beste Variante ohne ausführliche Beratung zu bestimmen. Die Regelungen im Abänderungsantrag der Koalition zum Familienbeihilfesystem FABIAN trage man mit, obwohl sie sehr kurzfristig eingebracht worden seien. Eva Maria Holzleitner und Maximilian Köllner (beide SPÖ) sagten, die Regierung müsse weit mehr für die Unterstützung von Jugendlichen angesichts der psychosozialen Folgen der Pandemie unternehmen. Holzleitner forderte budgetäre Planungssicherheit für die Familienberatungsstellen. Sie sah zudem in der unterdessen vorliegenden Kinderkostenstudie die Bestätigung, dass eingetreten sei, was die SPÖ befürchtet habe, nämlich, dass der Familienbonus die Benachteiligung von Alleinerziehenden verschärft habe. Köllner forderte eine Änderung des Zivildienstgesetzes, damit das Engagement im Europäischen Solidaritätskorps wieder als Zivildienst angerechnet wird.

ÖVP-Abgeordnete Alexandra Tanda erläuterte den Abänderungsantrag der Koalition und betonte, dieser bringe eine wesentliche Entlastung der Familien von bürokratischem Aufwand beim Bezug der Kinderbeihilfe. Ihre Fraktionskollegen Nikolaus Prinz und Norbert Sieber erklärten, die Regelungen zeigten, dass die Familien der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen sind. Der Antrag der FPÖ sei nicht zielführend, da die bestehenden Härtefallregelungen aus seiner Sicht ausreichend seien, erklärte Prinz.

Edith Mühlberghuber (FPÖ) hielt dem entgegen, dass auch die Volksanwaltschaft darauf hinweise, dass eine Gesetzesänderung notwendig sei, damit es für Schwangere nicht zu unnötigen Härtefällen beim Kinderbetreuungsgeld kommt. Christian Ries (FPÖ) sprach von einem "gesetzlichen Missstand" und zeigte sich enttäuscht, dass die Koalition eine Reparatur bisher ablehne. Im Übrigen gebe es auch Probleme für Väter, die Ersatzdienste leisten, die ebenfalls behoben werden müssten.

Barbara Neßler (Grüne) sagte, der Ausbau des Systems FABIAN ermögliche es, die Auszahlung der Familienbeihilfe unbürokratisch abzuwickeln. Sie freue sich daher, dass mit dem Abänderungsantrag ein weiterer Schritt in diese Richtung gesetzt wurde.

Die Koalition sei leider nicht willens, wichtige Fragen in der Familienpolitik anzugehen, meinte hingegen Michael Bernhard (NEOS). Seine Fraktion habe Vorschläge gemacht, um die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erhöhen. Diese würden von der Koalition, wie auch der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in allen Gemeinden, nicht einmal diskutiert.

Familienministerin Susanne Raab freute sich, dass es gelungen sei, mit der Neuregelung des Anspruchs auf Familienbeihilfe und der Vereinfachung des Familienbeihilfeverfahrens sowie der Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ein weiteres Entlastungspaket für Familien zu schnüren. Der Ausbau des Familienbeihilfesystems FABIAN sei ein wichtiger Schritt, um Familien den Bezug von Familienleistungen zu erleichtern. (Schluss Nationalrat) sox

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