Parlamentskorrespondenz Nr. 13 vom 11.01.2022

Neu im ESM-Unterausschuss

Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM

Wien (PK) – Der österreichische Vertreter im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll ermächtigt werden, einem Vorschlag für einen Beschluss des Gouverneursrates über die Annulierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten zuzustimmen. Ein diesbezüglicher Antrag liegt dem Ständigen Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten vor.

Konkret geht es darum, dass im Rahmen der Reform des ESM vereinbart wurde, mit der Einführung der gemeinsamen Letztsicherung (engl. common backstop) für den Single Resolution Fund (SRF) das ESM-Instrument zur direkten Rekapitalisierung von Instituten von der Liste der ESM-Finanzhilfeinstrumente zu streichen. Der Nationalrat hat am 19. Mai 2021 das Übereinkommen genehmigt. Nach dessen Inkrafttreten kann der ESM dem SRF eine gemeinsame Letztsicherung bereitstellen, heißt es in den Erläuterungen. Der entsprechende Beschluss soll durch den Gouverneursrat erfolgen. In der gleichen Sitzung ist auch die Annullierung des Instruments zur direkten Rekapitalisierung von Instituten geplant, wofür nun die Ermächtigung des österreichischen Vertreters durch den Nationalrat erfolgen soll (1298 d.B.). (Schluss) gla