Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 14.01.2022

Neu im Justizausschuss

Entschließungsanträge von SPÖ, FPÖ und NEOS

Wien (PK) – Mehrere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS liegen dem Justizausschuss vor.

NEOS für Ausbau des Schutzes weiblicher Opfer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Die NEOS setzen sich für einen Ausbau des Schutzes weiblicher Opfer im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ein. Gewalt gegen Frauen müsse auf möglichst vielen Ebenen bekämpft werden, um sie nachhaltig einzudämmen. Die nach wie vor viel zu hohe Zahl an gewalttätigen Übergriffen gegen Frauen zeige, dass zu den bisher bereits gesetzten noch umfassende weitere Maßnahmen dringend geboten seien. So fordern die NEOS mit einem Entschließungsantrag eine Änderung der Strafprozessordnung dahingehend, dass im Fall von Sexualdelikten oder in den Fällen häuslicher Gewalt ohne ein dahingehendes Verlangen des Opfers die Anonymität des Opfers jedenfalls sichergestellt bzw. dessen Kontaktdaten jedenfalls der Kenntnisnahme des Beschuldigten entzogen werden. Es gelte, weiblichen Gewaltopfern niederschwellig zu erlauben, Anzeige zu erstatten, um nicht dadurch noch weiteren gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt zu sein. Im Fall des Verdachtes von Gewaltdelikten gegen Frauen müsse von Amts wegen sichergestellt werden, dass die Anonymität des Opfers gewahrt bleibt bzw. dass jene persönlichen Daten geheim bleiben, welche dem Täter eine Kontaktaufnahme mit dem Opfer gegen dessen Willen ermöglichen (1875/A(E)).

FPÖ ortet Beschränkung von Grund- und Freiheitsrechten

Die FPÖ fordert von der Bundesregierung eine Evaluierung aller bestehenden gesetzlichen Maßnahmen, die die Grund- und Freiheitsrechte beschränken, sowie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Aufhebung von überschießenden Maßnahmen vorsieht. Im entsprechenden Entschließungsantrag verweisen die Freiheitlichen auf ihre früheren Forderungen in diesem Zusammenhang, die vertagt worden seien. Demnach komme es seit Jahren in immer kürzeren Abständen "mit Begründungen wie Terrorismusprävention, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Pandemiebekämpfung" zur Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten (1918/A(E)).

FPÖ will Schaffung eines Gesetzes zum Eltern-Entfremdungssyndrom

Zudem fordert die FPÖ von der Bundesregierung eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche die "Elterliche Entfremdung" ("Parental Alienation") definiert und als eine Form von Kindesmissbrauch unter Strafe stellt (1943/A(E)).

Psychische Kindesmisshandlung bzw. psychischer Kindesmissbrauch werde weithin nicht erkannt, aber auch ignoriert und toleriert. Eine Sonderform der psychischen Kindesmisshandlung sei das Eltern-Entfremdungssyndrom, das als schwere mentale und behandlungsbedürftige Störung zu bezeichnen sei. Die Symptome würden im Einzelfall Angst- und Panikstörungen, Entwicklungsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens sowie Störungen durch negative Kindheitserlebnisse und Familienzerrüttung durch Trennung und Scheidung betreffen. Der FPÖ zufolge handelt es sich hier um eine seit 20 Jahren in der medizinischen Literatur genau beschriebene Form des Kindesmissbrauchs ausgehend von einem Elternteil, der mit versteckter Aggression handelt und sowohl das Kind als auch den anderen Elternteil mit unwissentlicher Unterstützung von Behörden und Justiz schwer misshandle und missbrauche.

NEOS orten Benachteiligung Selbständiger bei Festsetzung der Unterhaltshöhe

Die NEOS orten durch teure Gutachten bei der Festsetzung der Höhe des Unterhaltes eine Benachteiligung Selbständiger. Sie fordern von der Bundesregierung, eine Regelung vorzulegen, die das Verfahren zur Festsetzung des Unterhaltes für minderjährige Kinder vereinfacht. So soll in jenen Fällen, in denen der geldunterhaltspflichtige Elternteil selbständig erwerbstätig ist, nicht notwendigerweise ein Gutachten zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage einzuholen sein, sondern eine einfache und für die Betroffenen kostengünstige Bemessungsmöglichkeit geschaffen werden (2023/A(E)).

SPÖ für Verbesserung der Arbeitsbedingungen für GerichtsdolmetscherInnen

Mit einer Regierungsvorlage vom Oktober 2021 seien die Gebühren für GerichtsdolmetscherInnen teilweise erhöht und Fristen und Verrechnungsmethoden verbessert worden, thematisiert die SPÖ. Die Erhöhungen würden aber erst mit 1. Juli 2022 in Kraft treten. Die Dolmetschung sei ein Menschenrecht, es brauche dabei Kompetenz, Qualifikation und Erfahrung, hohe Mobilität und geistige Flexibilität. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von GerichtsdolmetscherInnen fordern die SozialdemokratInnen daher von der Bundesregierung ein Gesetzespaket, mit dem unter anderem festgelegt werden soll, dass nur Personen, die allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert sind, an Verhandlungen bei Gericht oder Vernehmungen bei der Polizei hinzugezogen werden dürfen. Für die Beiziehung noch nicht zertifizierter GerichtsdolmetscherInnen sei eine adhoc-Beeidigung vorzunehmen. Darüber hinaus wollen die SozialdemokratInnen bei den Gebühren nachbessern, beispielsweise mit einer Gebühr für Zeitversäumnis bei einer Anreise von mehr als 30 km (2036/A(E)).

SPÖ: Faire Vergütung von kreativen Leistungen im Internet

Noch vor der jüngsten Urheberrechtsnovelle hat die SPÖ einen Entschließungsantrag vorgelegt, mit dem sie die Bundesregierung auffordert, Urheber- und Verwertungsrechte im digitalen Raum zu forcieren und zu schützen. Dazu sollte dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt werden, die auch ein umfassendes österreichisches Urhebervertragsrecht enthält. Insbesondere pochen die SozialdemokratInnen jedenfalls auf einen Vergütungsanspruch für die öffentliche Wiedergabe von Werken und Darbietungen auf großen Plattformen und eine Verbandsklagebefugnis repräsentativer Vereinigungen von UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen (1975/A(E)). (Schluss) mbu