Parlamentskorrespondenz Nr. 44 vom 18.01.2022

Neu im Konsumentenschutzausschuss

FPÖ: Plan B gegen Corona, Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten und Fachstelle für Verbraucherinteressen bis Ende März

Wien (PK) – Drei Entschließungsanträge der Freiheitlichen wurden dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen. Einerseits erneuert die FPÖ ihre Forderung nach einem "Plan B gegen Corona", andererseits soll für die Einrichtung einer Erstanlaufstelle für Betroffene von Zahlungsschwierigkeiten sowie für eine Fachstelle für VerbraucherInneninteressen in der Normung eine Umsetzungsfrist bis 31. März 2022 gesetzt werden.

FPÖ erneuert Forderung nach "Plan B gegen Corona"

Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wollen die Freiheitlichen einen komplett anderen Weg als die Bundesregierung einschlagen, was unter anderem in der Präsentation ihres "Plans B" zum Ausdruck kommt (2150/A(E)). Dieser stelle nach Auffassung der FPÖ-MandatarInnen die einzig richtige Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik dar, da das freiheitliche Konzept vor allem auf das Prinzip der Freiwilligkeit, eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sowie die frühzeitige medizinische Behandlung der infizierten Personen setze.

Im vorliegenden Entschließungsantrag werden nun nicht nur die rasche Umsetzung des Plans B, sondern auch folgende Punkte gefordert: das sofortige Außerkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes, die unverzügliche Aufhebung des seit 15.11.2021 geltenden Lockdowns für Ungeimpfte, ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für nicht gegen SARS-CoV-2 geimpfte Personen in allen Gesellschaftsbereichen (inklusive des Verbots der Kürzung oder Streichung von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie der Kündigung oder Nichtanstellung von ArbeitnehmerInnen) sowie die Etablierung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs, um gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstatus vorgehen zu können. Außerdem sollen 210 Mio. € aus dem Budget für die Intensivmedizin bereitgestellt werden anstatt in Regierungspropaganda zu fließen. Gleichlautende Anträge wurden dem Gesundheitsausschuss (2149/A(E)) und dem Sozialausschuss (2151/A(E)) zugewiesen.

Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten und Fachstelle für Verbraucherinteressen in der Normung bis Ende März

Die FPÖ wiederholt die bereits im Dezember 2021 vom Nationalrat verabschiedete Entschließung nach der Einrichtung einer Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder von Zahlungsschwierigkeiten von Kreditverbindlichkeiten im Konsumentenschutzministerium. Sie untermauert ihre Forderung mit einer in ihrem Entschließungsantrag (2177/A(E)) angegebenen Frist bis zum 31. März 2022. Obwohl die Regierungsfraktionen die durch die Corona-Krise drohenden Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsverpflichtungen ernst genommen und rasch reagiert hätten, sei es aufgrund der Fortdauer der Pandemie jedoch weiterhin nicht auszuschließen, dass KonsumentInnen unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre Kreditverbindlichkeiten nicht vollständig bedienen können, mahnt Antragsteller Peter Wurm.

Dasselbe gilt für die Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Verbraucherinteressen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten. Auch dafür hat sich der Nationalrat per Entschließungsantrag im Dezember 2021 ausgesprochen. Geht es nach Antragsteller Peter Wurm, soll dies bis zum 31. März 2022 unter Berücksichtigung einer Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei der Institution Austrian Standards umgesetzt werden (2178/A(E)). (Schluss) med


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